Gesellschaft5

Langer Rückstau nach schwerem Verkehrsunfall in AlsfeldChaos auf der Autobahn: Nicht eingehaltene Rettungsgasse verzögerte Bergung

ALSFELD (ol). Am Mittwochabend ereignete sich ein schwerer Verkehrsunfall auf der A5 in Fahrtrichtung Kassel zwischen den Anschlussstellen Alsfeld-Ost und dem Hattenbacher Dreieck. Bereits auf der Anfahrt zur Unfallstelle hatten die Rettungskräfte vereinzelt Fahrzeuge festgestellt, die keine vorschriftsgemäße Rettungsgasse bildeten. Jetzt meldet sich die Polizei zu Wort.

Nach der Unfallaufnahme und dem Abtransport einer schwerstverletzten Person, die später verstarb, mit einem Rettungshubschrauber, hatte sich aufgrund der damit verbundenen Vollsperrung ein Rückstau von über zehn Kilometern Länge gebildet, der über die Anschlussstelle Alsfeld-Ost hinausreichte.

Die anschließende Bergung der beiden verunglückten Sattelzüge hatte sich erheblich verzögert, da das Bergungsunternehmen trotz Begleitung durch ein Polizeifahrzeug nicht zeitnah zur Unfallstelle gelangte, da eine nach Paragraph elf Straßenverkehrsordnung vorgeschriebene „Rettungsgasse“ auf einem Teilstück von 500 Metern Länge hinter der Anschlussstelle Alsfeld-Ost nicht gebildet worden war. Ursächlich hierfür seien mehrere Lastkraftwagen und Sattelzüge die verbotswidrig den Seitenstreifen benutzten und den linken Fahrstreifen blockierten. Bereits zum wiederholten Male mussten die eingesetzten Polizeibeamten feststellen, dass insbesondere LKW-Fahrer verbotswidrig bei Stau auf Autobahnen den linken Fahrstreifen und den Seitenstreifen benutzen.

Was man bei der Bildung einer Rettungsgasse beachten muss

Hierdurch sei die Bildung einer „Rettungsgasse“ unmöglich geworden. Erst nach Aufforderung und Einschreiten durch die eingesetzten Polizeibeamten konnte mit Zeitverzug eine Gasse zur Durchfahrt gebildet werden.

Die festgestellten Ordnungswidrigkeiten seien durch die Polizeibeamten fotografisch dokumentiert worden. Die Betroffenen müssten mit einem Bußgeld in Höhe von 240 Euro, einem einmonatigen Fahrverbot sowie der Eintragung von zwei Punkten im Fahreignungsregister rechnen. Bei Stau und stockendem Verkehr auf Autobahnen gilt, dass alle Fahrzeuge sofort eine Gasse zur Durchfahrt bilden und halten müssen. Das Blockieren des Seitenstreifens hierzu sei nicht zulässig. Aufgrund der erhöhten Fahrzeugbreite sei bei Benutzung des linken Fahrstreifens von Lastkraftwagen die Bildung dieser Durchfahrt in der Regel ebenso nicht mehr möglich. Weiterhin sei es ratsam zum vorauswartenden Fahrzeug einen vorausschauenden Abstand einzuhalten um Platz für nötige Rangiertätigkeiten zu haben.

5 Gedanken zu “Chaos auf der Autobahn: Nicht eingehaltene Rettungsgasse verzögerte Bergung

  1. Geldstrafe muss sich einfach an Gehalt bzw. am Gewinn der Firma die sie ggf. bezahlt orientieren. Alles andere ist lächerlich.

    Einfach Führerscheinentzug von mind. 2 Jahren, und wenn einer gut verdient reichen 2.000 oder 5.000 Euro eben auch nicht aus, wenn deswegen ein Mensch sterben muss.

  2. Es fahren ca. 80% ausländische LKW auf unseren Autobahnen. Man sollte mal überlegen, ob man diese Fahrer, beim Kauf der Autobahnvignette, mit einem automatischen Ausdruck in Ihrer Landessprache darauf hin weist, worauf bei einem Unfall zu achten ist. Von den deutschen Fahrer verlange ich das einfach, dies zu wissen, denn es ist ja Ihr Beruf.

  3. Es kostet einfach noch zu wenig!
    Zu einer enormen psychischen Belastung bei solchen Einsätzen sind die Rettungskräfte noch Beleidigungen, Bedrohungen und manchmal einem Kilometersprint bis zur Unfallstelle ausgesetzt, da es immer wieder Verkehrsteilnehmer gibt denen es egal ist wie schwer die Personen vom Unfall verletzt sein können.

    Ich finde so ein Bußgeld bzw. die Strafe muss bei solchen Sachen richtig sitzen!
    Es gibt natürlich keine gerechte Strafe dafür das Familien & Angehörige eine Person verlieren und dies schmerzlich verarbeiten müssen.
    Aber ein Bußgeld von 2000€-5000€ regt evtl. die Gehirnzellen mehr an als das bisherige.

Comments are closed.

Schreibe einen Kommentar

Bitte logge Dich ein, um als registrierter Leser zu kommentieren.

Einloggen Anonym kommentieren