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Kurt Wiegel: Beitragsfreiheit für Kindergärten Hessen kommt ab 1. AugustKita Beitragsfreiheit: Antworten auf Bürgermeisterfragen

VOGELSBERG (ol). „Die CDU hält mit dem beitragsfreien Kindergarten ihr Wort. Wir haben immer gesagt, dass wir nach der Neuordnung des Länderfinanzausgleichs den Besuch des Kindergartens beitragsfrei stellen werden – das setzen wir jetzt um“, betonte der Wahlkreisabgeordnete im Hessischen Landtag, Kurt Wiegel.

Dazu werde die bisherige fünfstündige Beitragsfreistellung im letzten Kindergartenjahr vor Schuleintritt ausgeweitet. Künftig würden Eltern vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt im Umfang von 6 Stunden täglich entlastet, womit Familien dadurch künftig im Schnitt fast 5.000 Euro während der drei Kindergartenjahre sparten, erläuterte Wiegel.

In der Pressemitteilung heißt es, ss gelte jedoch noch einmal zu betonen: Kinderbetreuung sei Aufgabe der Kommunen. Von Landesseite würden diese aber tatkräftig bei dieser wichtigen Aufgabe unterstützt. So erfolge die Bemessung der Landesförderung wie bisher nach den in der Gemeinde gemeldeten Kindern (den sogenannten Wohnsitzkindern) auf der Grundlage der Bundesstatistik der Bevölkerungsbewegung und der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes. Das heiße die Gemeinde erhalte eine Förderpauschale in Höhe von 1.627,20 Euro im Jahr pro „Wohnsitzkind“.

Damit werde nicht auf die tatsächlich betreuten Kinder (und deren wegfallenden Kindergartenbeitrag), sondern auf alle gemeldeten Kinder, unabhängig davon, ob sie einen Kindergarten besuchen oder nicht, abgestellt. Es sei grundsätzlich davon auszugehen, dass die Bemessung nach Wohnsitzkindern zu einer höheren jährlichen Fördersumme pro Gemeinde führe, als eine Bemessung nach tatsächlich betreuten Kindern, unterstricht der CDU-Politiker.

Keine Verpflichtung zur Mittagsvorsorge

Anders als jüngst in der Presse beschrieben, bestimme die Landesförderung zur sechsstündigen Beitragsfreistellung auch nicht die Ausgestaltung des Betreuungsangebotes vor Ort – ebenso wenig den Umfang der angebotenen Betreuungszeiten, stellte der Landespolitiker klar. Die verantworte vielmehr die Kommune. Die Landesförderung zur teilweisen Beitragsfreistellung und massiven Absenkung der Beiträge setze vielmehr voraus, dass die Kommune sicherstelle, dass Eltern für die Betreuungszeit, die sie tatsächlich in Anspruch nehmen, bis zu sechs Stunden beitragsfrei gestellt werden und lediglich anteilig für solche Zeiten zahlen, die über sechs Stunden hinausgehen.

Ebenfalls unzutreffend sei die Vermutung, dass bei einer sechsstündigen Betreuungszeit auch ein Mittagessen von den Eltern mitgebucht werden müsse. Als Voraussetzung für den Erhalt der Landesförderung zu den Betriebskosten (§ 32 Abs. 1 Satz 3 Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch/HKJGB) sei geregelt, dass sich die Betriebserlaubnis eines Kindergartens auf den Betrieb mit Mittagsversorgung erstrecken müsse, wenn der Kindergarten täglich mehr als sechs Stunden durchgehend geöffnet sei.

Aus der Verpflichtung, sechs Stunden beitragsfrei zu stellen, folge also keine Verpflichtung zur Mittagsversorgung, beantwortet der Landtagsabgeordnete verschiedentlich Fragen von Bürgermeistern, die von ihren kommunalen Spitzenverbänden wohl nicht immer umfänglich informiert würden.

Beitragsfreistellung auf pauschaler Grundlage

Auch die zukünftige Landesförderung der Beitragsfreistellung erfolge, wie die bisherige, auf pauschaler Grundlage. Der vorgesehenen Jahresförderpauschale in Höhe von 1.627,20 Euro (entspreche einem monatlichen Betrag von 135,60 Euro) lege die Auswertung der kommunalen Satzungen beziehungsweise die seitens der Kommunen öffentlich zugänglichen Informationen zugrunde.

Die soll – zugunsten der Kommunen unter Zugrundelegung des maximalen Gebührenwertes bei Vorliegen von gestaffelten Beiträgen – einen Mittelwert für die Halbtagsbetreuung (5 Stunden pro Tag) in Höhe von 113 Euro pro Monat ergeben; dieser Wert wurde auf sechs Stunden und ein Jahr hochgerechnet, beschreibt Kurt Wiegel die Hintergründe des Beitrags

Ein Gedanke zu “Kita Beitragsfreiheit: Antworten auf Bürgermeisterfragen

  1. Zitat:
    „Es sei grundsätzlich davon auszugehen, dass die Bemessung nach Wohnsitzkindern zu einer höheren jährlichen Fördersumme pro Gemeinde führe, als eine Bemessung nach tatsächlich betreuten Kindern, unterstricht der CDU-Politiker.“
    Bekommen die Einwohner dann eine Statistik über Gesamtkinder und Kinder in Tageseinrichtungen und eine Abrechnung, wieviel zusätzliches Geld für Kinder gezahlt wird, welche sich nicht in Kindergärten befinden und was damit gemacht wird?

    Per Definition wäre das ja dann zweckgebunden an die Kitas und Kindergärten zu geben…!? Eventuell wird das Mittagessen übernommen?
    Oder gar: (Welch revolutionäre Idee): die geplante Kitagebührerhöhung um ca 25% abgefangen (geplant ist ja eine Erhöhung von 160€ auf 200€ für einen Ganztagsplatz nächstes Jahr).
    So würden auch die Kitas von dem Geld profitieren…

    Oder man kauft dafür Freitickets für die Eltern für den Stadtbus, wenn die Kita in der Feldbergstrasse fertig ist…

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