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Haupt- und Finanzausschuss ausgiebig über StraßenbeiträgeStadt veräußerst erneut zwei Gewerbeflächen

ALSFELD (cdl). Auf der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) am Dienstagabend in Altenburg hat Bürgermeister Stephan Paule den bevorstehenden Verkauf von zwei Gewerbeflächen bekannt gegeben. Zum einen handelt es sich um eine Gewerbefläche in Leusel und zum anderen um ein Grundstück im Gewerbegebiet Ost.

In Leusel möchte die Firma Baudienstleistungen Mario Breiderhoff, ein örtlicher Baggerbetrieb, seinen neuen Standort aufschlagen, verriet der Unternehmer auf Anfrage. Dort wird eine Lagerhalle mit einem Büro entstehen. Im Gewerbegebiet Ost möchte sich auf einer Verkehrsinsel ein Handelsunternehmen ansiedeln. Um welches Unternehmen es sich dabei handelt und welche Produkte vom eher ungewöhnlichen Standort vertrieben werden sollen, ist bisher unbekannt. Da es sich bei der Verkehrsinsel um eine sogenannte Servicefläche handelt und sich dort ein Gewerbebetrieb ansiedeln werde, habe die Stadt Alsfeld einen sehr guten Preis erzielen könnte, verriet Paule.

Neben der Beratung des Haushaltsplans der Stadt Alsfeld für das Haushaltsjahr 2017 wurden insbesondere das „Mietfreie Startquartal“ sowie die Grundsatzentscheidung über die Form der Erhebung von Straßenbeiträgen diskutiert. Des Weiteren wurde einstimmig empfohlen eine externe Firma zur Untersuchung der Vor- und Nachteile der Wiedereingliederung der  Stadtwerke in Auftrag zu geben und Leihschubkarren für die Friedhöfe sollen angeschafft werden.

„Mietfreies Startquartal“

Paule berichtete zunächst, dass unmittelbar nach der Veröffentlichung der neuen Initiative Anrufe bei der Stadt eingegangen seien und es bereits konkrete Anfragen eingegangen seien. „Es freut uns, dass diese Publicity bereits Früchte trägt“, so Paule. Während Michael Riese (ALA) Bedenken anmeldete und im Kern die Aussagen seines Leserbriefes wiederholte. Hinzu komme, dass die Voraussetzung zur Förderung ein bereits abgeschlossener Mietvertrag sei und der Unternehmer dann bereits ein Risiko eingegangen sei.

Vonseiten der SPD hatten sowohl Heinz Heilbronn und Dr. Christoph Stüber einige nachfragen an Bürgermeister Paule. Die SPD hätte das Programm gerne deutlich umfangreicher gesehen oder lieber das in Aussicht gestellte Fördergeld zur Haushaltskonsolidierung genutzt. Auf Ablehnung stieß das Förderprogramm bei ihnen jedoch ebenfalls nicht. Die CDU-Fraktion wollte einhellig das „Mietfreie Startquartal“ als Marketinginstrument für die Stadt Alsfeld verstanden wissen und war davon überzeugt, dass das Förderprogramm ein positiver Anreiz ist.

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Die Stadt möchte aktiv gegen Leerstand vorgehen.

Externe Prüfung auf Wiedereingliederung der Stadtwerke

Eine externe Prüfung soll klären, ob eine Wiedereingliederung der Stadtwerke in den städtischen Haushalt möglich ist. Da gebe es viel zu prüfen, beispielsweise ob das Vorteile für die Bürger bei Wasser- und Abwassergebühren habe, berichtete Paule. Dabei müssten viele unterschiedliche Faktoren beachtet werden. „Das ist aber nicht einfach und daher wollen wir eine externe Firma beauftragen. Aus rein finanzieller Sicht scheint die Wiedereingliederung sinnvoll, aber da gibt es noch andere Punkte“, so Paule. Daher sollten alle Vor- und Nachteile beleuchtet und gegenübergestellt werden.

Dem CDU-Fraktionsvorsitzenden Alexander Heinz ging der Prüfauftrag noch nicht weit genug. Für ihn gehöre die Prüfung mit hinein, ob die Stadtwerke komplett eigenständig werden könnten. Kurz gesagt wollte er prüfen lassen, ob der Status quo aufrechterhalten bleiben solle, die Wiedereingliederung in den städtischen Haushalt oder eine komplette Eigenständigkeit die sinnvollste Lösung sei. Außerdem sollte die Bäder GmbH mit in die Prüfung einbezogen werden.

Riese gab zu Protokoll, dass er den ursprünglichen Entwurf sehr sympathisch finde und seine Fraktion ihn unterstützen würde und auch die Einbeziehung der Bäder GmbH ebenfalls unterstützenswert sei. Aber aus den Stadtwerken eine eigenständige GmbH zu machen, sei nicht im Sinne der ALA.

Achim Spychalski-Merle (UWA) war ebenfalls der Meinung, dass er Bedenken bei der Umwandlung in eine GmbH habe. Das sei ihm beim Lesen des Antrags ebenfalls ins Auge gestoßen. „Es geht aber nicht darum das zu tun, sondern eine Entscheidungsgrundlage zu schaffen“, so Spychalski-Merle. Daher habe er nichts gegen die Prüfung. Für sein Dafürhalten werde die Möglichkeit mit der GmbH in der Prüfung ausscheiden. „Ich glaube, dass die GmbH Lösung relativ schnell aus dem Raster fallen wird“, bekräftigte auch Paule. Dr. Stüber hielt den Prüfauftrag ebenfalls für lohnenswert. Daher fiel das Votum im Anschluss einstimmig aus.

