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Die Stadt Alsfeld weist auf Richtlinien zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern an Silvester hinAbbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht

ALSFELD (ol). Viele Bürger werden in der Silvesternacht das neue Jahr durch das Abbrennen von Böllern und anderen Feuerwerkskörpern begrüßen. Aufgrund der Gefahren, die von Feuerwerkskörpern ausgehen können, und zur Rücksichtnahme auf alle Mitbürgerinnen und Mitbürger teilt die Stadt Alsfeld folgende Sicherheitshinweise in einer Pressemitteilung mit, die unbedingt beachtet werden sollten. 

Wegen erhöhter Brandgefahr verbiete das bundesweit geltende Sprengstoffgesetz das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern. Als „unmittelbare Nähe“ wird vom Bundesamt für Materialprüfung ein Abstand zu den Gebäuden von rund acht Metern benannt. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift könne mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € geahndet werden.

Bei Windgeschwindigkeiten von neun Metern pro Sekunde (frischer bis starker Wind) und mehr darf laut der Stadt nur noch Bodenfeuerwerk abgebrannt werden.

Der Abbrennplatz ist nach dem Feuerwerk sowie am nächsten Morgen nach Versagern (Knaller, die nicht gezündet haben) abzusuchen. Versager dürfen nicht wieder verwendet werden. Sie sind unter Beachtung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen dem Hersteller/Lieferanten zurückzugeben. Der Abbrennplatz sei sauber zu verlassen.

Die Ordnungsbehörde weist darauf hin, dass diese Regelung besonders auf die Altstadt der Stadt Alsfeld mit ihren Fachwerkhäusern zutrifft.

3 Gedanken zu “Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht

  1. Sehr schade, ich hatte gehofft, Julius hätte sich für das neue Jahr vorgenommen die sinnlosen Kommentare sein zu lassen.

  2. „Ordnungsamt“, was ist das ??!!
    Weder telefonisch noch per Email kann der Bürger hier seine Beschwerden erfolgreich mitteilen erledigt bekommen.
    Ein Witz in AALSFELD

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