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Bislang liegen 35.320 Anträge für den Anerkennungsbetrag in Höhe von 2500 Euro vorAntragsfrist auf Zwangsarbeiterentschädigung läuft ab

LAUTERBACH (ol). Die Anerkennungsleistung an ehemalige deutsche Zwangsarbeiter nahm der hessische Landesvorsitzende des Bundes der Vertriebenen, kurz BdV, Siegbert Ortmann, zum Anlass, dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung für die Unterstützung dieses langjährigen Anliegens des BdV und seiner Gliederungen zu danken.

Beim allmonatlichen Stammtisch der Sudetendeutschen im Gasthof „Felsenkeller“ in Lauterbach hatte Ortmann darauf hingewiesen, dass nur aufgrund gemeinschaftlicher Anstrengungen diese symbolische Geste letztendlich möglich geworden sei. Und die bislang 35.320 eingegangenen Anträge seien auch ein sichtbarer Beweis für die Richtigkeit dieser Maßnahme, wonach auf Antrag ehemalige deutsche Zwangsarbeiter, die als Zivilpersonen aufgrund ihrer deutschen Staatsangehörigkeit oder Volkszugehörigkeit Kriegs oder Kriegsfolgen bedingt zur Zwangsarbeit herangezogen worden seien, einen einmaligen Anerkennungsbetrag in Höhe von 2500 Euro erhielten. Besonders wichtig dabei sei allerdings, dass die Arbeit unter Zwang stattgefunden habe und die konkrete Beschreibung von möglichen Strafen und Sanktionen bei Nichterbringung der Arbeitsleistung nötig sei.

In geselliger Runde ernste Themen besprechen. Foto: privat

Die Antragsfrist laufe endgültig am 31. Dezember 2017 ab und da dies eine Ausschlussfrist nach Paragraph sechs, Absatz zwei der ADZ-Anerkennungsrichtline sei, könnten später beim Bundesverwaltungsamt in Hamm eingehende Anträge keine Aussicht auf Erfolg mehr haben, sagte Ortmann. Der BdV-Landesvorsitzende gab noch bekannt, dass etwa 92 Prozent der bisherigen Antragsteller 80 Jahre und älter seien und rund zwei drittel davon zum weiblichen Geschlecht gehörten. Auf die einzelnen Herkunftsgebiete verteilten sich die Antragsteller schließlich wie folgt: Ehemalige Sowjetunion 22.325, Rumänien 4.186, ehemalige deutsche Ostgebiete inklusive Polen 1.832, ehemalige Tschechoslowakei 824, Deutschland 851 und sonstige Länder 2.469. Bemerkenswert sei auch, dass über 95 Prozent der Antragsteller heute im Bundesgebiet wohnen und von hier aus ihre Anträge gestellt hätten.

Er kämpfte für die Anerkennungsleitung: Siegbert Ortmann Foto: privat

Abschließend hatte der BdV-Landesvorsitzende nochmals seine Freude und Dankbarkeit darüber zum Ausdruck gebracht, dass es mit vereinten Kräften gelungen sei, den Angehörigen dieser Opfergruppe als Anerkennung ihres schweren Schicksals letztendlich doch noch eine zumindest symbolische finanzielle Anerkennung zukommen zu lassen.

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