Gesellschaft2

Bundesgerichtshof in Karlsruhe muss den Fall überprüfenFall Würth: Staatsanwaltschaft legt Revision ein

GIEßEN (ol). Vor etwa einer Woche wurde der Angeklagte Nedzad A. im Entführungsfall Würth vor dem Gießener Landgericht freigesprochen. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Revision gegen das Urteil eingelegt.

Wie die Stuttgarter-Nachrichten berichten, hat die Staatsanwaltschaft Revision gegen das Urteil des Landgerichts Gießen eingelegt, das vergangene Woche den 48-jährigen Nedzad A. im Entführungsfall Würth freigesprochen hatte. Nun müsse der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Urteil der Richterin prüfen.

Das Gericht sah es nicht als erwiesen an, dass der Mann 2015 an der Entführung von Markus Würth, Sohn von Reinhold Würth, und die damit verbundene Lösegeldforderung von drei Millionen Euro beteiligt war. Das Gericht folgte der Verteidigung, die auf Freispruch plädiert hatte, weil es kein einziges Indiz gebe, dass auf den Angeklagten hinweise. Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen dreieinhalb Jahre Haft gefordert. Analysen einer Sprachaufnahme und von Handy-Daten sollen der Staatsanwaltschaft zufolge Nedzad A. als Täter identifizieren. Die Stimmen des Erpressers und des Angeklagten seien einem Gutachten zufolge zwar „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ identisch, dem Gericht fehlten allerdings eindeutige belastende Indizien.

Vor etwa dreieinhalb Jahren wurde Markus Würth vom Hofgut Sassen, einer integrativen Wohngruppe in Schlitz, entführt. Einen Tag später fand man ihn in einem Wald bei Würzburg angekettet an einen Baum.

2 Gedanken zu “Fall Würth: Staatsanwaltschaft legt Revision ein

  1. Warum will der Gießener „Elite“ Staatsanwalt sich wieder blamieren ?? :))))))
    Bin absolut der meinung vor Vorredner,gibt wieder eins auf die Murmel.
    Der sollte lernen seinen Job vernünftig zu machen, aber das wäre ja ein Wunder in dem Laden.

  2. Wenn man den Übereifer der Gießener Staatsanwaltschaft nicht selbst schon erlebt hätte und nicht so viele Gründe fände, der Kompetenz von Gutachtern zu misstrauen – Zitat: „Da die Berufsbezeichnung Sachverständiger nicht geschützt ist, kann ihn jeder ausüben, den ein Richter für geeignet hält.“ Quelle: https://www.nw.de/nachrichten/regionale_politik/20839249_Zwei-von-drei-Gerichtsgutachtern-haben-keine-Approbation.html) – würde man es ja mit Befriedigung zur Kenntnis nehmen, dass das Urteil gegen Nedzad A. noch einmal in Karlsruhe überprüft wird. Aber leider kennt man die Leichtfertigkeit der Gießener Staatsanwälte bei der Anklageerhebung und ihre Rachsucht bei Freisprüchen. Meine Prognose: Es gibt höchstinstanzlich jetzt endlich mal einen in die Fresse.

Comments are closed.

Schreibe einen Kommentar

Bitte logge Dich ein, um als registrierter Leser zu kommentieren.

Einloggen Anonym kommentieren