Politik17

Stellungnahme des Vorsitzenden der Mücker GemeindevertretungThomas Röhrich zu den Beschwerden der Mücker CDU

MÜCKE (ol). Es war ein Antrag der Mücker CDU, der in der vergangenen Woche für eine überraschende Ablehnung in der Mücker Gemeindevertreterversammlung führte. Die CDU-Fraktion zeigte sich im Nachgang der Sitzung ziemlich erbost. Jetzt nimmt der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Thomas Röhrich, Stellung zu den Beschwerden der Fraktion über die Behandlung des Antrags zum Landkindergarten Sellnrod. Die Stellungnahme wird hier im Wortlaut abgedruckt.

„Die Verärgerung außenstehender Personen über die Behandlung des eingebrachten Antrages kann ich nachvollziehen, nicht jedoch das Verhalten und die rechtliche Würdigung der antragstellenden CDU Fraktion. Ich begleite das Amt des Vorsitzenden der Gemeindevertretung Mücke seit 8 Jahren. Ich wurde zweimal mit den Stimmen aller Gemeindevertreter/innen zum Vorsitzenden gewählt. Ich führe das Amt mit höchstem Respekt und der gebotenen Neutralität aus.

Bei der Übernahme des Ehrenamtes in der Gemeindevertretung der Gemeinde Mücke haben alle gewählten Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter das Versprechen abgegeben, das Ehrenamt nach bestem Wissen und Gewissen auszuüben und die geltenden Gesetze einzuhalten. Die jeweiligen Rechte und Pflichten sind in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) eindeutig festgelegt und sollten allen bekannt sein.

Als Vorsitzender der Gemeindevertretung habe ich auf die Einhaltung der Regularien während der Gemeindevertretersitzung zu achten. Einen „Widerstreit der Interessen“ gibt es in Sitzungen der Gemeindevertretung häufiger und ist auch nichts Ehrenrühriges. In der HGO ist geregelt, dass Mitglieder, bei denen ein Interessenwiderstreit vorliegt, dies dem Vorsitzenden mitzuteilen hat. Bei Vorstandstätigkeit in einem Verein, der von einem Antrag direkt profitieren kann, ist dies der Fall.

Sitzungspunkt zwei Mal unterbrochen

Als es z.B. um die Bürgergenossenschaft des Hallenbades ging haben sogar der Bürgermeister und andere Gemeindevertreter, die Mitglied im Aufsichtsrat und Vorstand waren, die Sitzung verlassen. Oder in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung im Dezember 2018 als ein Mitglied der SPD-Fraktion im Vorfeld auf mich zu kam und angab, dass bei ihm, als Anwohner des Baugebiets „Flensunger Hof“, eine Interessenkollision vorliegt, wenn es um die Abstimmung zum neuen Baugebiet „Flensunger Hof II“ geht. Der Tagesordnungspunkt wurde in Abwesenheit des Vertreters rechtssicher behandelt. Einen Aufschrei seitens der SPD-Fraktion gab es nicht.

Ich bin im vorliegenden Fall davon ausgegangen, dass Herr Dr. Heuser vor Aufruf des Tagesordnungspunktes von sich aus – wie sich dies gehört hätte, den Interessenwiderstreit mitteilt und an der Beratung zu diesem Punkt nicht teilnimmt. Dies hat er nicht getan.

Das weitere Vorgehen ist in der HGO eindeutig vorgegeben und entsprechend von mir umgesetzt worden. Auch die Abstimmung durch die Gemeindevertretung gibt die HGO vor. Eine andere Verfahrensweise war nicht möglich. Der eigentliche Skandal liegt aus meiner Sicht darin, dass dies nicht akzeptiert wurde und ich sogar von Vertretern der CDU-Fraktion in unflätiger Weise herabgesetzt worden bin. Dies ist von Anwesenden scheinbar nicht wahrgenommen worden.

Zur Vermeidung des Konflikts habe ich zu diesem Tagesordnungspunkt die Sitzung sogar zweimal unterbrochen und Lösungswege aufgezeigt und den Ältestenrat einberufen. Leider hat die CDU-Fraktion nicht an den Beratungen teilgenommen. Nach der vom Gesetz vorgegebenen Abstimmung hätte Herr Dr. Heuser zu diesem Tagesordnungspunkt den Sitzungssaal verlassen müssen. Da er sich geweigert hat dies zu tun, musste ich den Tagesordnungspunkt vertagen.

