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Von 20 Euro auf 200 Euro - Ab heute steigt das Bußgeld für Rettungsgassen-SünderBußgeld für Rettungsgassen-Sünder steigt

ALSFELD|MÜCKE|HOMBERG (ol). Ab sofort sind höhere Bußgelder für Rettungsgassen-Sünder in Kraft. Die gesetzliche Grundlage wurde im September vom Bundesrat beschlossen. Die Straßenverkehrsordnung sieht nun eine Regelgeldbuße von 200 Euro sowie zwei Punkte im Fahreignungsregister vor, wenn keine Rettungsgasse gebildet wird. Bisher betrug das Bußgeld lediglich 20 Euro.

Wer den Einsatzfahrzeugen mit Blaulicht und Martinhorn keine freie Bahn schafft, muss mit zusätzlichen 40 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Wer Verletzte oder Einsatzkräfte gefährdet, dem droht neben zwei Punkten und einem einmonatigen Fahrverbot eine Geldbuße von 280 Euro. Bei einer Sachbeschädigung, beispielsweise beim Folgen eines Einsatzfahrzeuges durch die Rettungsgasse, beträgt die Buße 320 Euro plus zwei Punkte plus ein Monat Fahrverbot. Davon unberührt bleiben mögliche strafrechtliche Konsequenzen bis hin zur Freiheitsstrafe, beispielsweise wenn eine Rettungsgasse absichtlich blockiert oder absichtlich nicht beiseite gefahren wird.

Auch abseits der Autobahn gelten ab sofort neue Regelungen. Wer Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und Martinhorn nicht beachtet und keine freie Bahn schafft sowie die Helfer gefährdet oder Sachschäden verursacht, dem drohen bis zu 320 Euro Geldbuße verbunden mit einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten im Fahreignungsregister.

Besonders die Feuerwehren der Region begrüßen die neue Gesetzeslage. Foto: privat

Appell der Feuerwehr: Es geht um Menschenleben

Für die durch den Vogelsbergkreis verlaufende Autobahn 5 sind insgesamt drei Freiwillige Feuerwehren im Unglücksfall zuständig. Die Feuerwehrleute aus Alsfeld, Homberg Ohm und Mücke rücken bei Unfällen, Bränden und weiteren Notfällen zur Hilfe aus. Immer wieder beklagen die ehrenamtlichen Helfer eine erschwerte Anfahrt zu den Unglücksorten, weil selten eine Rettungsgasse gebildet wird. Sowohl der Alsfelder Stadtbrandinspektor Daniel Schäfer als auch sein Amtskollege Thomas Stein aus Homberg Ohm und Mückes Gemeindebrandinspektor Martin Schlosser begrüßen die neue Gesetzeslage.

Einig sind sich jedoch die Brandinspektoren darin, dass höhere Bußen alleine nichts bringen. „Meiner Meinung nach hilft nur weitere intensive Aufklärung“, unterstrich Mückes Gemeindebrandinspektor Schlosser. Ähnlich sieht es Hombergs Stadtbrandinspektor Stein, der noch einen Schritt weiter geht. Aus seiner Sicht könne man sich ruhig einmal in die schwierige Situation der Helfer hinein denken. „Ist mein Verhalten am Unfallort gerade richtig?“ oder „Wie kann ich den Rettern die Arbeit erleichtern?“ seien nur zwei Ansatzpunkte. Indes sieht Alsfelds Stadtbrandinspektor Schäfer die Ahndung der Rettungsgassen-Sünder schwierig. „Im Einsatz geht es um Menschenleben, da bleibt wenig Zeit für Sonstiges“, sagte Schäfer.

Hier eine gut gebildete Rettungsgasse. Foto: privat

Bei Staubeginn sofort Rettungsgasse bilden

Die Feuerwehrleute appellieren insgesamt an die Vernunft, denn im Notfall hoffe doch jeder auf schnelle Hilfe. Mit dem Bilden einer Rettungsgasse könne dazu leicht ein Beitrag geleistet werden. „Wird die Rettungsgasse erst beim Erblicken von Blaulicht oder dem Hören von Martinhorn gebildet, werden die Einsatzfahrzeuge meist ausgebremst oder durch Rangiermanöver sogar zum Anhalten gezwungen“, warnen die Feuerwehrleute. Deswegen ihr Appell: „Bei Staubeginn sofort Rettungsgasse bilden“.

So geht die Rettungsgasse: Bereits wenn der Verkehrs stockt, auf dem linken Fahrstreifen ganz nach links fahren und auf dem rechten Fahrstreifen ganz nach rechts fahren. So entsteht für die Einsatzfahrzeuge eine ausreichend breite Gasse für die Anfahrt zum Unglücksort und der Standstreifen wird für Pannenfahrzeuge frei gehalten.

2 Gedanken zu “Bußgeld für Rettungsgassen-Sünder steigt

  1. Lebenslanges Fahrverbot auch in Bus und Bahn, Auto verschrotten und mit Katzenscheiße bewerfen. Und die ganz uneinsichtigen müssen jeden Tag noch oberhessen-live lesen.

  2. 1 Jahr Fahrverbot und 5000€ Strafe. Über diese neue Strafe wird doch nur gelächelt.

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