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Infoveranstaltung am 5. September um 18.30 UhrUnfall, Krankheit, Alter: Vorausschauend vorsorgen

LAUTERBACH (ol). Viele Menschen haben Sorge davor, durch Krankheit, Unfall oder im Alter die Kontrolle über ihr Leben zu verlieren, abhängig von anderen Menschen zu werden. Nicht mehr selbst bestimmen zu können, was mit einem geschieht, wirkt bedrückend. Damit das Selbstbestimmungsrecht auch in diesen Lebenslagen erhalten bleibt, hat der Gesetzgeber rechtliche Werkzeuge wie zum Beispiel die Patientenverfügung  initiiert.

In der Pressemitteilung des Betreuungsvereins heißt es, ein Mensch legt in gesunden Tagen und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte fest, wie er im Fall einer konkreten Krankheits- oder Sterbesituation medizinisch behandelt werden möchte und wie nicht. Er benennt gegebenenfalls eine Vertrauensperson, die seinem Willen Geltung verschafft, wenn er selbst nicht mehr dazu in der Lage ist.

Wer benötigt eine Vorsorgevollmacht? Wer braucht eine Patientenverfügung? Was sollte da drin stehen? Wie kann eine gesetzlich angeordnete Betreuung vermieden werden? Wer benötigt eine Vorsorgevollmacht? Was ist der Unterschied? Zu diesen Themen und über die Unterschiede der einzelne Vorsorgemöglichkeiten und die verschiedenen rechtlichen Voraussetzungen der Geschäftsfähigkeit kann man sich im Betreuungsverein Vogelsberg beraten lassen.

Die nächste Infoveranstaltung findet am 5. September um 18.30 in den Räumen vom Diakonischen Werk Vogelsberg, Schlitzer Str. 2 in Lauterbach statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Um telefonische Voranmeldung wird unter 06641 – 64669 0 gebeten.

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