Blaulicht1

Unter Drogen und ohne Führerschein, Auto-Zulassung und Versicherung, dafür mit falschen Kennzeichen unterwegsWilde Verfolgungsfahrt endet erst am Streifenwagen

KASSEL (ol). Eine halsbrecherische Verfolgungsfahrt lieferte sich in der Nacht zu Dienstag ein 29-jähriger Mann mit der Polizei in Kassel. Die Flucht endete erst, so berichtet die Polizei, als der flüchtende Pkw-Fahrer einen Streifenwagen rammte.Es stellte sich heraus: Er hatte Gründe, nicht kontriolliert zu werden und nun gleich mehrere Verfahren vor sich.

Gegen 2 Uhr fiel einer Streifenwagenbesatzung ein älterer weißer VW Golf auf, der mit hohem Tempo unterwegs war. Als die Polizisten das Fahrzeug kontrollieren wollten, gab
der Fahrer Gas und raste mit bis zu 100 Stundenkilometer davon. Das Rotlicht einer Ampel in der Holländischen Straße missachtete der Golf-Fahrer blindlings und bog in Richtung eines Wohngebiets ab. Um den Flüchtenden nicht zu bedrängen und Gefahren für Unbeteiligte zu minimieren, ließen sich die Beamten in dem verfolgenden Streifenwagen
zurückfallen, ohne jedoch den Golf aus den Augen zu verlieren.

Der Golf-Fahrer setzte seine Flucht in das Wohngebiet am Jungfernkopf fort. In den Anliegerstraßen versuchte er, den eingesetzten Beamten zu entkommen. Dies gelang ihm nicht. Schließlich fuhr der Flüchtende gegen einen  Streifenwagen, der quer auf der Fahrbahn stand, um sie zu blockieren und eine weitere Flucht zu unterbinden. An beiden Autos entstand ein Sachschaden von 2500 Euro.

Bei dem Fahrer des weißen Golfs handelte es sich um einen 29-Jährigen aus dem südlichen Niedersachsen. Als Grund für seine Flucht gab er an, dass er kurz zuvor Drogen konsumiert habe. Daher wurde bei ihm eine Blutentnahme durchgeführt. Die Beamten konnten noch feststellen, dass der Niedersachse nicht im Besitz eines Führerscheins ist. Des Weiteren war der Golf nicht zugelassen und auch nicht versichert. Die an dem Wagen angebrachten Kennzeichen waren nicht mehr aktuell und die Zulassungsstempel zudem
gefälscht.

Den Fahrer erwartet nun gleich eine ganze Reihe von Ermittlungsverfahren, die mehrere Behörden beschäftigen. Neben einem Verfahren wegen des Verdachtes, dass er den Wagen unter Drogeneinfluss gefahren hat und des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, muss er sich noch wegen des Fahrens
ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung und einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetzt verantworten. Des Weiteren ist noch aufgrund seines Fluchtverhaltens und dem Zusammenstoß mit dem Einsatzwagen ein Ermittlungsverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung eingeleitet worden.

Ein Gedanke zu “Wilde Verfolgungsfahrt endet erst am Streifenwagen

  1. Gibt’s eigentlich ein Delikt, was er ausgelassen hat? Er hat auf den ersten Blick m.E. doch alle Möglichkeiten ausgeschöpft, die dabei infragekommen, bis auf ggf die Eigentumsfrage an diesem Golf. Es muß sich ja „lohnen“, wenn man schon sowas anstellt – mit halben Sachen begnügt er sich offenbar nicht… Mit den Folgen dieses Erlebnisses wird er sicher was „für’s halbe Leben“ haben *kopfschüttel*

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