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Der Tatvorwurf: Mord, versuchter Mord, Raub, Körperverletzung mit Todesfolge und besonders schwere BrandstiftungAnklageerhebung im Laubacher-Mordfall

LAUBACH/GIEßEN (ol). Nachdem es im November des vergangenen Jahres in einer Wohnung in Laubach-Gonterskirchen zu einem brutalen Übergriff auf einen 57-jährigen Mann und dessen 59 Jahre alte Lebensgefährtin und anschließender Brandlegung gekommen war, hat die Staatsanwaltschaft Gießen nunmehr Anklage gegen fünf junge Männer beim hiesigen Landgericht erhoben. Der Tatvorwurf lautet: Mord, versuchter Mord, Raub und Körperverletzung mit Todesfolge und besonders schwere Brandstiftung.

In einer gemeinsamen Pressemitteilung der Polizei und der Staatsanwaltschaft heißt es, dem Fahndungserfolg waren äußerst umfangreiche – teils auch im Ausland durchgeführte –  Ermittlungen einer 35 köpfigen SOKO der Kriminalpolizei in Gießen vorausgegangen. Insbesondere mussten eine Vielzahl von Zeugen vernommen und eine große Menge von Verbindungs- und Funkzellendaten ausgewertet werden, bis schließlich die Festnahme der Beschuldigten gelang.

Zwei 31 und 37 Jahre alte, aus Friedrichsdorf stammende Tatverdächtige konnten bereits am Abend des Tattages festgesetzt werden. Die übrigen Beschuldigten (ein 19-Jähriger, ein 34-Jähriger und ein 41-Jähriger), die zuletzt allesamt in Belgien wohnhaft und eigens zur Tatbegehung nach Deutschland eingereist waren, wurden im Januar und Februar 2018 aufgrund von Europäischen Haftbefehlen in Spanien, Holland und Belgien ergriffen und nach Deutschland ausgeliefert. Alle Angeklagten sitzen aktuell in Hessen in Untersuchungshaft.

Der 31-jährige und der 19-jährige Beschuldigte haben die Tat bereits teilweise eingeräumt. Hintergrund des Vorfalls dürften umfangreiche Drogengeschäfte zwischen dem Getöteten und den Angeklagten gewesen sein. Gegen zwei weitere Tatverdächtige (den 29-Jährigen und den 24-Jährigen) bestehen ebenfalls Haftbefehle. Der 24-Jährige befinde sich in Belgien in Haft. Der 29-Jährige sei flüchtig. Die Fahndungsmaßnahmen dauern an.

4 Gedanken zu “Anklageerhebung im Laubacher-Mordfall

  1. Wenn wieder keine Nationalitäten genannt werden, weiß man , was das für Typen sind.

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