Wirtschaft0

Gründer und junge Unternehmen müssen Unterlagen bis 20. August einreichenBewerbungsfrist für Hessischen Gründerpreis endet

VOGELSBERG (ol). Nur noch wenige Tage Zeit haben junge Unternehmen, die sich in diesem Jahr um den Preis bewerben wollen und sich damit Chancen auf wertvolle Aufmerksamkeit sichern wollen. Am 20. August endet die Bewerbungsfrist und es gibt keine Verlängerung.

„Ich wurde in vielen überregionalen und regionalen Zeitungen, im Radio und im Fernsehen vorgestellt, wo ich als Einzelunternehmerin sonst keine Chance gehabt hätte. Letztendlich hatte der Einzug ins Finale einen Medienwert von etwa 120.000 Euro, was einfach toll ist“, blickt Andrea Bienia zurück. In der Pressemitteilung zum Hessischen Gründerpreis heißt es, die Unternehmerin aus Südhessen war mit ihrer Nähschule „Genaehtes“ Preisträgerin beim Hessischen Gründerpreis 2015.

„Unter den bisher eingegangenen rund 20 Bewerbungen bilden IT-Firmen einen kleinen Schwerpunkt, aber es ist beispielsweise auch ein Fahrradladen darunter“, berichtet Elisabeth Neumann, Projektleiterin der Gründertage Hessen. „Ich freue mich auf die vielen interessanten und spannenden Gründergeschichten, die noch kommen werden. Aber auch dieses Jahr sind wieder alle Termine – Verleihung, Halbfinale, Vorauswahl und also auch der Bewerbungsschluss – fest fixiert, es wird also keine Verlängerung geben. Ich bin gespannt, welche jungen hessische Unternehmen sich in den insgesamt drei Wettbewerbsrunden durchsetzen werden“, sagte Neumann weiter. Vor allem auf die Bewerbungen in der in diesem Jahr erstmals eingeführten vierten Kategorie für Gründungen aus der Hochschule ist Neumann neugierig.

Junge Unternehmen, die sich um den Hessischen Gründerpreis bewerben, profitieren schon vor dem Finale. Sie werden vom führenden deutschen Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen KPMG bei der Bewerbung mit Trainings und Netzwerkmöglichkeiten unterstützt. Alle Halbfinalisten können bei Veranstaltungen im KPMG-Gebäude The Squaire am Flughafen von exzellenten Networking-Möglichkeiten profitieren. Teilnehmer der letzten beiden Runden werden durch die Gründertage Hessen aktiv in die Pressearbeit einbezogen, was zu vielen Veröffentlichungen in lokalen, regionalen und nationalen Medien sowie Radio und Fernsehen führt. Die neun Finalisten gewinnen zudem die Produktion eines kostenlosen, professionellen Videofilms über ihr Unternehmen, der bei der Preisverleihung gezeigt wird und danach dauerhaft durch das Unternehmen für Werbezwecke nutzbar ist.

Bewerbungsverfahren für den Hessischen Gründerpreis

Für den Hessischen Gründerpreis können sich alle hessischen Unternehmen bewerben, die nicht länger als fünf Jahre am Markt sind. Konzepte oder Gründungsideen werden nicht ausgezeichnet und die Gründer dürfen für den Lebensunterhalt nicht auf staatliche Mittel angewiesen sein. Von dieser Einschränkung ausgenommen ist die Kategorie „Gründungen aus der Hochschule“, die sich speziell an solche Gründerinnen und Gründer richtet, die noch in der Ideenphase stecken oder bereits gegründet haben, aber noch nicht von den Erträgen ihres Unternehmens leben können. Bewerbungen sind eigeninitiativ und auf Vorschlag möglich. Die potenziellen Preisträger müssen im Halbfinale binnen fünf Minuten eine Fachjury von sich überzeugen. Im Finale präsentieren sie sich einem großen Publikum aus der Wirtschaft. Die feierliche Preisverleihung findet mit dem Hessischen Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir im RheinMain CongressCenter statt. Unter der Homepage könne man sich noch bis zum 20. August anmelden.

Schreibe einen Kommentar

Bitte logge Dich ein, um als registrierter Leser zu kommentieren.

Einloggen Anonym kommentieren