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Abstandsgebot im Unterricht fällt weg - Geregelte Klassen- und KursgrößenHessen kehrt nach Sommerferien zu Präsenzunterricht für alle zurück

REGION (ol). Mit den Grundschulen wurde schon begonnen, nach den Sommerferien geht es für alle Schüler in allen Schulformen zurück auf die Schulbank: Dann nämlich geht der Präsenzunterricht und die 5-Tage-Woche wieder los – Ausnahmen werden nur ärztlichem Attest gestattet. Auch das Abstandsgebot im Unterricht entfällt.

Wie das Hessische Kultusministerium in einer Pressemitteilung mitteilt, haben Schulleiterinnen und Schulleiter aller Schulformen in den vergangenen Wochen gemeinsam mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kultusministeriums, der Staatlichen Schulämter, Vertretern des Landeselternbeirats, der Landesschülervertretung, des Hauptpersonalrats der Lehrerinnen und Lehrer und der Lehrkräfteakademie in der „Konzeptgruppe Schuljahresbeginn 2020/2021“ Leitlinien erarbeitet.

An diesem Dienstagvormittag hat Kultusminister Alexander Lorz die Ergebnisse der Konzeptgruppe in Wiesbaden offiziell vorgestellt und dabei erklärt: „Jeder Tag, an dem unsere Schülerinnen und Schüler in die Schule gehen können, ist ein guter Tag. Aufgrund der positiven Rückmeldungen seit der Aufhebung des Abstandsgebots an unseren Grundschulen und weil sich das Infektionsgeschehen in Hessen nochmals deutlich verlangsamt hat, werden wir, gestützt auf medizinische Empfehlungen und die Arbeit der Konzeptgruppe, nach den Sommerferien auch in den übrigen Schulformen zu einem Präsenzunterricht an fünf Tagen in der Woche zurückkehren“. Man gehe diesen Schritt aus Überzeugung – wohlwissend, dass es ein Nullrisiko nicht geben könne und dass im Bedarfsfall lokal oder auch flächendeckend erneut Einschränkungen erforderlich werden können.

Testmöglichkeiten für Lehrkräfte und weitere Schutzausrüstung

Die Aufhebung des Abstandsgebots im Unterricht mache es möglich, zu einem geregelten Klassen- und Kurssystem ohne Begrenzung der Gruppengröße zurückzukehren, so Lorz weiter. „Die gängigen Hygieneregeln, also insbesondere die Vermeidung körperlicher Kontakte und, wo immer möglich, die Wahrung eines angemessenen Abstands, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung außerhalb der Unterrichtsräume, die Desinfektion von Oberflächen und das regelmäßige Händewaschen, bestehen selbstverständlich fort.“

Ergänzend zu der bereits zur Verfügung gestellten Schutzausrüstung (vier Lieferungen mit insgesamt zwei Millionen Mund-Nasen-Schutzmasken, 26.000 Litern Desinfektionsmittel, 50.000 FFP2-Masken, 70.000 Schutzhandschuhen, 20.000 Vlieskitteln und 6.000 Gesichtsschutzschilden) erhalten Schulen rechtzeitig vor Schuljahresbeginn erneut eine große Lieferung. „Außerdem geben wir jeder Lehrkraft die Möglichkeit, sich bei Bedarf kostenfrei testen zu lassen“, erklärte Lorz. Wie einige andere Länder auch wolle Hessen die Wiederaufnahme des Regelbetriebs wissenschaftlich begleiten, ergänzte der Minister.

Digitale Endgeräte für Schülerinnen und Schüler im Distanzunterricht

Eine Aufhebung der Präsenzpflicht sei nur noch individuell mit ärztlichem Attest möglich. Diese Regelung gelte für Lehrkräfte, sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Schülerinnen und Schüler, bei denen die Gefahr eines schweren Krankheitsverlaufs bestehe oder die mit Personen mit einer solchen Gefährdung in einem Hausstand lebten. „Schülerinnen und Schüler, die nicht am Unterricht in der Schule teilnehmen können, werden digital ins Klassenzimmer zugeschaltet und erhalten dazu bei Bedarf leihweise ein mobiles Endgerät.“

Darüber hinaus baue Hessen die digitale Lehr- und Lernplattform, das „Schulportal Hessen“, bis zum Beginn des neuen Schuljahrs weiter aus, so Lorz. Hiermit komme man einer zentralen Anregung der Konzeptgruppe für das digitale Lernen nach. Außerdem sei Schulen vorübergehend die Nutzung aller gegenwärtig erhältlicher Videokonferenzsysteme gestattet.

Der Austausch mit den Praktikerinnen und Praktikern in der Konzeptgruppe habe noch einmal bestätigt, dass nichts den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler nachhaltiger beeinflusse als der persönliche Kontakt zu ihrer Lehrkraft, so der Minister. „Deshalb wollen wir die Zeit bis zum Beginn des neuen Schuljahrs nutzen, um all jene Schülerinnen und Schüler, die schon vor den Schulschließungen Nachholbedarf hatten oder währenddessen entwickelt haben, in einem unserer schulischen Ferienlernangebote fit zu machen für die nächste Jahrgangsstufe.“ Die Resonanz auf die Angebote sei schon jetzt sehr groß, so Lorz abschließend. Interessierte Eltern bzw. Schülerinnen und Schüler, interessiertes Personal sowie interessierte Schulen können sich für die „Ferienakademie 2020“ noch bis zum 5. Juli 2020 anmelden.

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