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Bundesregierung beschließt umfangreiches Maßnahmenpaket - Nach­trags­haus­halt 2020 be­schlos­senBund geht mas­siv ge­gen Kri­sen­fol­gen vor

REGION (ol). „Wir gehen in die Vollen, um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen, die Arbeitsplätze und Unternehmen zu schützen, um unser Land zu schützen“, sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz an diesem Montag. Dazu hat die Bundesregierung mit neuen Schulden in Höhe von 156 Milliarden Euro, Fonds, Krediten und Soforthilfen ein umfangreiches Maßnahmenpaket verabschiedet, um die Wirtschaft zu stabilisieren. So sehen die Maßnahmen im Einzelnen aus.

Das Bundeskabinett hat am 23. März 2020 den Entwurf eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan 2020 und den Entwurf des Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushalts­plan für das Haushaltsjahr 2020 (Nachtragshaushaltsgesetz 2020) beschlossen. Die Bundesregierung bringt damit ein umfassendes Maßnahmenpaket auf den Weg, um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger sowie Beschäftigte und Unternehmen vor den Auswirkungen der Corona-Pandemie zu schützen.

„Wir gehen in die Vollen, um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen, die Arbeitsplätze und Unternehmen zu schützen, um unser Land zu schützen. Mit einem beispiellosen Hilfspaket stemmen wir uns gegen die Krise. Der Nachtragshaushalt versetzt uns in die Lage, alles zügig und zielgerichtet umzusetzen, damit das Geld dort ankommt, wo es jetzt gebraucht wird. Wir wollen gut aus dieser Krise herauskommen, gemeinsam bekommen wir das hin“, sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz.

Die Bundesregierung tritt den Auswirkungen der Corona-Pandemie mit dem Nachtragshaushalt 2020 sowohl im Hinblick auf die gesundheitlichen als auch die wirtschaftlichen Herausforderungen entschlossen entgegen. Die zusätzlich mit diesem Nachtragshaushalt beschlossenen Maßnahmen umfassen ein Ausgabevolumen von insgesamt rund 122,5 Milliarden Euro.

Für dieses Jahr muss aufgrund der Pandemie dennoch von einem deutlichen Rückgang des Bruttoinlandsproduktes ausgegangen werden. Die Bundesregierung rechnet daher mit geringeren Steuereinnahmen. Es werde davon ausgegangen, dass 33,5 Milliarden Euro weniger eingenommen werden als ursprünglich im Haushalt 2020 eingeplant.

Dank der soliden Finanzpolitik der letzten Jahre sei der Bund finanzpolitisch handlungsfähig. Die enormen Herausforderungen, die im Zusammenhang mit der Pandemie zu bewältigen seien, erfordern eine Kreditaufnahme zur Finanzierung der Belastungen in Höhe von etwa 156 Milliarden Euro. Die nach der Schuldenregel zulässige Obergrenze der Verschuldung wird damit um fast 100 Milliarden Euro überschritten. Aus Sicht der Bundesregierung handele es sich aber um eine außergewöhnliche Notsituation, die eine Überschreitung der Obergrenze erforderlich mache.

Maßnahmen im Einzelnen:

  • Für die Unterstützung von Kleinunternehmern und von „Solo-Selbständigen“ werden 50 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Hierdurch sollen Überbrückungshilfen für „Solo-Selbständige“, Kleingewerbetreibende und Kleinunternehmer geleistet werden, wenn ohne Hilfe eine Existenzgefährdung droht.
  • Darüber hinaus werden zur Existenzsicherung u.a. für „Solo-Selbständige“ die Mittel für das Arbeitslosengeld II sowie für die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und die Grundsicherung im Alter um insgesamt rund 7,7 Milliarden Euro aufgestockt.
  • Um die fortschreitende Ausbreitung des Virus einzudämmen, stellt die Bundesregierung für die zentrale Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung, die Förderung der Entwicklung eines Impfstoffs und von Behandlungsmaßnahmen, für Unterstützungsleistungen der Bundeswehr im Zusammenhang mit der Pandemie, für die Leistung von Hilfen für Deutsche und Unionsbürger im Ausland im Zuge der Corona-Krise sowie zur Information der Bevölkerung 3,5 Milliarden Euro zusätzlich bereit.
  • Um flexibel und kurzfristig auf die weitere Entwicklung der Pandemie und ihrer Folgen reagieren zu können, stellt die Bundesregierung darüber hinaus mit dem Nachtragshaushalt weitere 55 Milliarden Euro bereit, die kurzfristig für weitere Vorhaben zur Pandemiebekämpfung genutzt werden können.
  • Für mögliche Schadensfälle im Gewährleistungs- und Garantiebereich, die insbesondere in Folge der konjunkturellen Verwerfungen auf Grund der Pandemie entstehen können, erhöht die Bundesregierung ihre Vorsorge um rd. 5,9 Milliarden Euro.

Darüber hinaus habe sich die Bundesregierung auf die Errichtung eines Schutzschildes für Beschäftigte und Unternehmen verständigt, mit dem unter anderem das Kurzarbeitergeld flexibilisiert wird und mit dem die Liquidität für Unternehmen durch steuerliche Maßnahmen wie die Gewährung von Stundungen sowie durch neue Maßnahmen insbesondere im Bereich der Kreditanstalt für Wiederaufbau und bei den Bürgschaften verbessert werden soll.

Die Bundesregierung werde die KfW in die Lage versetzen, diese Programme entsprechend auszustatten, indem die nötigen Garantievolumina zur Verfügung gestellt werden. Auch für die auslandsbezogenen Gewährleistungen hat die Bundesregierung entsprechende Vorsorge getroffen. Mit dem Nachtragshaushalt wird der Garantierahmen von rund 465 Milliarden Euro entsprechend um etwa 357 Milliarden Euro auf rund 822 Milliarden Euro angehoben.

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