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Vogelsberg Consult hilft und informiertFörderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung

VOGELSBERG (ol). Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, kurz GAK, könnten Investitionen in die Grundversorgung im ländlichen Raum gefördert werden. Ziel sei, den ländlichen Raum als attraktiven Lebensraum zu erhalten, den strukturellen Wandel aktiv zu begleiten und wirtschaftliche Entwicklung zu ermöglichen.

Laut Pressemeldung richtet sich das Förderangebot an Kleinstunternehmer des Handwerks, Lebensmitteleinzelhandels, der Gastronomie, Betreuung, Gesundheit, Kultur und Mobilität, die innerhalb einer der in Hessen anerkannten LEADER-Regionen ansässig sind oder in diesen eine Betriebsstätte errichten wollen. Gefördert werden: Erwerb einer Betriebsstätte, bauliche Investitionen, Anschaffung langlebiger Wirtschaftsgüter und für die Umsetzung erforderliche Dienstleistungen.

Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, kurz HMUKLV, rufe dazu auf, in ländlichen Räumen zu investieren, zu ihrer Funktionserhaltung beizutragen sowie Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten. Mit der Zuwendung soll ein Beitrag zur Sicherung einer regionalen Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen geleistet werden. Bewilligungsreife Anträge könnten bis spätestens 15. August 2018 beim Vogelsbergkreis, Amt für Wirtschaft und den ländlichen Raum, gestellt werden. Informationen und Beratung stelle die Vogelsberg Consult GmbH mit Michael Poschen unter der Rufnummer 06631 961613 zur Verfügung.

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