„Ich durfte und konnte nicht anders handeln!“

Wenn Sie sich die Mühe machen und den § 25 HGO ansehen, werden Sie erkennen, dass ich nicht anders handeln konnte. Sowohl die Kommunalaufsicht als auch der Hessische Städte- und Gemeindebund teilen meine Auffassung. Für die nächste Sitzung schlage ich vor: Herr Dr. Heuser verlässt aufgrund der festgestellten Befangenheit den Sitzungsaal, der Antrag wird von einer anderen Person vorgetragen und begründet. Nach der erfolgten Beratung wird darüber abgestimmt und Herr Dr. Heuser nimmt am weiteren Sitzungsverlauf teil.

Unser Rechtssystem basiert darauf, dass nicht der Einzelne das durchsetzen darf, was er für gerecht oder richtig hält, sondern die allgemeinen Regeln eingehalten werden müssen. Dies dürfte insbesondere Herrn Dr. Heuser bekannt sein. Ich für meine Person habe nicht die Absicht, mein bei der Übernahme des Ehrenamtes in der Gemeindevertretung abgegebenes Versprechen, nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln, zu brechen.

Und nun frage ich Sie, wer hat den Skandal zu verantworten, wenn die aufgezeigten Lösungswege aus persönlicher Uneinsichtigkeit nicht begangen werden? Ich durfte und konnte nicht anders handeln!“

17 Gedanken zu “Thomas Röhrich zu den Beschwerden der Mücker CDU

  1. Liebe Leute, es ist toll, was so alles geschrieben wird. Eine Demokratie lebt vom sich irren, lebt vom Ehrenamt, lebt vom sich einmischen usw. Eines sollte nicht verloren gehen: Der Respekt vom Gegenüber. In anderen Staatsformen fahren morgens um vier schwarze Autos vor und es verschwinden Menschen auf Nimmerwiedersehen. Es ist gut, wenn sich normale Bürgerinnen und Bürger den Feierabend um die Ohren schlagen sich einbringen. Üble Nachrede, egal von wem, hat draußen zu bleiben und schwarze Autos hatten wir mal, brauchen wir aber nicht.

  2. Korrektur – bitte nicht veröffentlichen:

    In meinem gerade online gestellten Kommentar muss es selbstverständlich heißen, dass Herr Röhrich richtig liegt und nicht Herr Dr. Heuser. Ich habe zwar keine Kopie mehr von meinem Kommentar, aber ich gehe davon aus, dass ich mich hier verschrieben habe.

  3. Herr Dr. Heuser hat sich absolut richtig verhalten und daran ändert auch der „Gesichtsausdruck“ oder das „Begleiten“ des Amtes nichts. Lieber sollte der CDU-Franktion, insbesondern Herrn Dr. Brunn ein Exemplar der HGO zur Verfügung gestellt werden. Dann könnte sich dieser und andere Mitglieder die Aufregung ersparen und nicht mit Unwissenheit/Dilettantismus glänzen.

  4. Sie sollten sich ebenfalls, wie Ihr Vorredner, von einem Facharzt untersuchen lassen.

    1. Vorschlag zur Güte: Sie gehen mit dem gesamten Landkindergarten Sellnrod einfach auch mal zum Facharzt (Kinderarzt). Da können die Kleinen im Wartezimmer spielen bis die Eltern von der Arbeit kommen. Eine preiswerte Lösung. Ganz ohne CDU-Antrag und Nachhilfeunterricht zu § 25 HGO.

  5. Was spielt der Gesichtsausdruck für eine Rolle? Es geht um eine Sitzung der Gemeindevertretung und keine Veranstaltung zur Partnersuche.

    Das Verhalten der CDU zieht sich durch den ganzen Vogelsberg, in Romrod werden Kommunalpolitiker und Bürger nicht über Wohnen im Alter informiert, in Alsfeld, wird die Abschaffung der Straßenbeiträge abgelehnt aber kurz vor der Bürgermeisterwahl stellt die CDU den Antrag selbst. In Mücke, ein alt gedienter Kommunalpolitiker wie Dr. Heuser sollte nicht selbstherrlich handeln und Dritte in Misskredit bringen.

