Politik2

Mindestlohn: MdB Brand fordert Ausnahmen für Sportvereine – Kicken nach Stechuhr?„Die Regelungswut gefährdet Amateursport“

VOGELSBERGKREIS (ol). Die Regelungen zum Mindestlohn gefährden nach Ansicht des Vogelsberger CDU-Bundestagsabgeordneten Michael Brand „wichtige Teile des Amateursports auch in Osthessen“, denn so der Vorwurf: Für Vertragsamateure und Ehrenamtliche seien die Regelungen zu starr. Kicker müssten im Prinzip mit Stechuhr trainieren und spielen. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor.

Insbesondere unklare Regelungen, dass bei bestimmten Tätigkeiten die Ehrenamtlichkeit infrage gestellt wird und zum Beispiel bei Vertragsamateuren sämtliche Zeiten wie Training, Spiel, Mannschaftsbesprechungen, Fahrten zu Auswärtsspielen und anderes bezahlt werden müssten, wenn bestimmte Zeiten überschritten werden, hätten unter den Vereinen erhebliche Unruhe ausgelöst.

„Mich erreichen viele besorgte, teils auch verärgerte Anrufe aus dem Bereich des Sports und des Ehrenamts“, berichtet der osthessische Wahlkreisabgeordnete nach zahlreichen Gesprächen mit Sportvereinen im Wahlkreis Fulda und Vogelsberg. Es gehe um die Gruppe von Sportlern und Helfern, die von ihrem Verein als Aufwandsentschädigung eine Art Zuschuss über einen Minijob erhalten, um sie im Verein als Stütze zu halten. Bisher spielte die Stundenzahl, die Sportler für ihr Hobby einsetzten, überhaupt keine Rolle bei der Berechnung von Löhnen oder gar Sozialversicherungsbeiträgen. „Wenn ein Amateurfußballer 250 Euro im Monat bekommt, sollte er dann etwa nicht mehr als 29 Stunden trainieren dürfen – wobei Anreise, Tasche packen, Physiotherapie und duschen dann auch noch in die Arbeitszeit fallen? Das kann doch nicht im Sinne des Gesetzgebers sein, schon gar nicht im Sinne des Sports!“

OL-Brand-1802

Beklagt zuviel Bürokratie im Amateursport und fordert Ausnahmen von der Regelung: MdB Michael Brand (CDU). Foto:; privat

„Im Sport Minijobs ohne Mindestlohn zulassen“

Brand beklagt, dass es noch immer keine völlige rechtliche Klarheit gebe, nach welchen Kriterien Fußballer und andere Sportler im Ehrenamt eine Aufwandsentschädigung erhalten, die vom Mindestlohngesetz nicht erfasst wird. Der Abgeordnete bestehe darauf, dass eine praktikable Lösung gefunden wird, die zweifelsfrei klarstellt, dass die Vereine nicht etwa die gesetzlich vorgeschriebenen 8,50 Euro pro Stunde für Vertragsamateure oder andere ehrenamtliche Spieler, Trainer oder Helfer des Vereins zu zahlen haben. „Im Amateursport ist es notwendig, Minijobs ohne Mindestlohn zuzulassen und die Aufzeichnungspflichten abzuschaffen – das hilft unseren Vereinen!“

 

Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns habe in den Sportvereinen bundesweit zu erheblicher Verunsicherung geführt. Wer eine solche Regelung „nicht sofort stoppen will, der hat nichts von Sport und Ehrenamt verstanden“, betonte der Abgeordnete.
„Dieses Chaos muss gründlich und sehr schnell aufgeräumt werden“, fordert Brand. „Es ist den Vereinen wie den Ehrenamtlichen schlicht nicht zuzumuten, dass sie sich hier in einer rechtlichen Grauzone bewegen müssen“, schildert der Abgeordnete die Lage.

Kiritk an „völlig starrer Umsetzung des Mindestlohns“

Scharfe Kritik übt Brand „an einer völlig unnötigen Ideologisierung und völlig starren Umsetzung des Mindestlohns, der jetzt auch ehrenamtliche Bereiche schädigt. Das hat nun mit dem Ziel, einen gerechten und fairen Mindestlohn in vernünftiger Art und Weise auf den Weg zu bringen, überhaupt nichts mehr zu tun“.

Die Ankündigung von SPD-Ministerin Nahles, den Mindestlohn im Sommer überprüfen zu wollen, halte er für „deutlich zu spät“. „Diese ideologische Regelungswut hat einen Berg von Problemen geschaffen, den wir schnell abtragen müssen, und nicht erst im Herbst“, fordert der Abgeordnete und kündigt „hartnäckigen Einsatz für eine praxistaugliche Lösung“ an.

Es müssen eindeutige Festlegungen getroffen werden, welche Tätigkeiten in den Vereinen überhaupt vom Mindestlohn und den damit verbundenen Dokumentationspflichten erfasst werden. Darüber hinaus müssen die Vereine wissen, welche Auswirkungen das Gesetz für die vielen Vertragsamateure hat, die in der Regel nur eine geringe Vergütung erhalten, obwohl sie einen erheblichen Zeitaufwand für ihren Sport betreiben.

Das zuständige Ministerium sollte deshalb Regelungen erarbeiten, die die besonderen Bedingungen im Sport und im Vereinswesen angemessen berücksichtigen. Wir brauchen klare und unbürokratische Abgrenzungen, die den Anforderungen unter anderem im semiprofessionellen Bereich gerecht werden. Möglich ist eine Abgrenzung, die unterschiedliche Sportarten und Spielklassen berücksichtigt.

Wichtig wäre es, eingehender zu erläutern, welche Tätigkeiten in den Vereinen als ehrenamtlich aufgefasst werden, also die Bereiche, wo der Mindestlohn nach der Koalitionsvereinbarung ohnehin nicht gelten sollte. Wir dürfen den sportlichen Nachwuchs nicht noch zusätzlich belasten und Vereine vor bürokratische Hindernisse stellen.

Die einfachste Lösung wäre es, den Amateursport aus der Mindestlohn-Regelung herauszunehmen.

2 Gedanken zu “„Die Regelungswut gefährdet Amateursport“

  1. Mittlerweile ist man ja doch zum Entschluss gekommen, dass Amateurspieler nicht vom Mindestlohn betroffen sind. Letztendlich hätte das sicherlich für einige Vereine den Ruin bedeutet.

Comments are closed.

Schreibe einen Kommentar

Bitte logge Dich ein, um als registrierter Leser zu kommentieren.

Einloggen Anonym kommentieren