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Die Vogelsberg Consult GmbH lud zum Thema "DSGVO" ein.Datenschutz, EU-Verordnungen und interessierte Unternehmer

SICKENDORF (ol). Auf Einladung der Vogelsberg Consult GmbH und des Vereins für Wirtschaftsförderung und nachhaltige Entwicklung für die Vogelsberg-Region e.V. trafen sich jüngst Unternehmer und Selbständige der Region. Das Motto des Abends lautete „DSGVO – das „neue“ Datenschutzrecht. Was kleine und mittelständische Betriebe der Region in der Praxis beachten sollten“.

In den Räumlichkeiten des Golfpark Schlossgut in Sickendorf nahmen laut Pressemitteilung der Vogelsberg Consult rund 70 interessierte Unternehmer teil. Christian Frick, Geschäftsführer der Alsfelder GenoIT GmbH, leitete den Abend mit einem Fachvortrag zum Thema Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ein. Als Experte und mit Hilfe seiner Erfahrung sei es ihm sehr gut gelungen, die wichtigsten Auswirkungen des doch recht „trockenen“ EU-Verordnungstextes anhand einiger Beispiele aus der Praxis möglichst allgemeinverständlich für die Anwesenden zu erklären.

Christian Frick, Geschäftsführer der Alsfelder GenoIT GmbH bei seinem Vortrag. Foto: Vogelsberg Consult GmbH

Im zweiten Teil des Abends habe sich Dank der vielfältigen Fragen der Teilnehmer eine interessante und teils auch sehr unterhaltsame Diskussion über die praktischen Auswirkungen und mögliche Handlungsalternativen in den unterschiedlichsten betrieblichen Alltagssituationen entwickelt. Selbst Herr Frick als Spezialist habe das eine oder andere Mal  auf eine Frage mit einem augenzwinkernden „Das kommt darauf an“ antworten müssen.

Das habe nicht zuletzt daran gelegen, dass eine solche Rechtsnorm wie eine EU-Verordnung zunächst nur den rechtlichen Rahmen festschreiben würde, der dann – nach und nach – in der Praxis der Rechtsprechung mit beispielhaften und detailsregelnden Urteilen gefüllt würde. Jedoch gebe es für fast alle betrieblichen Situationen von seiner Seite klare Verhaltensempfehlungen für die betriebliche Praxis, wie Frick erläuterte. Klar müsse jedoch auch sein, dass die DSGVO eine gültige Rechtsnorm mit Gesetzcharakter sei, die es absolut ernst zu nehmen gilt.

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