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Sonniges Osterwochenende steht vor der Tür: Polizei gibt Hinweise zum richtigen VerhaltenWas ist an Ostern erlaubt und was nicht?

VOGELSBERG (ol). Die Wettervorhersage für das Osterwochenende verspricht viel Sonne – und die könnte dazu verleiten, gegen die geltenden Maßnahmen und Verbote in Zeiten der Corona-Krise zu verstoßen. Was ist an Ostern erlaubt und was nicht? Die Polizei Osthessen gibt Hinweise zum richtigen verhalten.

Die überwiegende Mehrheit der Menschen in Hessen ist sich ihrer Verantwortung in der momentanen Situation bewusst, das haben die letzten Wochen eindrucksvoll gezeigt. Weiter heißt es in der Pressemitteilung der Polizei, das Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus zum Schutz gefährdeter Mitmenschen zu verlangsamen, ist weiterhin Gemeinschaftsaufgabe. Dabei haben sich bislang nur Wenige unbelehrbar gezeigt, lediglich in vereinzelten Fällen mussten Polizei oder Ordnungsämter gegen rücksichtslose Personen Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren einleiten.

Dennoch stellen sich viele Hessinnen und Hessen mit Blick auf das Osterfest und das zu erwartende herrliche Wetter einige Fragen, wie sie sich am besten verhalten sollen und was nach den derzeit geltenden Verordnungen in Hessen grundsätzlich erlaubt oder verboten ist.

Ostern in der Öffentlichkeit

Zu beachten sei unbedingt, dass das seit dem 23. März geltende „Kontaktverbot“ noch mindestens bis zum 19. April, also auch am Osterwochenende, gilt. Das bedeute, Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit (Ausnahme nur, wenn Personen zu einem gemeinsamen Hausstand zählen) seien auch an Ostern nicht erlaubt und würden von der Polizei konsequent aufgelöst. Werde dies nicht befolgt, werden Bußgelder verhängt. Bei der Begegnung mit anderen Personen in der Öffentlichkeit ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten.

Öffentliche Verhaltensweisen, die geeignet sind, das Abstandsgebot zu gefährden, seien unabhängig von der Personenzahl untersagt. Darunter fallen beispielsweise das Grillen, Feiern oder Picknicken in öffentlichen Parks. Die Polizei agiert natürlich auch hier mit Augenmaß und gewährleistet, bei all den vielen aufkommenden Fragen, dass die Inhalte der Verordnung richtig ausgelegt werden: So ist beispielsweise sicherlich nichts gegen eine kurze Ostereiersuche mit den eigenen Kindern an einer kaum von Menschen frequentierten Stelle auszusetzen, sofern die geltenden Vorgaben und der nötige Abstand zu anderen Menschen eingehalten werden kann. Sind das Verstecken und die Eiersuche hingegen ein großangelegtes und langes Unterfangen in einem kleinen Park, wo sich ohnehin schon recht viele Menschen auf engem Raum aufhalten, so werde die Polizei oder das Ordnungsamt dies schnell unterbinden müssen.

„Bitte nehmen Sie auf Ihre Mitmenschen Rücksicht, entscheiden Sie mit Augenmaß, ob eine Aktivität wirklich nötig ist und zeigen Sie Verständnis für den Job unserer Einsatzkräfte. Wir können die Corona-Krise nur gemeinsam überwinden“, heißt es seitens der Polizei.

Appell zu Ostern: Auf private Reisen und Besuche verzichten

Viele der Fragen, die sich in diesen Tagen an die Polizei richten, drehen sich darum, was an Ostern im Privaten erlaubt ist. Grundsätzlich gilt in Hessen derzeit die allgemeine Vorgabe, den Kontakt zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Hausstandes auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren. Auch wenn üblicherweise nun Feiertage im Kreise der Verwandtschaft bevorstehen würden und der Verzicht darauf bei dem herrlichen Wetter zusätzlich schwerfallen dürfte, so sind wir an dieser Stelle weiterhin alle gefragt. Damit die momentanen Einschränkungen alsbald zu einem Ende kommen können, lautet der Appell der Polizei zu Ostern, auf private Reisen und Besuche, auch von Verwandten, möglichst zu verzichten.

Ein jeder trage Verantwortung für seine Mitmenschen, für die Angehörigen der eigenen Familie umso mehr. Die Polizei schreite nach Hinweisen auf größere Zusammenkünfte im privaten Bereich ein, wenn erkennbar gegen die Vorgabe, den Kontakt zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Haushalts zu reduzieren, verstoßen wird. Dabei können derartige Zusammenkünfte im Rahmen der Gefahrenabwehr aufgelöst oder durch das zuständige Gesundheitsamt im Einzelfall verboten werden. Verstöße gegen Einzelverfügungen des Gesundheitsamts seien sogar strafbar.

Polizei führt am Osterwochenende verstärkt Motorradkontrollen durch

Private Motorradausflüge seien derzeit in Hessen nicht verboten. Grundsätzlich könne man auch eine Beifahrerin oder einen Beifahrer mitnehmen, ohne eine Strafe befürchten zu müssen. Sobald die Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer von ihrem Motorrad absteigen – etwa an einer Tankstelle oder auf einem Parkplatz – müssen sie sich jedoch an die Abstandsregeln von 1,5 Metern (besser 2 Metern) zur anderen Person halten. Biker- und Tankstellengespräche mit Dritten sollte man zur Minimierung des Infektionsrisikos unterlassen.

In Osthessen sei die Polizei mit Beginn der Motorradsaison bereits verstärkt im Einsatz und werde auch am Osterwochenende auf beliebten Routen, wie beispielsweise in der Rhön oder rund um den Hoherodskopf, kontrollieren und auf die Verkehrssicherheit der Maschinen achten. Viele Polizei-Motorräder verfügen über Videotechnik, mit der zum Beispiel Geschwindigkeitsverstöße beweis- und gerichtsfest aufgezeichnet werden.

„Abschließend möchten wir noch mitteilen, dass die von der Hessischen Landesregierung beschlossenen Verordnungen nicht alle Details bzw. jeden Einzelfall des täglichen Zusammenlebens regeln können. Vielmehr sollen sie aber als verbindliche Richtschnur für die Bevölkerung und die Ordnungsbehörden dienen, wie wir gemeinsam dazu beitragen können, Infektionsketten zu brechen und uns alle zu schützen“, erklärte die Polizei.

Ein Gedanke zu “Was ist an Ostern erlaubt und was nicht?

  1. Schon irgendwo sinnlos der Artikel wenn in Kirtorf gleichzeitig beschlossen wird den Gleentalmarkt an Ostern durchzuführen.

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