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Ab 2022Feldatal fördert junge Familien mit Baukindergeld

FELDATAL (ol). Gute Nachrichten aus Feldatal: Die Gemeinde Feldatal fördert junge Familien ab 2022 mit Baukindergeld. Die Richtlinie hat vorerst für den Zeitraum ab 1. Januar 2022 bis  zum 31. Dezember 2025 Gültigkeit.

„Liebe Bürgerinnen und Bürger, es gehört zu den schönen Aufgaben eines Bürgermeisters, wenn man junge Familien unterstützen kann. Daher freue ich mich sehr darüber, dass die Gemeindevertretung in ihrer letzten Sitzung der Richtlinie zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum zugestimmt hat“, teilt Bürgermeister Leopold Bach die freudige Nachricht mit.

Zunehmende Überalterung und stagnierende Geburtenzahlen prägen aktuell und auch zukünftig das Bild der Bevölkerungsentwicklung. Wer seine Kommune nicht „überaltern“ lassen will, müsse sich deshalb um junge Familien kümmern. „Unsere Politik im Gemeindevorstand und der Gemeindevertretung und unser Verwaltungshandeln sollte weiterhin verstärkt ganz auf diese Zielgruppe ausgerichtet werden. Wir gehen davon aus, dass uns damit gelingen wird, den Wohnstandort zu stärken und die Familienorientierung als Leitmotiv kommunalen Handelns in der Verwaltung und der Kommune noch stärker zu verankern“, so Bach.

Das gebe es nicht in jeder Gemeinde in Hessen. Das Baukindergeld werde nach den Richtlinien zur Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum und Wohnraum gewährt. Ziel dieser Förderung sei es, Interessenten mit Kindern die Schaffung von selbst genutztem Wohneigentum zu erleichtern und damit die Attraktivität des Wohnens in Feldatal zu erhöhen. Eine Art „Feldataler Baukindergeld“.

Die Gemeinde Feldatal fördere folglich den Bau von Familienheimen. Zugleich soll mit dieser Fördermaßnahme dem Leerstand von Gebäuden in der Großgemeinde entgegengewirkt werden. Die Richtlinie hat vorerst für den Zeitraum ab 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2025 Gültigkeit. Gefördert werden selbst genutzte Familienheime und familiengerechte Eigentumswohnungen. Darüber hinaus der Erwerb von Immobilien aus dem Altbestand.

Für jedes zum Haushalt gehörende Kind unter 18 Jahren gebe es einen einmaligen Zuschuss von 1.500 Euro. Zur Förderung müssen Investitionen in Höhe von mindestens 50.000 Euro nachgewiesen werden. „Es besteht die Verpflichtung, dass die mit der Gewährung bedachten Familien ihre Kinder im Krabbel- beziehungsweise Kindergartenalter in die jeweiligen Einrichtungen in Feldatal und die Grundschule in Feldatal aufsuchen lassen“, so Bach. Der geförderte Wohnraum müsse darüber hinaus mindestens fünf Jahre im Eigentum des Zuwendungsempfängers verbleiben.

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