Blaulicht8

Anzeige wegen eines Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz erstattet22-Jähriger unter Drogeneinfluss am Steuer

LAUTERBACH (ol). Einen Autofahrer aus dem Vogelsbergkreis erwischten Drogenfahnder der Kriminalpolizei Alsfeld am vergangenen Dienstagabend in einem Lauterbacher Stadtteil unter Drogeneinfluss am Steuer seines Pkw.

Die Beamten hielten den 22-Jährigen an und kontrollierten ihn. Dabei kam die Vermutung auf, dass der Fahrer Rauschgift konsumiert haben könnte. Ein Drogenschnelltest bestätigte den Verdacht.

Zudem konnten bei einer Durchsuchung der Wohnung des Vogelsbergers noch einige Gramm Betäubungsmittel sowie Utensilien zum Verkauf von Rauschgift aufgefunden und sichergestellt werden. Die Ordnungshüter erstatteten gegen ihn eine Anzeige wegen eines Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz.

8 Gedanken zu “22-Jähriger unter Drogeneinfluss am Steuer

  1. Einige Gramm Betäubungsmittel gefunden?? Da war der Polizeieinsatz teurer als der Wert der „Drogen“. Herzlichen Glückwunsch Alemannia?

    1. Ob man lieber kifft oder säuft bleibt jedem selbst überlassen. Einzig: einfach überhaupt kein Auto fahren wenn man kifft oder säuft, das sollte wohl klar sein.

      Ich glaube, du hast leider schon ein wenig zu viel gekifft, dass aus dir noch was wird. Armes Allemania ?

  2. Es geht garnicht darum den Sachverhalt zu verharmlosen. Natürlich darf man im berauschten Zustand kein Auto fahren und man sollte dafür bestraft werden. Ich frage mich nur was passiert wäre, wenn die Person beispielsweise mit 1,0 Promille am Steuer erwischt worden wäre? Wäre die Staatsgewalt dann auch ausgerückt und hätte die Wohnung auseinander genommen? In meinen Augen läge auch hier eine wissentliche Gefährdung des Lebens anderer vor, oder nicht?

  3. Na, da merkt der Peter, dass seine Aussage kompletter Quatsch ist. Und wie reagiert er? Richtig: er gibt sich selbst noch ein paar Daumen hoch, damit er nicht einsehen muss, was für ein Quatsch seine Aussage ist.

  4. Das Kommentar von Peter ist doch einfach unfassbar. Oder hoffentlich doch nur Satire?

    Natürlich ist es völlig legitim, wenn jemand wissentlich das Leben anderer Menschen gefährdet, auch die Wohnung zu durchsuchen um festzustellen, ob ggf. eine weitere und größere Gefährdung zu erwarten ist. Sollte dieses Kommentar ernst gemeint sein ist es einfach unfassbar, dass Peter das Persönlichkeitsrecht nach einer ernstzunehmenden Straftat höher gewichtet als die dringende Aufgabe der Polizei, die Allgemeinheit zu schützen.

  5. „Zudem konnten bei einer Durchsuchung der Wohnung…“
    Weil ein Drogenschnelltest positiv ist, wird die Wohnung durchsucht? Ist das wirklich rechtlich in Ordnung? Unfassbar.

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