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Hinweise aus dem KreishausReiserückkehrer aus Risikogebieten: Was ist zu tun?

VOGELSBERG (ol). Aufgrund der neuen Verordnung zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten haben sich Personen, die in die Bundesrepublik einreisen und sich in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in einem Gebiet aufgehalten haben, in dem ein erhöhtes Infektionsrisiko mit SARS-CoV-2 besteht, nach Rückkehr testen zu lassen.

Die vorzulegenden ärztlichen Zeugnisse müssen in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein, des Weiteren ist ein Abstrich erforderlich, heißt es in der Pressemitteilung des Vogelsbergkreis. Falls Reiserückkehrer erst nach Rückkehr den Abstrich machen können, wäre eine Terminierung über die 116117 möglich. Falls wider Erwarten dort eine Terminierung nicht möglich ist, bestehe alternativ die Möglichkeit, sich im Testzentrum des Gesundheitsamtes des Vogelsbergkreises testen zu lassen.

Hier sind jedoch folgende Voraussetzungen verpflichtend:

  1. Zusendung der persönlichen Daten,
  2. Zusendung einer Bestätigung, aus der hervorgeht, dass Reiserückkehrer im Urlaub waren (Bordkarte, Reiseunterlagen etc.).

Diese Unterlagen sind an die E-Mail-Adresse: reiserueckkehrer@vogelsbergkreis.de oder alternativ an die Fax-Nummer: 06641/977-179 zu senden.

Weiter heißt es in der Pressemitteilung: Nach Eingang der Unterlagen wird von Seiten des Gesundheitsamtes dann Kontakt mit den Reiserückkehrern aufgenommen. Diese erhalten eine Terminvorgabe bei dem Abstrichzentrum des Vogelsbergkreises in Alsfeld. Die Vergabe von Wunschterminen sei aus organisatorischen Gründen nicht möglich.

Bis zum Zeitpunkt des Ergebnisses ist die Quarantäne fortzuführen. Zudem ist ein hausärztliches Attest zu besorgen, aus dem hervorgeht, dass keine Symptome in Bezug auf SARS-CoV-2 bestehen. Reiserückkehrer können während der Hotline-Betriebsstunden von 8.30 Uhr bis 14 Uhr von montags bis donnerstags, beziehungsweise freitags von 8.30 Uhr bis 12 Uhr unter der Telefonnummer: 06641/977-189 weitere Informationen erhalten.

4 Gedanken zu “Reiserückkehrer aus Risikogebieten: Was ist zu tun?

  1. Viele Menschen, und nicht nur solche, die aus dem Ausland stammen, haben enge Familienmitglieder aus diversen Gründen im Ausland. Irgendwann muss man die auch mal besuchen können. Internationale Geschäftsbeziehungen spielen auch eine große Rolle. Corona wird noch eine Weile ein Thema sein. Bei dem Reiseziel ist es meines Erachtens nach ausserdem ein großer Unterschied, ob man sich in Großstätten oder im einsamen Bereich aufhält.

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  2. Es ist nicht nach zu vollziehen, dass trotz Covid 19 Menschen ins Ausland fahren/fliegen und sich der Gefahr einer Corona Ansteckung in den Risikogebieten aussetzen und wiederum bei der Rückkehr nach Hause andere Menschen in Gefahr einer Ansteckung bringen.
    Kann man denn nicht 1 x nur in heimischen Urlaubsgefilden bleiben???

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  3. Das alles wäre unnötig gewesen, hätte man zum einen nicht den Bestand an Masken exportiert und zum anderen, Auslandsreisen wieder genehmigt. Es war doch abzusehen, dass genau DAS, passieren würde.

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  4. Guten Abend
    Woher weiss irgendein Amt oder Teststelle etc,wer wo und wann im Urlaub war bzw. aus diesem zurückkehrt?

    Trotz TESTPFLICHT setzt es doch wieder einmal Akzeptanz und Ehrlichkeit des einzelnen vorraus !

    Und mal ehrlich:

    Wer in diesen Zeiten trotz Berichterstattung der Medien in ein RISIKOGEBIET fliegt/fährt,der ist doch bestimmt daran interessiert KEINE Quarantäne aussitzen zu müssen.

    Kein Test-keine evt. Quarantäne falls positiv.
    Oder denke ich nur doof?

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