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Ab 28. JuniÄnderung der Besuchsregelungen am Klinikum in Schwalmstadt

SCHWALMSTADT (ol). Ab Montag, den 28. Juni, werden die Besuchsregelungen am Klinikum in Schwalmstadt geändert. Welche Regelungen dann gelten? Das lesen Sie hier.

In der Pressemitteilung der Asklepios Klinik heißt es, die bisherigen Auflagen, wie strikte Besuchszeiten, Ausfüllen der Meldeformulare und das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes, vorzugsweise einer FFP2-Maske, gelten nach wie vor. Zudem gilt die 3-G-Regel (geimpft, genesen oder getestet). Die neuen Besuchsregelungen sind folgende:

  • Ein fest definierter Besucher pro Patient über den gesamten Klinikaufenthalt.
  • Besuchszeit ist von 15 bis 19 Uhr für maximal eine Stunde.
  • Letzter Einlass ist um 18 Uhr; Besucher müssen die Klinik bis spätestens 19 Uhr wieder verlassen.

Die AHA-Regeln sind während des gesamten Aufenthalts in unseren Kliniken einzuhalten.

  • Mindestabstand 1,5 m
  • Medizinischer Mund-Nasen-Schutz (vorzugsweise FFP2-Masken)
  • Es werden nur Besucher zugelassen, die keine Krankheitszeichen einer Infektion der Luftwege (z.B. Husten, Schnupfen etc.) oder Fieber aufweisen und die in den zwei Wochen vor dem Besuch keinen ungeschützten Kontakt zu einer Person mit SARS-CoV-2- Infektion hatten oder sich selber in Quarantäne befanden.

Für Patienten der Intensivstation, Palliativstation und Sterbende gelten weiterhin Ausnahmeregelungen, die mit der jeweiligen Station individuell abzustimmen sind. Ebenso für werdende Väter im Kreißsaal und auf der Geburtsstation. Allerdings gilt nun auch für Besucher dieses Personenkreises grundsätzlich die 3-G-Regel.

Im Eingangsbereich erhalten die Besucher ein Meldeformular, auf dem Name, Telefonnummer, Adresse und die Besuchszeit anzugeben sind, um im Fall einer Corona-Infektion die Infektionsketten zurückverfolgen zu können. Die Daten werden gemäß der Verordnung nach 30 Tagen wieder gelöscht. Zudem gibt es die Möglichkeit, die Luca-App zur Registrierung zu nutzen. Bei Vorliegen von Corona-typischen Krankheitssymptomen ist der Zutritt für Besucher untersagt.

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