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Stiko empfiehlt Auffrischungs-Impfung nun ab 12 JahrenWas Sie zum Boostern von Jugendlichen wissen müssen

VOGELSBERG (lmb). Bislang hatte die Stiko ausschließlich Erwachsenen dazu geraten, sich boostern zu lassen. Aufgrund der stark ansteigenden Fallzahlen durch die Omikron-Variante wird diese Empfehlung nun ausgeweitet. Wer boostert überhaupt und ab wann kann man sich seine Auffrischungsimpfung abholen? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Bereits Ende Dezember hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach klargestellt, dass auch Kinder und Jugendliche zwischen zwölf und 17 Jahren einen Anspruch auf eine Auffrischungsimpfung hätten. Die ständige Impfkommission Stiko hat nun nachgezogen und einen Beschlussentwurf veröffentlicht, in dem sie sich für eine Booster-Impfung für zwölf- bis 17-Jährige ausspricht. Durch zahlreiche und sich schnell ändernde Vorgaben verliert man allerdings schnell den Überblick. Daher hier nun das Wichtigste zur Booster-Impfung:

Was bringt die Auffrischungsimpfung?

In Corona-Hotspots und Gastronomie wird aktuell auf 2G-plus gesetzt. Das heißt, dass man dort eine vollständige Impfung, plus negativen Test oder Booster-Impfung vorweisen muss. Wenn man sich also von der 2G-plus-Regel nicht einschränken lassen, geschweige denn regelmäßig das Testzentrum aufsuchen möchte, sollte man darüber nachdenken, sich boostern zu lassen. Doch am allerwichtigsten: Die Booster-Impfung ist wichtig, um auch gegen die Omikron-Variante des Virus bestmöglich geschützt zu sein und die Wahrscheinlichkeit bei einer Infektion auf die Intensivstation zu müssen zu minimieren.

Wo bekommt man seinen Booster?

Generell kann man sich für seine Auffrischungsimpfung an Haus-, Betriebs- und Fachärzte wenden. Sogar manche Gynäkologen bieten die Impfung an. Mancherorts gibt es auch leicht zugängliche Impfaktionen, wo kein Termin nötig ist, so wie an diesem Wochenende in Grebenau beispielsweise. Das Impfzentrum in der Hessenhalle ist weiter geöffnet. Der Vogelsbergkreis verweist auf seine Terminvergabe-Seite Impfspringer.de. Dort ist auch der Hinweis zu lesen, dass bei unter 18-Jährigen die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten nötig ist, bei unter 16-Jährigen sogar die Anwesenheit eines solchen.

Wer kann sich boostern lassen?

Anspruch auf eine Corona-Auffrischungsimpfung hat jeder ab zwölf Jahren. Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren können auch geimpft werden, wenn die Eltern dies möchten. Eine Möglichkeit zu boostern ist bei ihnen aber bislang nicht vorgesehen.

Boostern schon nach drei Monaten

Können sich auch Genesene boostern lassen?

Für Genesene empfiehlt die Stiko sechs Monate nach der Infektion eine Impfung, frühestens aber erst vier Wochen nach Abklingen der Symptome. Wenn Genesene bereits eine Impfdosis erhalten haben, können sie sich nach weiteren drei Monaten erneut impfen, und somit boostern lassen.

Ab wann kann man sich boostern lassen?

Es wird allgemein empfohlen, sich drei Monate nach der regulären Impfung boostern zu lassen. Wenn man jedoch mit Johnson & Johnson geimpft wurde, gilt die Booster-Empfehlung bereits nach vier Wochen. Ein zweites Mal Johnson & Johnson zu bekommen, gilt allerdings nicht als Boosterimpfung, sondern als Optimierung der Grundimmunisierung. 

Boostern lassen ja; aber mit was?

Allgemein sind derzeit vier Corona-Impfstoffe in Deutschland zugelassen: Moderna, Biontech, Johnson & Johnson und AstraZeneca. Laut Robert-Koch-Institut erfolgt die Drittimpfung mit den Impfstoffen Moderna oder Biontech. Für Personen unter 30 wird in der Regel Biontech genutzt, so auch im Alsfelder Impfzentrum. Die Corona-Schutzimpfung sowie die Auffrischungsimpfung sind für alle Bürger kostenlos.

Haben die Hausärzte genug Impfstoff?

Prinzipiell ja, heißt es, da die Vorräte entsprechend an die Praxen verteilt werden. Es kann allerdings vereinzelt dazu kommen, dass Arztpraxen zeitweise nicht genügend Kapazitäten haben. Dann gibt es immer noch die Möglichkeit, eine der anderen Impf-Option aufzusuchen.

Wie lange gilt man ohne Booster-Impfung als vollständig geimpft?

Dazu schreibt das Bundesgesundheitsministerium, dass dazu noch keine abschließende Aussage getroffen werden könne. Man wisse noch nicht genau, welche Impfabstände zur Aufrechterhaltung des Schutzes eingehalten werden müssen. Allerdings hat die EU-Kommission beschlossen, dass EU-Impfzertifikate neun Monate nach der Grundimmunisierung ungültig werden. Danach würde man vor dem Gesetz als ungeimpft gelten. Hier können die EU-Länder jedoch noch ein Veto einlegen.

Was ist über Nebenwirkungen der Booster-Impfung bekannt?

Laut Jochen Müller, Vorsitzender des Hausärzteverbandes Vogelsbergkreis, gab es bei seinen Patienten nahezu keine Impfreaktionen und wenn, dann nur schwach. Allgemein sei nach dem Boostern höchstens mit kurzzeitigen Symptomen wie Müdigkeit, Fieber, Erkältungssymptomen und/oder Schmerzen zu rechnen. Die Stiko rechnet damit, obwohl die Datenlange noch dünn ist, dass dies bei Jugendlichen unter 17 ähnlich sein wird.

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