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Radfahrerin verbotenerweise auf Gehweg in entgegengesetzte Richtung - entfernte sich von UnfallstelleRadfahrerin stößt mit Auto zusammen

ALSFELD (ol). Zusammenstoß zwischen Auto und Fahrrad: Beim Abbiegen aus einer Grundstücksausfahrt, prallte eine 25-jährige Autofahrerin aus Alsfeld mit einer unbekannten Fahrradfahrerin zusammen, die verbotswidrig den Gehweh in entgegengesetzte Richtung befuhr.

Laut Polizeimeldung soll die Autofahrerin das Fahrrad übersehen haben und es kam zu einem Zusammenstoß. Die 25-Jährige soll am Dienstagmittag mit ihrem Auto die Grundstücksausfahrt eines Seniorenzentrums in der Altenburger Straße in Alsfeld verlassen haben und wollte über den Gehweg nach rechts in Richtung Wallgasse abbiegen.

Zur gleichen Zeit befuhr laut Polizei die bisher unbekannte Radfahrerin den Gehweg verbotswidrig in die entgegengesetzte Richtung, als sie mit dem Auto zusammenstoß. Dabei soll die Radfahrerin zu Fall gekommen sein und sich augenscheinlich unverletzt von der Unfallstelle entfernt haben – allerdings ohne ihre Personalien zu hinterlassen.

Polizei erbittet Hinweise zum Unfall

Den entstanden Sachschaden schätzt die Polizeistation Alsfeld zurzeit auf etwa 500 Euro und erbittet Hinweise zum Unfall und zu der unbekannten Radfahrerin aus der Gesellschaft. „Wer den Unfall gesehen hat, und Hinweise zu der Radfahrerin geben kann, wird gebeten sich bei der Polizeistation Alsfeld unter der Telefonnummer 06631-9740 zu melden“, so aus der Pressemitteilung der Polizei.

2 Gedanken zu “Radfahrerin stößt mit Auto zusammen

  1. @Uwe Thöt
    DAS ist doch ein ganz alter Hut!
    Ich wurde bereits zu meiner eigenen Fahrschulzeit dahingehend belehrt:
    Radfahrer sind wie Partisanen: Sie kommen aus dem „Nichts“ und verschwinden wieder im „Nichts“

  2. Es wird Zeit, das die Polizei und die städt. Hilfspolizisten sich um die falsch fahrenden Radfahrer kümmert. Ob das in falscher Richtung und der falschen Straßenseite fahrende Radfahrer sind, ob das Erwachsene Radfahrer auf den Gehwegen sind, ob das Radfahrer sind die rote Ampeln auf dem Fußgängerüberweg umfahren oder die Fußgängerzone als Abkürzung missbrauchen.Alles Ordnungswidrigkeiten mit erheblichem Unfallrisiko. Jedenfalls scheint für Radfahrer die Straße zum Rechtfreien Raum geworden zu sein.

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