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Der Bürgermeister informiert: Das gilt es an Silvester in Alsfeld zu beachtenFeuerwerk-Verbot in der Nähe von Fachwerkhäusern

ALSFELD (ol). In zwei Tagen ist es so weit: Der Jahreswechsel steht vor der Tür. Und klassisch zu Silvester gehört auch das bunte Feuerwerk am Himmel. Dafür gibt es allerdings in Alsfeld einiges zu beachten. Deshalb gibt die Stadt Alsfeld Sicherheits-Tips für das Abbrennen von Feuerwerken in Alsfeld.

In der Pressemitteilung der Stadt Alsfeld heißt es, dass viele Bürgerinnen und Bürger in der Silvesternacht das neue Jahr durch das Abbrennen von Böllern und anderen Feuerwerkskörpern begrüßen. Aufgrund der Gefahren, die von Feuerwerkskörpern ausgehen können, und zur Rücksichtnahme auf alle Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen folgende Sicherheitshinweise, laut Pressemitteilung, unbedingt beachtet werden:

Wegen erhöhter Brandgefahr verbietet das bundesweit geltende Sprengstoffgesetz das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern. Dazu werde vom Bundesamt für Materialprüfung ein Abstand zu Gebäuden von etwa acht Metern benannt. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift könne mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Der Abbrennplatz muss sauber verlassen werden

Bei Windgeschwindigkeiten von 9m/sek. und mehr, also frischem bis starkem Wind, dürfe nur noch Bodenfeuerwerk abgebrannt werden. Der Abbrennplatz sei nach dem Feuerwerk sowie am nächsten Morgen nach Versagern, also nicht gezündete Feuerwerkskörper, abzusuchen. Die dürfen nicht wieder verwendet werden und seien unter Beachtung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen des Herstellers zurückzugeben.

Außerdem sei der Abbrennplatz sauer zu verlassen. Die Stadtverwaltung weist außerdem darauf hin, dass diese Regelungen besonders auf die Altstadt von Alsfeld und ihren Fachwerkhäusern zutreffe.

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