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NABU bittet um Rücksichtnahme auf brütende VögelWarten mit dem Heckenschnitt

VOGELSBERG (ol). Der NABU Hessen bittet in einer Pressemeldung alle Gartenbesitzer, sich noch vier Wochen mit dem Hecken- und Strauchschnitt zu gedulden. Bis Ende Juli brüten viele Singvögel im Schutz des dichten Blattwerks in Gärten und Parkanlagen. In guten Jahren brächten sie mehrmals Nachwuchs zur Welt. Durch Schnittmaßnahmen könnten sie so stark gestört werden, dass sie ihre Brut aufgeben würden.

„Die Jungvögel von Amseln, Grünfinken, Grasmücken und Zaunkönigen sind flügge geworden. Wer jetzt seine Sträucher schneidet, riskiert das Leben der fröhlichen Sängerschar“, erläuterte der NABU-Landesvorsitzende Gerhard Eppler. Auch Beutegreifer finden die Nester mit den Jungvögeln viel einfacher, wenn schützende Zweige weggeschnitten wurden.

In den letzten Tagen hat der NABU Anrufe besorgter Bürger erhalten, die von teils radikalen Heckenschnitten berichteten. „Es gibt immer wieder Schilderungen von tot aufgefundenen Jungvögeln unter frisch gestutzten Hecken“, sagte der Biologe Eppler. Es könne nicht angehen, dass Hecken und Gebüsche ohne jede Rücksicht kahlgeschoren würden. „Auf jeden Fall gehört vor dem Schnitt eine intensive Suche nach belegten Nestern in den Sträuchern dazu“, erklärte Eppler. Hecken mit einem bewohnten Vogelnest dürften nicht oder nur sehr vorsichtig beschnitten werden.

Gesetzlich müsse jeder, der Hecken schneide, darauf achten, Vögel und andere wildlebende Tiere nicht mutwillig zu beeinträchtigen und ihre Lebensstätten nicht zu zerstören. „In der Zeit von März bis Ende September darf nur der Jahreszuwachs von Hecken und Gebüschen entfernt werden. Das Abrasieren ganzer Hecken ist in dieser Zeit verboten“, sagte Eppler. Die Artenschutz-Bestimmungen des Hessischen Naturschutzgesetzes gelten nicht nur für die freie Landschaft, sondern auch für Gärten und andere Grünflächen in Dörfern und Städten.

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