Politik0

Ablehnung aufgrund rechtlicher BedenkenSPD lehnt Reform des Landtagswahlgesetzes ab

VOGELSBERG (ol). Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag Günter Rudolph hat die Ablehnung des von CDU und Grünen eingebrachten Gesetzentwurfes zur Reform des Landtagswahlgesetzes in der dritten Lesung mit weiterhin bestehenden rechtlichen Bedenken begründet.

In der Pressemitteilung der SPD Vogelsberg heißt es, Rudolph sagte dazu am Freitag in Wiesbaden: „CDU und Grüne haben mit den eingebrachten Änderungsanträgen nicht wirklich was an dem aus unserer Sicht verfassungsrechtlich bedenklichen Gesetzentwurf verbessert. Auch hier gilt: Murks bleibt Murks.“

Es gebe auch weiterhin keine nachvollziehbare Begründung, warum bestimmte Gemeinden bestimmten Wahlkreisen zugeordnet würden. Der Wahlkreis 20 Vogelsberg sei vom Neuzuschnitt ebenfalls betroffen, da die Stadt Laubach aus dem Landkreis Gießen nach dem Willen von CDU und Grünen künftig dem Vogelsberger Landtagswahlkreis zugeschlagen wird. Der Verdacht eines offensichtlichen Handelns nach politischen Gesichtspunkten habe sich verstärkt. Die Rechtsprechung sei eindeutig, dass die parteipolitische Zusammensetzung von Wahlkreisen keine Rolle spielen dürfe. CDU und Grüne würde damit unnötig einen Wahlanfechtungsgrund liefern.

Zudem sei, so Rudolph, die zu Grunde liegende Datenbasis veraltet. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Neuordnung der Landtagswahlkreise beziehe sich auf die wahlberechtigte deutsche Bevölkerung zum Stichtag des 31. Dezember 2015. Es sei überhaupt nicht nachvollziehbar, dass die schwarz-grüne Landesregierung nicht in der Lage sei, aktuelles Datenmaterial zur Verfügung zu stellen. Dabei sage die Rechtsprechung eindeutig aus, dass man möglichst nah an den realistischen Zahlen der Wahlberechtigten liegen müsse. Dies, so ein Sachverständiger, sei ein rechtlich schwerer Fehler im Gesetzentwurf.

Schreibe einen Kommentar

Bitte logge Dich ein, um als registrierter Leser zu kommentieren.

Einloggen Anonym kommentieren