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Sozialausschuss des Spitzenverbandes tagte im Schloss RomrodDeutscher Landkreistag zu Gast im Vogelsbergkreis

VOGELSBERG (ol). 68 Prozent der Bevölkerung in Deutschland – 55 Millionen Bürger – wohnen, laut Pressemeldung, in Landkreisen. Deren Interessen werden vom Deutschen Landkreistag, kurz DLT, mit Sitz in Berlin wahrgenommen. Der Sozialausschuss des kommunalen Spitzenverbandes tagte am letzten Donnerstag und Freitag im Schloss Romrod.

Gastgeber war der Vogelsberger Landrat Manfred Görig. Er hatte rund 25 Landräte sowie Vertreter der Landesverbände begrüßen können. Landrat Görig ist Vorsitzender des Sozialausschusses des Hessischen Landkreistages kurz HLT.

Der Sozialausschuss des DLT befasste sich während seiner Tagung im Vogelsbergkreis neben der aktuellen Entwicklung zur Bildung einer neuen Bundesregierung vor allem mit der Zukunftssicherung einer altengerechten Politik in den deutschen Landkreisen auf der Grundlage des im Auftrag der Bundesregierung erstellten 7. Altenberichts. Wichtige Themen, die alle 294 Landkreise in Deutschland stark beschäftigen, seien auch die Arbeit der Jobcenter, das Angebot der Pflegestützpunkte, die Flüchtlingspolitik und das Bundesteilhabegesetz. In Romrod wurde mit Landrat Dr. Achim Brötel aus dem Neckar-Odenwald-Kreis auch ein neuer Sozialausschussvorsitzender gewählt.

DLT – Spitzenverband für die 294 Landkreise in Deutschland

Der Deutsche Landkreistag sei der Zusammenschluss der 294 deutschen Landkreise auf Bundesebene. Seine unmittelbaren Mitglieder seien die Landkreistage der 13 Flächenländer, die sich für die Kommunalbelange in ihrem jeweiligen Bundesland einsetzen. Er vertrete drei Viertel der kommunalen Aufgabenträger, rund 96 Prozent der Fläche und mit 55 Millionen Einwohnern somit 68 Prozent der Bevölkerung Deutschlands.

Der Deutsche Landkreistag vertrete Gemeinwohlbelange und unterscheide sich daher von anderen Vereinigungen wie wirtschaftlichen Interessengruppen, da die Landkreise politische Verantwortung für die Bürger trage. Die zentrale Aufgabe des Deutschen Landkreistages bestehe darin, die den Landkreisen grundgesetzlich verbürgte Garantie der kommunalen Selbstverwaltung zu fördern, den Erfahrungsaustausch unter den Landkreisen zu pflegen und die gemeinsamen Belange der kommunalen Körperschaften gegenüber Staat und Öffentlichkeit zur Geltung zu bringen.

Die meisten Gesetze des Bundes werden durch die Kommunalverwaltungen vollzogen. Der Deutsche Landkreistag werde daher an Gesetzesvorhaben, die kommunale Anliegen berühren, vom Deutschen Bundestag und von den Bundesministerien beteiligt. Zudem wirke er in einer Vielzahl von Gremien und Einrichtungen des Bundes und der Länder beschließend oder beratend mit.

Der Wirkbereich des Deutschen Landkreistages umfasse die gesamte Bandbreite kommunaler Funktionen und reiche von Fragen der kommunalen Daseinsvorsorge, des weiterführenden Schulwesens und des Berufsschulwesens, der Wirtschaftsförderung, der kommunalen Arbeitsmarktpolitik und der Sparkassen über das Sozial-, Jugend- und Gesundheitswesen sowie die Lebensmittelkontrolle bis hin zu Fragen des eGovernments, der Verwaltungsmodernisierung und des öffentlichen Dienstrechts. Ein Arbeitsschwerpunkt liege in der Vertretung der Interessen des ländlichen Raumes und hier in der Sicherung und Herstellung gleichwertiger Lebens-, Versorgungs-, Arbeits- und Entwicklungsbedingungen im Verhältnis zum städtischen Bereich.

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