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Landrat Görig einigt sich mit Land Hessen: Die Bilanz 2018 des Kreises wird keine Altfehlbeträge mehr enthaltenEinigung über die Ablösung der Kassenkredite

VOGELSBERG (ol). Der Vogelsbergkreis werde, dank des Landesprogramms „Hessenkasse“, in Kürze von allen kurzfristigen Kreditverbindlichkeiten, den sogenannten Kassenkrediten, befreit. Im Finanzministerium verständigte sich Landrat Manfred Görig mit Vertretern des Finanz- und des Innenministeriums auf die Grundzüge der noch abzuschließenden Vereinbarung, wie in einer Pressemeldung bekannt gegeben wird.

Demnach übernehme das Land die bestehenden Kreditverträge des Vogelsbergkreises bis zu einem Höchstbetrag von 83 Millionen Euro. Das sei die Summe, auf die sich die Kassenkreditverbindlichkeiten des Kreises zu diesem Zeitpunkt voraussichtlich belaufen werden. Im Gegenzug müsse sich der Vogelsbergkreis verpflichten, dem Land die Hälfte der Tilgungsleistungen zu erstatten. Dazu müsse der Kreis etwa 17 Jahre lang 2,65 Millionen Euro an das Land überweisen, dieses Geld müsse über das ordentliche Ergebnis zusätzlich erwirtschaftet werden. Die andere Hälfte der Tilgungsbeträge sowie die entstehenden Zinsen trage das Land, in Höhe dieses Anteils könnten die in der Bilanz des Vogelsbergkreises nachgewiesenen Altfehlbeträge direkt ausgebucht werden.

Das Verfahren greife allerdings nur dann, wenn die Banken, bei denen der Kreis Kassenkredite aufgenommen habe, dem Schuldneraustausch, Land anstatt Kreis, zustimmten. Der Vogelsbergkreis sowie das Land Hessen bemühe sich derzeit um dieses Einverständnis, konkrete Erklärungen lägen bisher aber noch nicht vor. Größter Nachhaltigkeitseffekt aus Sicht von Landrat Görig: „Durch diese Eigenkapitalstärkung verbessert sich die Vermögenslage des Kreises „auf einen Schlag“ um bis zu 40 Millionen Euro.“ Zum Vergleich: Ende 2016 lag die Eigenkapitalausstattung des Kreises bei lediglich 12 Millionen Euro.

Görig: Vorteile überwiegen

Der vom Land Hessen vorgegebene Zeitplan sehe die Verabschiedung des Gesetzes durch den Hessischen Landtag im ersten Quartal 2018 vor. Der Kreistag des Vogelsbergkreises müsse so rechtzeitig entscheiden, ob er zu den angebotenen Bedingungen an dem Entschuldungsprogramm teilnehmen wolle, dass bis spätestens 30. April 2018 ein verbindlicher Antrag in Wiesbaden vorliege. Nach der aktuellen Sitzungsplanung tage der Kreistag am 23. April 2018 und werde dann die finale Entscheidung treffen. Landrat Görig werbe für die Teilnahme, obwohl es innerhalb der kommunalen Familie auch durchaus berechtigte Kritik an dem Landesprogramm gebe und der Kreistag sich bereits kritisch mit den Rahmenbedingungen auseinander gesetzt hatte. Insbesondere die Tatsache, dass das Land seinen Tilgungsbeitrag größtenteils aus Mitteln bestreite, die ohnehin den Kommunen zustehe, sorge durchaus für Verärgerung.

Trotzdem zeige sich der Landrat überzeugt, dass für den Vogelsbergkreis die Vorteile eindeutig überwiegen: „Eine Entschuldung aus eigener Kraft hätten wir auf absehbare Zeit nicht hinbekommen“. Den Tilgungsbeitrag von jährlich 25 Euro je Einwohner bewerte er als unter den gegebenen Umständen leistbar. „Dank des kommunalen Schutzschirms, den wir nach drei ausgeglichenen Haushalten in Folge voraussichtlich ebenfalls im Jahr 2018 verlassen können und der jetzt möglichen Entschuldung wird der Vogelsbergkreis damit nach 18 Jahren defizitärer Haushalte in 2018 zu einer nachhaltig geordneten Vermögens- und Finanzlage zurückfinden. Dazu haben die erwähnten Landesprogramme maßgeblich beigetragen, vor allem, indem sie die Selbsthilfekräfte unseres Kreises aktiviert haben. Klar ist natürlich auch: Wir selbst haben mit unserer verantwortungsvollen Haushaltspolitik der letzten Jahre ganz entscheidend dazu beigetragen, dass der Vogelsbergkreis jetzt finanziell bald wieder auf eigenen Füßen stehen kann“, sagte Manfred Görig abschließend.

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