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Bund der Steuerzahler Hessen beleuchtet kommunale Finanzpolitik - Mehrheit der Kommunen müssen auf Rücklagen zurückgreifenKommunen im Vogelsberg spüren finanzielle Corona-Belastungen

VOGELSBERG (ol). Die Ergebnisse der jährlichen Kommunalfinanzanalyse des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen im Vogelsbergkreis zeigen, dass die Städte und Gemeinden im Kreis mit den finanziellen Auswirkungen durch Corona zu kämpfen haben.

So gab es 2021 zum Teil massive Erhöhungen bei den Grundsteuern A und B sowie moderate Erhöhungen bei der Gewerbesteuer. Insgesamt drehten laut BdSt vier Kommunen an der Steuerschraube. Kirtorf plane mit einem Defizit für 2021, das im Jahresabschluss nicht durch Rücklagen kompensiert werden könne. Nur sieben Städte und Gemeinden kommen trotz Corona ohne Defizit aus, die übrigen elf wollen es im Jahresabschluss durch die Entnahme aus Rücklagen ausgleichen, heißt es weiter.

„Aktuell zeigt sich, wie wichtig es ist, dass die Städte und Gemeinden in guten Zeiten ihre Finanzen auf gesunde Füße zu stellen. Nur so können sie Krisen ohne massive Einschnitte verkraften, zum Beispiel indem sie auf Rücklagen zurückgreifen“, erklärt Jochen Kilp, Kommunalexperte des hessischen Steuerzahlerbunds. „Damit wird vermieden, dass die Lasten der Pandemie durch Steuererhöhungen einseitig bei den Bürgerinnen und Bürgern abgeladen werden, die Konsolidierung der letzten Jahre durch massive Neuverschuldung gefährdet oder die Zukunft des Standorts durch Investitionskürzungen aufs Spiel gesetzt wird“, so Kilp.

Die Grundsteuer B, die auf bebaute oder bebaubare Grundstücke erhoben wird und über die Nebenkosten auch Mieter trifft, wurde 2021 in vier Kommunen angehoben, am stärksten in Grebenau (+100 Prozentpunkte). An der „unrühmlichen Spitze“ im Vogelsbergkreis stehe nach wie vor und mit weitem Abstand Schotten mit 687 Prozent. Am wenigsten müssen laut BdSt die Steuerzahler mit 359 Prozent in Grebenhain berappen. Der durchschnittliche Hebesatz der 19 Kreis-Kommunen stieg um vierzehn Punkte auf nun 434 Prozent. Dieser Wert liege aber nach wie vor unter dem Durchschnitt aller hessischen Städte und Gemeinden, der 2020 bei 475 Prozent lag.

Bei der Grundsteuer A, die land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen besteuert, steigerten ebenfalls vier Kommunen ihren Hebesatz. Auch bei dieser Steuer gab es in Grebenau (+100 Punkte) die größte Belastungsverschärfung. Mit 687 Prozent liege Schotten weiterhin an der Spitze aller Kommunen im Vogelsberg. Schlitz hat mit 330 Prozent kreisweit nach wie vor den niedrigsten Hebesatz bei der Grundsteuer A, heißt es weiter. Mit einem durchschnittlichen Hebesatz von 427 Prozent (vierzehn Punkte mehr als im Vorjahr) liegen die Kreiskommunen weiter leicht über dem hessischen Vorjahres-Durchschnitt von 418 Punkten.

Bei der Gewerbesteuer nahmen mit Kirtorf (+10) und Lautertal (+5) zwei Kommunen eine Erhöhung vor. Weiterhin Spitzenreiter bei der Gewerbesteuer: Schwalmtal mit 457 Punkten, den geringsten Satz erheben Freiensteinau und Wartenberg mit je 357 Prozent. Der Kreis liegt mit einem durchschnittlichen Hebesatz von 391 Prozent (+1 im Vergleich zum Vorjahr) knapp über dem hessischen Durchschnitt von 2020 (387 Prozent).

Der hessische Steuerzahlerbund setze sich weiterhin dafür ein, Straßenbeiträge bei voller Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle durch das Land abzuschaffen. „Erfreulicherweise haben mit Grebenau, Homberg (Ohm), Lautertal und Schlitz vier weitere Kommunen die Straßenbeiträge gestrichen – im Fall von Grebenau und Lautertal leider zu Lasten von Erhöhungen der Gewerbe- und Grundsteuern.“ Damit verzichten nun acht Kommunen im Vogelsbergkreis auf die Erhebung von Straßenbeiträgen, elf verlangen einmalige Beiträge.

Ein Gedanke zu “Kommunen im Vogelsberg spüren finanzielle Corona-Belastungen

  1. Wenn die Löhne/Gehälter oder Renten so steigen würden, wie die steuerlichen Wucher Belastungen der Bürgerinnen und Bürger (z. B. Grundsteuer B) würden viele nicht am Existenz Minium leben.
    Altersarmut vorprogrammiert!
    Meine Forderung an die desolate Regierung : Mehr Netto vom Brutto und Abschaffung der Doppel Besteuerung sowie Rente ohne Abschläge mit 63.

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