      1. ? Ich hoffe, Sie, „lieber Gesichtsausdruck“ verstehen das vom 06.02.2019 im 15.56 Uhr wenigstens selbst. Vielleicht teilen Sie´s noch in einem Leserbrief den kopfschüttelnden Mücker Bürgern mit….?

      2. Lieber Robert Menz,
        nun hatten Sie Zeit, vom 06.02.2019 um 22:43 Uhr bis zum 06.02.2019 um 23:19 Uhr über die Antwort auf Michaels Frage nach zu sinnen, was der Gesichtsausdruck des Vorsitzenden der Mücker Gemeindevertretung, Thomas Röhrich, denn mit dem Inhalt der in Rede stehenden Gemeinderatssitzung zu tun habe. Und trotz vermutlich heftigen Kopfschüttelns (Headbanging Man, Zusammenhang klar?) der gesamten Mücker Bevölkerung (Ihre Wahrnehmung!) ist Ihnen nicht aufgefallen, dass es sich hier um Satire handelt, die teilweise rein assoziativ arbeitet und von daher mit den Regeln der allgemeinen Denkgesetze nicht unbedingt schlüssig erklärt werden kann?
        Nur mal ein Beispiel:
        Herr Röhrich gibt eine Stellungnahme ab und steuert – ich unterstelle dies mal – das eigene Konterfei zur Illustration bei. Das Foto zeigt ihn, zumindest in der Wahrnehmung des Satirikers, mit einer nicht gefasst, sondern eher eskaliert wirkenden Mimik. Der Satiriker kann es sich daraufhin nicht verkneifen, seinen Senf dazu zu geben. Er fragt sich: „Warum gerade dieses Foto?“ und gibt darauf seine satirischen Antworten. Die natürlich nicht ganz ernst gemeint und schon gar keinen Sachbeitrag zu §25 HGO beinhalten. Doch schon fällt eine headbangende Meute (= kopfschüttelnde Mücker Bürger) in Ihrer werten Gestalt über ihn her und verlangt Aufklärung, was denn der Blödsinn soll. So macht sich eben jeder so seine Gedanken. Der Satiriker über den wilden Gesichtsausdruck des Vorsitzenden der Mücker Gemeindevertretung. Sie über die Späße des Satirikers. Noch ein erklärender Hinweis zu dem Link auf den vergessenen Farbfilm: Zufällig hieß der erste Fragesteller Michael wie der in dem Liedtext Angesungene. Weitere Aufklärung vermittelt folgende Textzeile:
        „Du hast den Farbfilm vergessen, mein Michael, jetzt glaubt uns kein Mensch, wie schön’s hier war.“ Assoziationshilfe: Farbfilm/Foto Röhrich – Michael/Fragesteller zur Satire – Jetzt glaubt uns kein Mensch, wie schön’s hier war/ironische Bewertung der Mücker Gemeinderatssitzung. Ja, man muss Sinn für Satire haben. Sonst versteht man’s halt nicht.

  6. „Ich begleite das Amt des Vorsitzenden der Gemeindevertretung Mücke seit 8 Jahren.“
    Wer diesen Satz liest, weiß doch schon Bescheid. Es heißt „ein Amt BEKLEIDEN“, aber „zum Amt BEGLEITEN“. Wer ein Amt lediglich begleitet, statt es zu bekleiden, sollte sich nicht auf die Länge seiner Amtszeit und die allgemeine Unterstützung berufen.
    Es sind die sprachlichen Feinheiten, die Amtsträgern und Volksvertretern im Vogelsberg (und wohl auch anderswo) das Leben schwer machen. „Die jeweiligen Rechte und Pflichten sind in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) eindeutig festgelegt und sollten allen bekannt sein.“ ist vor diesem Hintergrund ein mutiger Satz. Vielleicht sollten jeder Bürgermeister, Stadtverodnetenvorsteher, jedes Magistrats- und Gemeinderatsmitglied usw. vor Amtsantritt ausreichende Kenntnisse der HGO in einer Art Aufnahmeprüfung nachweisen. Hierbei wäre auf Textverständnis größter Wert zu legen. Denn was nützt es, die HGO buchstabieren zu können? Man muss ihren Inhalt auch verstehen. Also bitte fortbilden, meine Herrschaften!
    Derzeit scheint es in den Stadt- und Gemeindeparlamenten zu zu gehen wie im vorreformatorischen Gottesdienst. Die Messe wird auf Latein gelesen, wovon aber nur der Kirchenpatron und sein Gefolge ein paar Brocken verstehen. Die Bauern bestaunen derweil die Szenen aus der biblischen Geschichte, die der Kirchenraum ihnen vermittelt, und vertrauen darauf, dass sich die Obrigkeit schon irgendwie an die göttlichen Gebote und Gesetze halten wird.
    Noch ein Rat zum Schluss: „Nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln“, ist gut.
    Handeln in klarer Kenntnis der Sachlage ist besser.

