Gesellschaft0

Gratulation von Landrat Manfred Görig und der Amtsleiterin Dr. Maria Dolderer-LitmeyerChristoph Kreuder ist neuer Tiergesundheitsaufseher

VOGELSBERG (ol). Er ist dabei, wenn die Polizei Tiertransporte kontrolliert, er überprüft auf Bauernhöfen, ob die Hygienevorschriften eingehalten werden, und er fährt raus, wenn beim Vogelsberger Veterinäramt die Meldung eingeht, dass Tiere nicht ordnungsgemäß gehalten und versorgt werden: Der Tiergesundheitsaufseher des Vogelsberger Veterninäramts. Die Stelle wurde mit Christoph Kreuder jetzt neu besetzt.

In der Pressemitteilung des Kreises heißt es, die Arbeit eines Tiergesundheitsaufsehers ist vielfältig, kein Tag verläuft wie der andere. „Das ist ja das Spannende“, sagte Christoph Kreuder, der sich nach zweijähriger Fortbildung jetzt auf seine neue Aufgabe als Tiergesundheitsaufseher freue. Kreuder sei „vom Fach“: Er habe Agrarwissenschaften studiert, sei zunächst als kaufmännischer Angestellter, dann als selbstständiger Landwirt tätig gewesen – ein großer Vorteil, wie Landrat Manfred Görig unterstrich: „Sie kennen die Landwirte im Vogelsbergkreis und Sie kennen die Situation der Landwirtschaft, die oft schwierig ist“.

Sowohl der Landrat als auch Dr. Maria Dolderer-Litmeyer, die Leiterin des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz, seien sich bei der offiziellen Begrüßung des neuen Tiergesundheitsaufsehers sicher gewesen: „Das wird gut werden mit Ihnen.“ Gleichzeitig sollen beide sein Engagement während der zweijährigen Fortbildung gelobt haben und gratulieren zum erfolgreichen Abschluss.

Kreuder und seine Kollegin und Kollegen im Vogelsberger Veterinäramt wirken mit bei der Überwachung von Heimtier- und Nutztierhaltungen. Das heiße, wenn Tierschutzkontrollen durchgeführt werden, überprüfen die Tiergesundheitsaufseher, ob die Tiere artgerecht gehalten und versorgt werden. Um Tierseuchen vorzubeugen, sei es wichtig, routinemäßige Kontrollen durchzuführen, erklärte Kreuder. In Schweinebetrieben würden unter anderem auch die Einhaltung der Hygienemaßnahmen wie zum Beispiel das Tragen von Schutzkleidung etc. überprüft. Bei Eingang von Anzeigen im Veterinäramt, dass Tiere nicht artgerecht gehalten oder nicht ausreichend versorgt werden, würden die Mitarbeiter des Veterinäramtes aktiv und überprüfen die Tierhaltung. Beim Vorfinden von Mängeln werde der Tierhalter beraten und auf die Abstellung der Mängel hingewiesen.

Schreibe einen Kommentar

Bitte logge Dich ein, um als registrierter Leser zu kommentieren.

Einloggen Anonym kommentieren