Gesellschaft7

Stadtverordnetenversammlung verabschiedet Marktplatzsanierung - Verein "Barrierefreie Stadt Alsfeld" nimmt Stellung„Die Interessen der Behinderten wurden mit Füßen getreten“

ALSFELD (ol). Bereits bei der OL-Talkrunde „Auf ein Wort mit Bürgermeister Stephan Paule“ machte Gerlinde Grebe, die Vorsitzende des Vereins „Barrierefreie Stadt Alsfeld“ ihren Unmut über den geplanten Marktplatzausbau in der Alsfeld deutlich. In einer Pressemitteilung, die im Folgenden im Wortlaut abgedruckt wird, verschärft sie nochmal den Ton und betont, dass die Interessen der Behinderten mit „Füßen getreten“ wurden.

Die behinderten Menschen unserer Region, insbesondere die, die in ihrer Fortbewegung erheblich beeinträchtig sind oder gar bei ihrer Fortbewegung fremder Hilfe bedürfen, sind über die von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Alsfeld am letzten Donnerstag beschlossene Kompromisslösung zur barrierefreien Gestaltung des Marktplatzes ebenso wie der Verein Barrierefreie Stadt Alsfeld maßlos enttäuscht. Dies haben Vereinsmitglieder bereits am Abend der zwei Tage vorher vorausgegangenen Bauausschusssitzung deutlich gemacht.

Zunächst war der Verein, ebenso wie die Denkmalschutzbehörde in die aktuelle Planung zur Neugestaltung des Marktplatzes überhaupt nicht einbezogen worden. Dies ist bedauerlich und wäre im Interesse der Menschen mit Handicap eindeutig geboten gewesen.

Allerdings bedankt sich der Verein „Barrierefreie Stadt Alsfeld“ in diesem Zusammenhang ausdrücklich bei dem Vorsitzenden des Bauausschusses, Herrn Welker, dass man nach entsprechender Intervention wenigstens an den Bauausschusssitzungen am 26. März und 14. Mai Rederecht erhielt. Das Ergebnis ist allerdings mehr als enttäuschend.

Warum gibt es keine Querung?

So stellt sich immer wieder die Frage: Warum gibt es, ausgehend von der Obergasse, keine Querung über die Mitte des Marktplatzes, um den betroffenen Menschen die sonst zwangsläufig oft erheblich längeren Wege zu ersparen – um nur eine Mindestforderung anzusprechen. So werden sie ausschließlich an die Randbereiche des mehr als 50 Meter langen und ca. 35 Meter breiten Areals abgeschoben und ausgegrenzt.

Warum müssen sie, falls sie das Wagnis eingehen sollten, bei Überquerung des sogenannten Innenbereichs, erhebliche, für manche sogar unüberwindbare Schwierigkeiten und Gefahren, die das alte und bucklige Pflaster nun einmal mit sich bringt, auf sich nehmen?

Woher nehmen die politischen Gremien überhaupt das Recht, die Menschen, von denen hier die Rede ist, vom Herzstück des schönen Marktplatzes auszugrenzen, zumal auch der Denkmalschutz, hinter dem sich die städtischen Politiker immer wieder verschanzen, zu Kompromissen bereit ist.

Behinderte Menschen wollen und dürfen nicht ausgegrenzt werden. Im § 1 des Sozialgesetzbuches IX (SGB),hat der Bundesgesetzgeber explizit eine gleichberechtigte Teilhabe Schwerbehinderter am Leben in der Gesellschaft festgeschrieben. Das Behindertengleichstellungsgesetz  (BGG) verlangt unmissverständlich, dass ein Träger öffentlicher Gewalt, Menschen mit Behinderungen nicht benachteiligen darf. Eine Benachteiligung liegt vor, wenn Menschen mit und ohne Behinderungen ohne zwingenden Grund unterschiedlich behandelt werden.

CDU-Aussagen als ein „Basta“ empfunden

Selbstverständlich sind diese eindeutigen gesetzlichen Vorgaben auch für die Stadt Alsfeld bei Planung und Neugestaltung des Marktplatzes verpflichtend. Leider sind diese aber weitgehend außen vor geblieben. Bei der Bauausschusssitzung am 14. Mai kam von der CDU als stärkste Kraft im Stadtparlament überhaupt kein Verständnis. Im Gegenteil: Die Aussagen des Fraktionsvorsitzenden Heinz und des Stadtverordneten Schlorke wurden wie ein „Basta“ empfunden.

Noch mehr erstaunte uns, was der Fraktionsvorsitzende Räther von der UWA von sich gab, als er von eigenen Rollstuhlerfahrungen nach einem Arbeitsunfall berichtete. Danach ist der Marktplatz in seiner Gesamttopografie der Stadt mit ihren vielen Steigungen noch ein kleines Problem. „Es ist nicht schön, aber es geht. Und mit der Erneuerung der Pflasterung wird es besser“. Nun, dies ist seine Meinung. Aber kann sich Herr Räther, der nur vorübergehend beeinträchtigt war, anmaßen, für alle Schwerbehinderten mit unterschiedlichen und mehrfachen Beeinträchtigungen und deren Hilfspersonen zu sprechen?

Wir können uns das nicht vorstellen. Dies und auch die Argumente des Parlaments erscheinen uns als ignorant, überheblich und respektlos. Warum kann man nicht sagen: die Menschen mit Handicap (auch Mütter mit Kinderwagen u.a.), haben diesen Bedarf und wir kümmern uns darum, dass es umgesetzt wird. Nein, hier steht die Optik vor den Bedürfnissen der Menschen.

