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Schleppende Umstellung zur digitalen Alarmierung bei Vogelsberger FeuerwehrenDigitaler Funk bringt Unmut bei den Feuerwehren

LAUTERBACH (pw). Die Umstellung von der analogen zur digitalen Funktechnik sorgt im Vogelsbergkreis in den Reihen der Freiwilligen Feuerwehren erneut für Unmut. Eine Vielzahl der Gemeinde- und Brandinspektoren bemängelt die Unterstützung des Landkreises bei der Etablierung der neuen Alarmmelder (Pager) in den Kommunen. „Die Unterstützung des Vogelsbergkreises in Form des Servicepoints ist absolut mangelhaft und hat schon zu allerlei Frust geführt“, sagte kürzlich eine Führungskraft öffentlich.

Auf Anfrage beschwichtigte die Pressestelle des Vogelsbergkreises zu dem Thema. „Die Umstellung auf den Digitalfunk ist ein langfristiges und in der Umsetzung komplexes Projekt, welches alle Beteiligten fordert“, so die einleitende Stellungnahme. Nach Angaben des Landkreises wurde eine notwendige Einführungsveranstaltung zur digitalen Alarmierung zusammen mit dem Land durchgeführt. „Während der Umsetzung kam es zu Fragestellungen, die das Interesse an einer durch den Kreis organisierten zusätzlichen Schulungsveranstaltung hervorriefen, die jedoch aufgrund der hohen Kosten und des zeitlichen Fortschritts nicht durchgeführt werden konnte“, teilte eine Sprecherin des Landkreises zum weiteren Verlauf mit.

Zusätzliche Schulung nicht im Aufgabenfeld des Kreises

Die genannte zusätzliche Schulung ist aus Sicht des Vogelsbergkreises per se nicht seine Aufgabe. „Die zusätzliche Schulung kann von den Kommunen eigenständig im Warenkorb „Digitalfunk“ gebucht und besucht werden“, so die Sprecherin des Kreises. Wie sie sagte, haben die Kommunen als Aufgabenträger die Kosten selbst aufzubringen. Als nachvollziehbar bezeichnete der Landkreis den Unmut zu den Anfragen aus den Reihen der Feuerwehren, die aufgrund ihres technischen Sachverhalts nicht direkt vom Servicepoint des Landkreises beantwortet werden können. Diese Anfragen werden laut Kreisangaben gegebenenfalls zur Klärung unter anderem an das Hessische Präsidium für Technik weitergegeben.

Auf die Frage, wann die Umstellung der Funktechnik abgeschlossen ist, konnte der Vogelsbergkreis keine lösende Antwort geben. „Die Umstellung erfolgt Zug um Zug und in einigen Kommunen ist diese bereits erfolgt. Ein exakter Termin, bis wann die Umstellung für den ganzen Kreis abgeschlossen sein wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht genannt werden“, so die Sprecherin des Landkreises. Aus Sicht des Landkreises besteht jedoch für die Umstellung kein unmittelbarer Zeitdruck, da bis zur endgültigen Umstellung parallel zur digitalen Alarmierung noch die herkömmliche analoge Alarmierung läuft.

Abschließend teilte der Landkreis mit, dass die Leitstellenmitarbeiter im Umgang mit dem Einsatzleitsystem geschult sind. „Aufgetretene Probleme im Rahmen der Umstellung zur digitalen Alarmierung werden  analysiert und entsprechend nachgesteuert“, so die Sprecherin des Landkreises. Wie sie sagte, wurde durch die Einführung des Digitalfunks die Einrichtung eines Personalstellenanteils für den Servicepoint des Vogelsbergkreises erforderlich.

Info Digitalfunk:

Bisher wurden Feuerwehr und Rettungsdienst über den veralteten Analogfunk alarmiert. Seit dem Vorjahr erfolgt im Vogelsbergkreis die Umstellung auf eine Alarmierung über das neue digitale Sprach- und Datennetz für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben in Hessen. Es soll verschiedene Verbesserungen bieten, beispielsweise durch eine Ansicht zur Verfügbarkeit von Einsatzkräften, parallele Alarmierungen oder der direkten textlichen Übermittlung von Einsatzinfos.

Info Servicepoint:

Die zuständige Landesstelle für den Digitalfunk arbeitet mit insgesamt 26 Servicepoints der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr zusammen, davon einer in der Kreisverwaltung des Vogelsbergkreises. Ein Servicepoint ist insbesondere für das allgemeine Endgerätemanagement und die Anwenderbetreuung in seinem Zuständigkeitsbereich sowie für den prozessorientierten Service und die Kommunikation von und zur Autorisierten Stelle Hessen verantwortlich. Hierzu zählen unter anderem die Überwachung der Funkversorgung im eigenen Zuständigkeitsbereich, die Entgegennahme und Weiterleitung von Störungsmeldungen sowie die Datenpflege der Funkgeräte/Einsatzmittel im eigenen Leitstellensystem.

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