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Ab dem 1. Januar gilt die Rauchmelderpflicht für alle Häuser – In jüngster Vergangenheit haben die Geräte zweimal bereits geholfenBrandfälle zeigen, dass der Schutz funktioniert

ALSFELD/VOGELSBERKGREIS. Möglicherweise ist es nur ein Zufall, aber Tatsache ist: In Maar und in Homberg/Ohm verhinderten allein im Dezember im Vogelsberg Rauchmelder in Wohnungen, dass Feuer für Menschen gefährlich werden konnten – und unterstrichen damit, dass richtig ist, was ab dem 1. Januar in Kraft tritt. Dann müssen nämlich alle Wohnungen mit diesen kleinen Alarmgebern ausgestattet werden. Auch Alsfelds Stadtbrandinspektor Michael Eilts ist von den Geräten überzeugt, obwohl die Feuerwehrleute zunächst auch Nachteile befürchteten: „Das ist ein guter Schutz für’n Appel und’n Ei!“

 

Was jetzt als gesetzliche Verpflichtung für Alle kommt, gilt zum Teil bereits seit 2005: Seitdem mussten Wohnungsneubauten und sanierte Gebäude bereits mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Neu am dem 1. Januar ist, dass auch so genannte „Bestandsbauten“ – also der Rest – ebenfalls damit ausgestattet sein müssen. Heißt im Klartext: Jede Wohnung muss mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Zuständig für die Ausstattung ist der Eigentümer – gegebenenfalls also der Vermieter – die Betriebsbereitschaft ist aber Sache des Wohnungsinhabers, also Mieters. Wie in Deutschland üblich, ist die Rauchmeldepflicht mit umfangreichen Auflagen und Regelungen verbunden – bis hin zu Ausführungen darüber, wer wann für eine Prüfung und Wartung zuständig beziehungsweise zugelassen ist, so dass auch gutwillige Zeitgenossen ob des Aufwands und potenzieller Kosten erst einmal abgeschreckt werden.

„70 Prozent der Toten sind Rauchtote und nicht Feuertote“

Doch so kompliziert ist dieser Schutz gar nicht, meint der Alsfelder Stadtbrandinspektor – dafür umso wirksamer, weil die kleinen Geräte das entscheidende Quentchen Sicherheit mehr bringen, nämlich zu warnen, wenn Menschen schlafen oder abwesend sind. Und dabei warnen sie vor der Gefahr, die am größten ist: dem Rauch. Denn: „70 Prozent der Toten bei Bränden sind Rauchtote und nicht Feuertote.“ Gerade Schwelbrände, die von außen noch nicht auffällig sind, gelten als besonders gefährlich: „Da kommt schon früh Rauch raus“. Trübt der in der Lichtschranke eines Rauchmelders die Lichtschranke, piept das Gerät laut und weckt gegebenfalls die Bewohner, ehe die den Qualm einatmen. Die Stoffe, die der Rauch mitbringt, können töten, ohne das Schlafende es merken. Eilts: „Die meisten Brandopfer ersticken im Schlaf.“ Das sei das absolut Wichtigste an der Frühwarnung: dass die Bewohner sich retten können. „Es geht nicht darum, dass die Leute noch löschen. Die sollen sich in Sicherheit bringen!“

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„Ein guter Schutz für’n Appel und’n Ei!“: Michael Eilts mit einem Rauchmelder auf einer Vorführplattform.

Mögliche Ursachen für Brände in Wohnungen gibt es genügend, weiß der Feuerwehrfachmann. Unter anderem jedes Elektrogerät könnte ein Feuer auslösen, und in der Praxis entstehen darin auch die meisten Feuer: „Bei mir werden abends die Stecker gezogen“, sagt er und warnt zugleich vor billigen Mehrfachsteckern: „Für vier Euro: Wie sicher soll so ein Ding sein?“

Brennt es, und zieht Rauch durchs Haus oder die Wohnung, warnen Rauchmelder frühzeitig – wenn sie an den richtigen Orten angebracht sind. In jedem Schlafzimmer, jedem Kinderzimmer und jedem Flur, der als Rettungsweg dient fordert das Gesetz ein Gerät. In jedem Fall sollten sie dort angebracht werden, wo erstens Rauch hinziehen kann und zweitens Bewohner das Piepsen auch hören können. Er habe einmal den Fall gehabt, dass ein Brand im Keller ausbrach und sich unbemerkt ausbreitete, obwohl dort ein Rauchmelder anschlug. „Den hat aber keiner gehört!“ Für solche Fälle empfiehlt er miteinander per Funk verbundene Rauchmelder, die im Verbund warnen. Außerdem empfiehlt der Stadtbrandinspektor Geräte, die mit einem Signal vor einer entladenen Batterie warnen. Denn was nützt das beste Gerät, meint Michael Eilts, wenn die Batterie nichts mehr taugt.

Die befürchtete Flut von Fehlalarmen blieb aus

Ein Flut von Fehlalarmen durch falsch gedeutete Signale aus den Rauchmeldern war es auch, was Feuerwehrleute bei einer flächigen Verbreitung befürchteten. Doch, so räumt Eilts ein: „Das ist nicht eingetreten.“ Stattdessen häufen sich jetzt berechtigte Warnungen vor Feuer – zuletzt am Samstag in Homberg/Ohm, wo ein defekter Kopierer in Brand geraten war. Ein Nachbar hörte den Rauchmelder anschlagen, trug den Kopierer ins Freie und alarmierte die Feuerwehr. Die Brandschützer brauchten dann nicht mehr einzugreifen.

Zwei Fälle von Rauchmelder-Alarm in einem Monat sprechen dafür, dass immer mehr Geräte in Wohnungen angebracht wurden. Vorher – da muss Michael Eilts grübeln – da gab es in drei Jahren drei Fälle. Die Melder haben sich als hilfreich erwiesen, und deshalb möchte der Feuerwehrmann unsicheren Menschen auch ein Stück Angst nehmen vor einer Fehlalarmierung: Wer die Feuerwehr ruft, weil er meint, in der Nachbarschaft schlägt ein Rauchmelder schlägt an, brauche sich auch im Irrtumsfall nicht um die Rechnung sorgen: „Das ist eine Alarmierung in gutem Glauben. Da gibt es keine Rechnung.“

Andersherum gibt es immer noch viele Fragen: Wer zahlt generell, wenn Rauchmelder unnötig anschlagen? Wird kontrolliert, ob Rauchmelder angebracht werden. Und im Brandfall: Wer zahlt, wenn keine Brandmelder in einem Haus vorhanden waren?

von Axel Pries

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