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Staatsanwaltschaft prüft ob Vergehen nach Strafgesetzbuch vorliegtAltöl-Havarie beschäftigt Behörden nach wie vor

ALSFELD (ol). Die Alsfelder Altöl-Havarie vom 8. Dezember des vergangenen beschäftigt noch immer die Behörden. So prüft die Staatsanwaltschaft in Gießen, ob ein Vergehen nach dem Paragraphen 324 des Strafgesetzbuches vorliegt. Dieser sieht für die unbefugte Verunreinigung von Gewässern eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. Auch die Ergebnisse der damals entnommenen Wasserproben auf Umweltschadstoffe sind noch immer nicht bekannt.

„Die Akten befinden sich aktuell wieder bei der Polizei, sodass ich inhaltlich leider keine weiteren Auskünfte erteilen kann“, teilte der zuständige Staatsanwalt Thomas Hauburger bezüglich der Prüfung  der Staatsanwaltschaft mit. Nach wie vor ist öffentlich unbekannt, um welche Art von Altöl es sich überhaupt handelte. Die damals durch die Polizei entnommenen Ölproben wurden zur Untersuchung in das Landeskriminalamt nach Wiesbaden gebracht, die Analyseergebnisse wurden noch nicht bekannt gegeben. Ob in dem Altöl Umweltschadstoffe wie Halogene oder PCB enthalten waren, ist nach wie vor unbekannt.

Keine Anhaltspunkte für dauerhafte Schädigung

Das Regierungspräsidium in Gießen hat jedoch zusammen mit der Unteren Wasserbehörde des Vogelsbergkreises die Ökologie der betroffenen Gewässer in den vergangenen Tagen untersucht. „Ein Experte des RP Gießen hat eine Untersuchung des Makrozoobenthos der Gewässer im Bereich des Erlenteichs in Alsfeld durchgeführt“, sagte der Sprecher des Vogelsbergkreises Erich Ruhl-Bady. Wie er sagte, diente diese Untersuchung einer Beurteilung von eventuellen Spätschäden durch die Altölhavarie vom Dezember 2017. „Die Untersuchungen erfolgten in Abstimmung mit der Stadt Alsfeld als Gewässereigentümerin und wurden an mehreren repräsentativen Stellen im Erlenteich, im Krebsbach und im Mühlgraben durchgeführt“, erklärte Ruhl-Bady. Laut seinen Angaben konnten keine Anhaltspunkte für eine dauerhafte Schädigung des Makrozoobenthos durch den Altölunfall festgestellt werden.

Das Regierungspräsidium und die Untere Wasserbehörde haben zusammen das Wasser nochmal untersucht. Fotos: privat

„Die Häufigkeit und das Artenspektrum der angetroffenen Gewässerorganismen deuten erfreulicherweise nicht auf eine Schädigung durch chemische Stoffe beziehungsweise Altöl hin“, teilte Ruhl-Bady mit. Weitergehende  Gewässeruntersuchungen im Zusammenhang mit der Altölhavarie seien daher nicht mehr erforderlich. Nach Angaben des Vogelsbergkreises betragen die Kosten für die Kreisaufwendungen im Zusammenhang mit der Altölhavarie derzeit rund 26.000 Euro, eine Rechnung über die Abfallentsorgung stehe jedoch noch aus. „Der Verursacher wird einen entsprechenden Gebührenbescheid erhalten, der Verursacher trägt die Kosten“, sagte Kreissprecher Ruhl-Bady.

Anlage weiterhin außer Betrieb

Das Regierungspräsidium Gießen hat dem betroffenem Betrieb nach wie vor den Umschlag von gefährlichen Flüssigabfällen untersagt. „Die Anlage ist weiterhin außer Betrieb, da die Anordnung vom 15. Dezember 2017 noch nicht vollständig umgesetzt worden ist“, erklärte der Sprecher des Regierungspräsidiums Thorsten Haas. Wie er mitteilte, haben seit der angeordneten Betriebsuntersagung regelmäßige Überwachungen des Regierungspräsidiums stattgefunden. Die letzte Überwachung sei am 30. April erfolgt. „Gemäß den örtlichen Feststellungen sind die Maßnahmen der Anordnung weitestgehend umgesetzt, von der Anlage geht insofern derzeit keine Gefährdung für die Umwelt aus“, ergänzte Haas.

Nach Angaben des Regierungspräsidiums wurden Reinigungsarbeiten auf dem Betriebsgelände umgesetzt, derzeit werde jedoch die Sicherung der Betriebsflächen per Bauzaun bemängelt und man warte noch auf schriftliche Belege und Nachweise zur Reinigung und Entsorgung. „Die mit der Anordnung geforderte Sicherheitstechnische Prüfung steht ebenfalls noch aus, die Beauftragung eines Sachverständigen ist jedoch erfolgt“, so der Sprecher des Regierungspräsidiums. Er machte dazu deutlich, dass die Anlage so lange nicht wieder in Betrieb gehen darf, bis die sicherheitstechnische Prüfung durchgeführt worden ist.

Rückblick: Im Dezember noch schwamm eine Ölschicht auf dem Erlenteich.

Rückblick auf den 8. Dezember 2017

Die erste Meldung über das Unglück ging am Morgen des 8. Dezembers mit einem Notruf bei der zentralen Leitstelle des Vogelsbergkreises ein. So meldete ein Anwohner des Krebsbaches einen Ölfilm, daraufhin wurden die Feuerwehr der Stadt Alsfeld, die Polizeistation Alsfeld und die Untere Wasserbehörde des Vogelsbergkreises alarmiert. Diese rückten umgehend zu dem gemeldeten Ort aus und stellten eine Verunreinigung des Gewässers mit Öl fest. Sofort wurden durch Feuerwehrleute mehrere Ölsperren errichtet und schwimmendes Ölbindemittel ausgebracht.

Die Ursache für die Havarie war zu dem Zeitpunkt jedoch noch völlig unklar, da der Verursacher die Ölverunreinigung nicht angezeigt hatte. Erst durch Ermittlungen konnte eine Alsfelder Entsorgungsfirma als Ort des Ölaustritts aufgefunden werden. Dort fanden die Einsatzkräfte auf einem Umschlagplatz für Altöl eine erhebliche Verunreinigung vor. Zu diesem Zeitpunkt waren rund 8.000 Liter Altöl aus der Kammer eines Tanklastzuges entflossen. Ein Teil dieses Öls war durch eine 6.000 Liter große Auffangwanne zurückgehalten worden, sodass effektiv 2.000 Liter Altöl über einen 1.000 Meter langen Regenwasserkanal quer durch Alsfeld in den Krebsbach gelangten.

Mit Ölsperrung und Bindemittel reinigten die Einsatzkräfte damals über den ganzen Monat hinweg das Wasser.

Das auf dem Betriebsgelände übrig gebliebene Altöl wurde durch die Feuerwehr der Stadt Alsfeld mit Bindemittel gebunden, bevor noch am gleichen Tag eine Spezialfirma mit der Reinigung der Betonfläche begann. Zudem mussten rund 700 Meter Kanal von Ölanheftungen gereinigt werden. Die Feuerwehr bekämpfte den Ölschaden auf dem Krebsbach und dem Erlenteich mit Sperren und Bindemitteln, auch das Technische Hilfswerk half. Zeitweise waren insgesamt neun Ölsperren im Einsatz, die Letzte wurde am 30. Dezember zurückgebaut.

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