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Im Bereich des Bahnhofs, Neustädter Tors sowie des Berliner PlatzesEntfernung fahruntauglicher und herrenloser Fahrräder

GIEßEN (ol). Fahrradfahrer aufgepasst: Fahruntaugliche oder herrenlose Fahrräder im Bereich des Bahnhofs, des Neustädter Tors sowie des Berliner Platzes werden vom Ordnungsamt Gießen entfernt und verwertet. Ab Donnerstag, 18. Oktober werden solche Fahrräder mit einer Banderole markiert.

In der Pressemitteilung der Stadt Gießen heißt es, es ist immer wieder festzustellen, dass auf den Fahrradabstellplätzen und im gesamten Bahnhofsbereich einschließlich der Fußgängerbrücke vom Alten Wetzlarer Weg zum Bahnhofsvorplatz und in den Anlagen am Parkhaus an der Lahnstraße unzählige fahruntaugliche und/oder herrenlose Fahrräder umherstehen. Auch in dem Bereich rund um das Neustädter Tor und auf dem Rathausvorplatz wurden zahlreiche fahruntaugliche und/oder herrenlose Fahrräder abgestellt. Diese Fahrräder, die man teilweise bereits als „Schrott“ beziehungsweise „Abfall“ einstufen kann, versperren die durch die Bahn und die Stadt Gießen vorgehaltenen legalen Fahrradabstellmöglichkeiten. Andere Radfahrer werden dadurch gezwungen, ihre Räder auf teils behindernde, teilweise sogar unfallträchtige Art und Weise abzustellen.

Aus diesen Gründen führt die Stadt Gießen in regelmäßigen Zeitabständen Aktionen zur Beseitigung von „fahruntauglichen und herrenlosen Fahrrädern“ durch. Eine solche Aktion steht jetzt wieder im Bereich des Bahnhofvorplatzes, den Abstellanlagen rund um den Bahnhof, im Bereich rund um das Neustädter Tor sowie im Bereich des Berliner Platzes an. Fahrräder, die offensichtlich fahruntauglich oder herrenlos sind, werden dort von Mitarbeitern des Ordnungsamtes ab Donnerstag, 18. Oktober durch eine Banderole markiert. Nach Ablauf von etwa  drei Wochen nach Anbringung der Banderole werden diese Räder von der Stadt Gießen ab der 46. Kalenderwoche entfernt, wenn sie bis dahin noch mit dieser Kennzeichnung vorgefunden werden.

Fahrräder, die von den Mitarbeitern der Stadt Gießen im Zuge dieser Aktionen entfernt wurden, werden zwei Monate lang aufbewahrt, bevor sie einer Verwertung zukommen. Sie können gegen Vorlage eines Eigentumsnachweises, beispielsweise Foto, Fahrradpass, Kaufbeleg oder ähnliches ohne Anspruch auf Schadensersatz innerhalb dieses Zeitraums beim Stadtreinigungs- und Fuhramt, Schlachthofstraße 40 in 35398 Gießen nach Terminabsprache mit dem Ordnungsamt, Telefon: 0641 306-1901 wieder abgeholt werden. Die Stadt bittet alle Radfahrer darum, auf entsprechende Hinweisschilder zu achten und zum Abstellen des Rades nur die eingerichteten Abstellflächen zu nutzen.

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