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Ausgestaltung des eingeschränkten Regelbetriebs in den städtischen Kindertagesstätten LauterbachEin kleiner Schritt in Richtung Normalität

LAUTERBACH (ol). Ab dem 2. Juni dürfen viele Kinder wieder zurück in die Kitas – auch in Lauterbach, allerdings geht es hier erst ab dem 8. Juni mit dem eingeschränkten Regelbetrieb weiter. Wie es in der Kreisstadt mit dem eingeschränkten Regelbetrieb in den Kitas jetzt weitergeht, lesen Sie hier.

Die Hessische Landesregierung hat eine neue Verordnung für einen eingeschränkten Regelbetrieb in Kindertagesstätten ab dem 2. Juni veröffentlicht. Die Reglungen geben den Kommunen die Möglichkeit, unter der Auflage eines Hygienekonzeptes den Betrieb im Rahmen ihrer räumlichen und personellen Möglichkeiten auszugestalten.

Bürgermeister Rainer Hans-Vollmöller erläutert in einer Pressemitteilung, dass sich die Kreisstadt Lauterbach in Abstimmung mit den Leitungen der Kindertageseinrichtungen das Ziel gesetzt, dass jedes Kind seine Kindertageseinrichtung bis zu Sommerferien besuchen kann. Damit ein reibungsloser Ablauf und die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben gewährleisten ist, gilt der eingeschränkte Regelbetrieb für die kommunalen Einrichtungen in Lauterbach ab dem 8. Juni.

Das Konzept sieht folgende Regelungen vor:

  • Alle Kinder, mit Anspruch auf eine Notbetreuung  können von 7 bis 13 Uhr betreut werden
  • Alle anderen Kinder können von 13 bis 16 Uhr betreut werden
  • Aufgrund der Hygienevorgaben dürfen Kinder während der Betreuungszeit nicht die Gruppe wechseln
  • Bis zur Schließung in den letzten drei Ferienwochen ist keine Versorgung mit Mittagessen möglich

Die Regelungen zum eingeschränkte Regelbetrieb in Lauterbach bauen auf die bisherige Notbetreuung auf, das heißt: Alle Eltern bei denen ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet haben ein Anrecht auf Betreuung. Voraussetzung ist allerdings jetzt, dass der zweite Elternteil ebenfalls einer Berufstätigkeit nachgeht. Außerdem dürfen Kinder von alleinerziehenden Berufstätigen oder Studierenden, Kinder deren Betreuung in einer Kindertageseinrichtung aufgrund einer Entscheidung des zuständigen Jugendamtes zur Sicherung des Kindeswohls dringend erforderlich ist, Kinder, bei denen ein besonderer Härtefall besteht oder aber Kinder mit Behinderungen zurück in die Kitas.

Die neue Regelung, dass über die Notbetreuung hinaus Kinder im Rahmen der Betreuungskapazitäten zusätzlich aufgenommen werden können nutzt die Stadt Lauterbach, um allen Kindern täglich zumindest stundenweise ein Betreuungsangebot zu machen.

Lauterbachs Bürgermeister Vollmöller baue auf das Verständnis der Eltern zum Konzept des eingeschränkten Regelbetriebs, bei dem vor allem das Wohl der Kinder im Vordergrund stehe. Zudem berücksichtige es auch, dass nicht alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im pädagogischen sowie im hauswirtschaftlichen Bereich aufgrund der Zughörigkeit zu einer Corona-Risikogruppe eingesetzt werden können.

Alle Eltern wurden bereits schriftlich über das Konzept für den eingeschränkten Regelbetrieb informiert und können mit den Leiterinnen der kommunalen Kindertageseinrichtung die Betreuungszeiten für ihre Kinder bis zu den Sommerferien abstimmen. Bürgermeister Vollmöller drückt seine Hoffnung aus, mit den neuen Regelungen einen kleinen Schritt in einen Normalbetrieb in den Kindertageseinrichtungen anbieten zu können und, dass jedes Kind jetzt wieder gemeinsame Zeit mit seinen Freundinnen und Freunden in der Kita verbringen könne.

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