      1. …zum Facharzt. Bei mir wird der hoffentlich Humor diagnostizieren. Bei Ihnen bin ich mir da nicht so sicher. Sicher ist nur, dass man eine Menge Humor braucht, um dieses kommunalpolitische Gerangel um Nichtigkeiten und ums pure Recht haben zu ertragen. Da darf doch dann auch mal – wie im ganz großen Kabarett – die hessische Sprachstörung (Verwechslung von harten und weichen Konsonanten, z.B. „K“ und „G“, „D“ und „T“ auf die Schippe genommen werden. Was wären Helmut Kohl- oder Angela Merkel-Parodien ohne deren Pfälzer bzw. nord-ost-deutschen Zungenschlag. Und so muss auch der hiesige Provinz-Politiker seinen Regionaldialekt im Zaume halten, um unfreiwillig nicht noch komischer zu wirken, als dies durch Bierernst und Sich-selber-wichtig-Nehmen ohnehin der Fall ist. Oder wäre es für Sie dasselbe, ob Sie als – laut obigem Foto eindeutig verzweifelt wirkender Provinzfürst – in der BeGleiTung oder der BeKleiDung einer Dameangetroffen werden?

  7. Entschuldigung, aber ist das der normale Gesichtsausdruck von Herrn Röhrich oder sogar sein „Sonntagsgesicht“ für’s Wahlplakat? Ich bin besorgt. Ein politisches Ehrenamt in Mücke scheint unübersehbare Folgen für den Gemütszustand des Amtsträgers zu haben. So stelle ich mir jemanden vor, der gerade zum letzten Gefecht aufruft oder in die Zukunft der Sozialdemokratie geschaut hat. Nachts auf dem Friedhof würde ich mich bei einem Zusammentreffen jedenfalls nach allen Richtungen bekreuzigen. Vielleicht wäre ein Image-Berater zu empfehlen.

    1. Ich mache mir ernsthaft Sorgen um den „Erschrockenen Leser“ vom 05.02.2019 um 1:03 Uhr und es macht mir Angst, ihm nachts auf dem Friedhof zu begegnen. Übrigens hab ich Humor, nur fehlt mir das Verständnis für derartigen Unsinn, auch wenn er glaubt, normale Menschen könnten ihn verstehen.

      1. Manch einer, der hier glaubt, gebildet zu sein, sollte irgendwelche Kommentare unterlassen. Nicht jeder versteht den „Scheiß“! Bildung ist nicht nur akademisch, wie so manche Scheißer glauben, die mal Abi gemacht haben!

      2. @ Robert Menz 07.02.2019 um 22:25 Uhr
        „Bildung ist nicht nur akademisch, wie so manche Scheißer glauben, die mal Abi gemacht haben!“
        Jetzt fallen Sie aber völlig aus der Rolle! Bildung ist nicht an Abi oder akademisches Studium gebunden. Da bin ich ganz bei Ihnen. Aber das befreit ja nicht von den Anforderungen an eine gute Erziehung. Und warum sollen Leute mit Abitur hier die Kommentare unterlassen? Von dem Abitur-Stoff ist sowieso nach ein paar Jahren nicht mehr viel übrig (von dem Lehrstoff anderer Schulformen natürlich auch nicht). Und mit dem Humor ist es so eine Sache. Was man selbst nicht lustig findet, weil man einfach „einen anderen Humor“ hat oder vielleicht bestimmte Anspielungen nicht versteht, weil die auf bestimmte Informationen oder „Bildungsgüter“ Bezug nehmen, ist ja nicht von vornherein „Scheiß“! Beim nächsten Witz ist dann der andere im Hintertreffen. Einfach weil er die Zusammenhänge nicht kennt, auf denen die Pointe beruht. Ein Trost: Wir wissen alle zu wenig, denn unser Wissen umfasst immer nur einen winzigen Bruchteil dessen, was man wissen könnte (nicht müsste!).

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