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Ermittlungen aufgrund von Widerstand gegen VollstreckungsbeamteBetrunkener Porschefahrer leistet Widerstand bei der Festnahme

SCHLITZ (ol). Erst kam er betrunken mit einem Porsche von der Fahrbahn ab, verursachte einen Sachschaden von rund 17.000 Euro und leistete dann bei der Festnahme auf noch Widerstand gegen die Polizeibeamten. Jetzt wird gegen einen 25-Jährigen aus Schlitz ermittelt.

Am vergangenen Samstag gegen 23.10 Uhr, befuhr ein 25-jähriger aus Schlitz mit einem geliehenen älteren Porsche Chayenne die L 3143 von Fulda kommend in Richtung Schlitz. Innerhalb der Ortslage von Schlitz kam er in einer leichten Linkskurve kurz vor der Kreuzung Bahnhofstraße nach rechts von der Fahrbahn ab. Hierbei überfuhr er eine Grünfläche und prallte zunächst gegen einen Stahlpfosten mit Hinweisschildern und anschließend gegen eine Birke.

Nachdem er im Weiteren einen Jägerzaun beschädigt hatte kam er in einem angrenzenden Vorgarten zum Stehen. Es entstand ein Gesamtschaden von etwa 17.000 Euro. Die zum Unfallort entsandte Streife stellte sofort fest, dass der Unfallverursacher unter erheblichem Alkoholeinfluss stand. Eine Blutentnahme wurde angeordnet. Den darauffolgenden Maßnahmen der Beamten leistet er zunächst Widerstand, sodass auch wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gegen ihn ermittelt wird.

6 Gedanken zu “Betrunkener Porschefahrer leistet Widerstand bei der Festnahme

  1. …ich brauch Tapetenwechsel, sprach die Birke und macht sich in der Dämmrung auf den Weg…

    1. Es geht nicht um den Widerstand an sich, sondern um den Unterschied zwischen Polizisten und Vollstreckungsbeamten bei der Festnahme eines alkoholisierten Unfallfahrers und der Durchsetzung eines Alkoholtests.
      Vollziehungs- bzw. Vollstreckungsbeamte sind eine eigene Berufsgruppe, die im Auftrag einer Vollstreckungsbehörde (Bund, Land oder Gemeinde) im Außendienst öffentlichrechtliche Forderungen oder Forderungen einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (z.B. Sozialversicherungsträger) eintreibt
      (vgl. http://www.vollstreckung-bw.de/images/Grundsatz.pdf). Allerdings können auch Polizisten in diesem Sinne eingesetzt werden (z.B. bei Verkehrskontrollen) und sind dann ebenfalls Vollstreckungsbeamte. Widerstand gegen Weisungen der Vollstreckungsbeamten im Rahmen legaler Amtshandlungen sind in jedem Fall strafbar. Also Vorsicht!

  2. „Erst kam er betrunken mit einem Porsche von der Fahrbahn ab, verursachte einen Sachschaden von rund 17.000 Euro und leistete dann bei der Festnahme auch noch Widerstand gegen die Polizeibeamten. Jetzt wird gegen einen 25-Jährigen aus Schlitz ermittelt.“
    Na, sowas! Jetzt ist es aber wirklich genug! Nur in einem hat der Bekannte von Julius leider Recht, nämlich in seinem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte! Bevor nicht ermittelt und das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist, haben Vollstreckungsbeamte am Unfallort überhaupt nichts zu suchen. Oder kommt in Fällen besonderer Dreistigkeit jetzt im Vogelsbergkreis auf dem kurzen Dienstweg gleich der Vollstrecker (https://youtu.be/KFjFZ55P4Oo?t=298)?

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