Die Sach- und Rechtslage ist aber eindeutig!

Was nutzen die besten gesetzlichen Vorgaben, wenn sie schon von den öffentlich rechtlichen Körperschaften nur alibihaft beachtet werden? Gibt es rechtliche Möglichkeiten zu deren Durchsetzung? So fragen wir uns, müsste nicht Bürgermeister Paule gem. § 63 der Hess. Gemeindeordnung diesem Beschluss des Stadtparlaments widersprechen? Das ist wohl kaum zu erwarten!

Verletzt er damit nicht das zwingende Behindertenrecht? So stellt sich weiter die Frage eines Einschreitens der Kommunalaufsicht gem. §§  137 ff. der Hess. Gemeindeordnung? Auch ist eine Klage möglich.

7 Gedanken zu “„Die Interessen der Behinderten wurden mit Füßen getreten“

  1. Ich finde es stände der Stadt Alsfeld gut zu Gesicht endlich auch an Menschen mit Behinderung zu denken…..die werden hier viel zu oft vergessen. Ich habe einmal eine blinde Frau im Rollstuhl über das tolle Kopfsteinpflaster geschoben….. Sie hat danach gesagt dass sie das nie wieder erleben will… Kindern im Kinderwagen geht es sicher ähnlich. Ich finde eine Stadt muß für die Einwohner gebaut werden und nicht für Touristen…. Alsfeld ist nicht Disneyland.

  2. „Die Kirche bitte endlich im Dorf lassen“ aber anders.
    Was spricht überhaupt gegen die Forderung für eine direkte Querung über die Mitte des Marktplatzes. Nichts!!! Man grenzt keinen aus jeder, behindert oder nicht, kann den Marktplatz direkt überqueren ,also warum nicht??? Hier geht es doch um was ganz anderes.
    CDU und UWA hat die Mehrheit und haben so beschlossen. „Basta“.Die Argumentation von @Herrn Christopher Berg-Schlosser könnte man ja noch verstehen wenn diese Querung ausschließlich nur für die behinderten Menschen begehbar oder nutzbar wäre.
    Die Stadtverordneten der CDU und UWA sind gewählt aber die Bürger(Wähler) von Alsfeld können das ja ändern.

  3. Gleichberechtigung heißt ebenso auch nicht Bevorteilung von Gruppen. Es ist gegeben, dass der Marktplatz passierbar ist. Warum verlangen, dass das Herzstück von Alsfeld – das ist es nun Mal aufgrund seiner historischen Gestaltung – nur die Priorität für Behinderte erhält? Wenn man z. B. mal die doch inzwischen recht zahlreichen Behindertenparkplätze beobachtet, die die meiste Zeit des Tages leer stehen, während andere da nicht parken DÜRFEN, fällt es schon schwer, zu verstehen, warum man nicht mit Verbesserungen einverstanden sein kann, nur weil sie (auf Kosten anderer) noch besser sein könnten.

  4. Wollen wir die Kirche bitte endlich im Dorf lassen und mit dem Bau beginnen?
    Jeder ist bereit Kompromisse einzugehen in der Gestaltung des Marktplatzes.
    Die einen kriegen weniger Autos, die anderen bekommen überhaupt Autos, die nächste Fraktion bekommt altes Pflaster und der Verein bekommt seine trittsichere Umrandung.
    Jetzt kann sich jeder aussuchen, ob er sich in der Aufzählung lieber eine eine „Glas halb voll“ oder „halb leer“ Mentalität sieht. Denn jeder Punkt hier hat zwei Seiten und die wurden zur Genüge diskutiert.

    Dieser Artikel stellt nur klar, dass ein perfekter Kompromiss gefunden wurde, denn die Definition von Kompromiss, ist:

    „Ein Ergebnis, dass alle Parteien unbefriedigt zurücklässt“.

    Wenn das Ringpflaster gelegt ist und das alte Pflaster neu und eben verlegt wurde, habe ich Probleme, die Aufregung nachzuvollziehen.
    Barrierefrei bedeutet, dass man entsprechenden Zugang hat. Den hat man dann ja. Das störende momentan sind ja wohl eher die Schlaglöcher und die abgeflachten Steine, die alle ersetzt/angeglichen werden sollen.

    Die Argumentation hier geht mittlerweile eher in die Richtung, dass zukünftig auch alle Gebäude bitte von allen Seiten einen barrierefreien Zugang haben sollen und mittig bitte einen Durchgang direkt von A nach B…

    Manche wollen die Welt brennen sehen, andere komplett asphaltiert.

    Und nochmal: Laut Bebauungsplan wird die direkte Achse von Obergasse zu Ramspeck zukünftig von einem Wasserspiel und den Autos blockiert… da wirds mit Rollator und Rollstuhl ohnehin schwierig…

    Aber notfalls kann man immer noch klagen.
    Dann dauert das hier noch ewig, das alte Pflaster bleibt liegen, keiner hat was gewonnen und alles löst sich biologisch…
    Ach ja und vermutlich sind die Gelder dann auch weg, wenn man endlich anfangen will/darf.

    Dann spricht in 3 Jahren niemand mehr vom BER sondern vom ALS…

    In diesem Sinne,
    C.Berg-Schlosser

  5. Von dem „Wahlsieger“ ist nichts mehr zu erwarten. Aber es gibt nach der Neugestaltung wenigstens wieder ein paar Fototermine

Comments are closed.

Schreibe einen Kommentar

Bitte logge Dich ein, um als registrierter Leser zu kommentieren.

Einloggen Anonym kommentieren