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Vortrag von Dr. Rüdiger Hilfenhaus zu bösartigen Erkrankungen des DarmsMit Früherkennung dem Krebs zuvorkommen

LAUTERBACH (ol). Auf großes Interesse stieß der Vortrag von Dr. Rüdiger Hilfenhaus, Chefarzt der Allgemein- und Viszeralchirurgie, zum Thema „Darmtumor – vermeiden, erkennen, heilen“ im Rahmen von Treffpunkt Gesundheit, den medizinischen Themenveranstaltungen am Krankenhaus Eichhof in Lauterbach.

Darmkrebs ist laut Pressemitteilung des Eichhof Krankenhaus weltweit einer der häufigsten bösartigen Tumore. Mit etwa 60.000 Neuerkrankungen pro Jahr sei hierzulande Darmkrebs bei Männern die dritthäufigste und bei Frauen die zweithäufigste Tumorerkrankung. In Deutschland würden pro Jahr im Durchschnitt 30.000 Männer und 26.000 Frauen an einem Dickdarmtumor erkranken. Bei älteren Menschen trete Darmkrebs deutlich häufiger als bei jüngeren auf. Das mittlere Erkrankungsalter liege bei Männern bei rund 72 Jahren und bei Frauen bei 75 Jahren.

Darmtumore entstehen in der Regel nicht von heute auf morgen. Im Verlaufe von sieben bis zehn  Jahren könne sich aus einem Polyp, eine noch eine gutartige Veränderung, ein bösartiger Tumor entwickeln. „Soweit darf es nicht kommen“, verdeutlichte der Referent und sensibilisierte Zuhörer für dieses wichtige Thema.

Zuhörer für die Symptome sensibilisiert

Wie Darmkrebs entsteht, welche Möglichkeiten zur Behandlung es gibt, wie wichtig Vorsorgeuntersuchungen sind und wie groß die Bedeutung eines gesunden Lebensstils für einen intakten Darm ist, all das habe Dr. Hilfenhaus in seinem Vortrag aufgezeigt. Mit Hilfe von Grafiken und Bildern erläuterte er die Entstehung eines Tumors und beschrieb operative Eingriffe und medikamentöse Behandlungsformen. Er sensibilisierte die Zuhörer für die Symptome, die auf ein Ungleichgewicht oder eine Erkrankung im Darm hinweisen können und informierte umfassend über Maßnahmen zur Vorsorge.

„Das A und O einer erfolgreichen Therapie ist die Früherkennung. Mit wenig Aufwand kann für Jahre Sicherheit bestehen, Frühstadien erkannt und behandelt werden und so wird der Tod durch Darmkrebs verhindert“, gab der Referent den Zuhörern eindringlich mit auf den Weg. Sein Fazit: Durch eine Darmspiegelung, die heutzutage dank moderner Medikamente schonend und mit geringen Beschwerden erfolge, gebe es Sicherheit für den Patienten.

Nach Aussage des anerkannten Viszeralchirurgen hat sich die Zahl der Erkrankten seit 1962 verdreifacht und er wertete das als deutliches Zeichen dafür, dass Darmkrebs zu einer Volkskrankheit aufgestiegen ist. Dabei unterschied er zwischen Normalbevölkerung ohne Darmkrebsvorkommen in der Familie und Risikogruppen, zu denen Verwandte ersten Grades von Patienten gehören.

Darmkrebserkrankung in der Familie

Im Normalfall genüge eine erste Darmspiegelung im Alter von etwa 50 Jahren mit anschließender Kontrolle nach jeweils zehn Jahren bei unauffälligem Befund. Alle gesetzlich Versicherten würden diese Leistung von den Krankenkassen erstattet bekommen. Ist in einer Familie eine Darmkrebserkrankung in der Vorgeschichte aufgetreten, sei das Risiko an Darmkrebs zu erkranken bis zu vier Mal erhöht.

Somit könne das Risiko an Darmkrebs zu erkranken, vererbt werden. Die Darmspiegelung sei für diese Risikogruppe besonders wichtig und sollte somit früher durchgeführt werden. Bei erblichen Krankheiten können erste Untersuchungen bereits im Kindesalter notwendig sein, in jedem Fall aber bei jungen Erwachsenen. Um festzulegen, wann außerhalb der normalen Vorsorge mit 50 Jahren eine Darmspieglung erfolgen sollte, sei es ratsam, sich bei seinem Hausarzt zu informieren.

Besonderes Augenmerk legte der Chefarzt in seinem Vortrag auf die Prävention. Durch gesunde Ernährung mit vitamin-, ballaststoff- und faserreicher Kost, wenig rotem Fleisch, und der Vermeidung von Rauchen, Alkohol, Übergewicht und Bewegungsmangel könnte die Erkrankung aktiv eingedämmt werden, so Dr. Hilfenhaus. „Ich kann durch Ernährungsänderung wesentlich zu meinem Schutz beitragen“, warb der Mediziner für einen gesunden Lebensstil, dessen „positiver Einfluss auf die Krebsentwicklung allgemein als erwiesen gilt“.

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