Gesundheit0

Landrat Görig und Amtsgerichtsdirektor Schwaderlapp erörtern die hohen Anforderungen des Betreuungsrechts„Fachgerecht im Interesse der Menschen handeln“

ALSFELD (ol). Über 2500 Menschen im Vogelsbergkreis seien auf gesetzliche Betreuung angewiesen, das heißt, sie können ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln. „Um gemeinsam im Interesse der Menschen zu handeln, ist es gut, wenn wir uns fachlich austauschen“, fasste Landrat Manfred Görig ein Fachgespräch zusammen, das er kürzlich mit dem Direktor des Amtsgerichts Alsfeld, Klaus Schwaderlapp, führte.

Die Fachleute des Amtsgerichts und ein Teil des Teams der Betreuungsbehörde in der Kreisverwaltung waren erstmals auf Vorschlag des Landrats im Amtsgericht zu einem Erfahrungsaustausch zusammengekommen. Beide Seiten bezeichneten das Treffen als „äußert nützlich“, wie in einer Pressemeldung bekannt gegeben wurde.

Seit Juli 2014 habe die Neufassung des Betreuungsrechtes die Anforderungen nochmals erhöht, betonten Schwaderlapp und Görig. Dies bestätigten die Fachleute beider Behörden. Landrat Görig freute sich, berichten zu können, dass angesichts der Bedeutung der Aufgabe der Landkreis die Anzahl der Stellen deutlich erhöht habe. Habe es vor fünf Jahren noch eine einzige Personalstelle gegeben, seien es heute 4,6 Stellen mit insgesamt sechs Fachleuten. So sei es möglich gewesen, den Vogelsbergkreis in Bezirke aufzuteilen und klare Zuständigkeiten zu definieren. Das erleichtere den Austausch zwischen dem Gericht und den Fachleuten der Betreuungsbehörde.

Die Betreuung in Bezirke aufgeteilt

Das Amtsgericht Alsfeld sei zuständig für 18 der 19 Städte und Gemeinden im Vogelsbergkreis. Lediglich Schotten gehöre zum Amtsgerichtsbezirk Büdingen.

Viele Jahre sei die Betreuungsstelle im Landratsamt deutlich unterbesetzt gewesen. Dies habe der Kreis seit 2012 Stück für Stück verbessert. Entscheidend sei, so Landrat Görig, dass auch in Vertretungszeiten „immer jemand verlässlich ansprechbar sein muss“. Insgesamt hätten sich die Bearbeitungszeiten bereits deutlich verkürzt, was die Fachleute des Amtsgerichts bestätigten.

Sachgebietsleiter Hans Dieter Herget, Amt für soziale Sicherung, berichtete von der stetigen „Zunahme sehr komplizierter Fälle“. In jedem Einzelfall müsse geprüft werden, ob eine gesetzliche Betreuung erforderlich sei oder ob es andere Unterstützungsmöglichkeiten gebe. Dazu gehörten zum Beispiel auch Vorsorgevollmachten. Gerade hier sei der Beratungsbedarf erheblich gestiegen. Dem müsse die Betreuungsbehörde Rechnung tragen. Anliegen des Gesetzgebers sei es, durch umfassende Beratung von Betroffenen und Angehörigen und Nutzung anderer Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten nur dann Betreuungen einzurichten, wenn es unbedingt erforderlich sei, was letztlich die Gerichte entlasten solle.

Landrat Görig hob hervor, dass der Landkreis aus eigenen Haushaltsmitteln die Personalaufstockung vorgenommen habe – der Bund habe das „Gesetz auf den Weg gebracht, aber das Geld nicht mitgeliefert“. Aber selbstverständlich sei klar, dass „wir gemeinsam mit den Gerichten und unterstützt von den Betreuungsvereinen die Interessen der Menschen und ihr Recht auf eine gute und zuverlässige Umsetzung des Betreuungsrechtes im Blick haben“.

Schreibe einen Kommentar

Bitte logge Dich ein, um als registrierter Leser zu kommentieren.

Einloggen Anonym kommentieren