Die Bäder GmbH soll ebenfalls mit in die Prüfung.

Die Bäder GmbH soll ebenfalls mit in die Prüfung. Foto: aep/archiv

Grundsatzentscheidung Straßenbeiträge

Am ausführlichsten wurde über die Straßenbeiträge diskutiert. Während die UWA von ihrer ursprünglichen Idee wiederkehrende Straßenbeiträge einzuführen in der Koalition abgerückt ist, wollte die SPD an dieser Variante festhalten. Als Alternative wollte die UWA, dass die Stadt in Zukunft die Anwohner bereits Jahre im Voraus über Bauvorhaben informiere und zusätzlich eine Stundung anbiete. So käme schnell ein Zeitraum von zehn Jahren zusammen, der die finanzielle Belastung der Anwohner auf ein Minimum reduziere. Darüber hinaus sollte man die „Taskforce Schlagloch“ verlängern und bei Bauvorhaben immer die kostengünstigste Lösung wählen.

„Wir sind immer noch dafür, haben sie immer gewollt und würden sie gerne einführen“, so Dr. Stüber. Die Finanzierung der wiederkehrenden Straßenbeiträge sei gerechter. Billiger werde es nicht, „da machen wir uns auch keine Illusionen“. Eine gleichmäßige Belastung für alle sei das Ziel. Einige Leute seien durch die jetzige Form in finanzielle Bedrängnis geraten. In der Kernstadt trete das Problem nicht auf, aber auf den Dörfern. Wenn die Immobilie nur noch 40.000 Euro Wert sei, stehe die Belastung der Hauseigentümer in keinem Verhältnis, so Frank Schmidt (SPD).

Riese ging sogar noch einen Schritt weiter und fand, dass beide Lösungen nicht praktikabel seien. Es gebe in Hessen Kommunen, die gar keine Gebühr erheben. Auch im Vogelsbergkreis gebe es in den Städten Romrod, Kirtorf und Schlitz keine Straßenbeiträge.

Bei Straßenbeiträgen greife das Solidaritätsprinzip nicht. „Straßenbeiträge sind immer unsolidarisch“, erklärte Paule. Leistungsfähigere Bürger müssten nicht mehr bezahlen, es komme einzig und alleine auf die Grundstücksgröße an. Jedoch versicherte er, dass die Befürchtungen von den Bürgern, um Haus und Hof zu kommen unbegründet seien, weil sie für die Straßen bezahlen müssten. „Die Stadt geht nicht an das Eigentum“, so Paule. Die Tilgungsquote beim bestehenden Modell sei geringer als die Kosten beim sogenannten wiederkehrenden Beitrag. Das jetzige Prinzip sei für alle Bürger günstiger.

Den Straßen in Elpenrod bedarf es einer dringenden Sanierung.

Anwohner müssen weiterhin bezahlen.

Schnelle Einigkeit bei der Anschaffung von Leihschubkarren

Die Idee der SPD mit Leihschubkarren die Bürger bei der Grabpflege zu unterstützen, wurde vom HFA als sinnvoll erachtet. Die CDU wollte den Antrag unterstützen, kam aber zu dem Entschluss, dass dafür keine extra Haushaltsmittel nötig seien. Daher einigte man sich dann auch schnell auf eine geänderte Beschlussfassung, die einstimmig beschlossen wurde. Die nötigen Gelder sollen aus dem Friedhofhaushalt zur Verfügung gestellt werde. Darüber hinaus brachte der HFA-Vorsitzende Frank Jungk (CDU) die Idee eines Sponsorings ins Spiel. Man könne mal bei den Baumärkten anfragen und dann sei es vielleicht sogar kostenneutral möglich. Martin Räther (UWA) grenzte aber ein, falls ein Sponsoring zustande komme, „dann bitte keine Werbung auf Friedhöfen“.

 

11 Gedanken zu “Stadt veräußerst erneut zwei Gewerbeflächen

  1. Lieber Nachgedacht, das Wissen über die Liegenschaft welches Sie hier zum Besten geben sind entweder einem Politiker zugänglich oder einem Angestellten der Stadt nicht aber jedem Bürger, sofern er nicht gezielt danach fragt.

    My last words on the topic master economic promoter!

  2. „Riese ging sogar noch einen Schritt weiter und fand, dass beide Lösungen nicht praktikabel seien. Es gebe in Hessen Kommunen, die gar keine Gebühr erheben. Auch im Vogelsbergkreis gebe es in den Städten Romrod, Kirtorf und Schlitz keine Straßenbeiträge.“

    Da versuchte Herr Riese aber mal wieder ganz einfach „soziale Politik“ zu machen und die ersten Bürger scheinen schon darauf anzuspringen.
    Jedoch auch für Riese und ALA gilt: Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.

    Die Gemeinden sollen für den Umbau und Ausbau der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze (Verkehrsanlagen), der über die laufende Unterhaltung und Instandsetzung hinausgeht, Beiträge erheben (§ 11 I 2 KAG).

    Natürlich handelt es sich hierbei „lediglich“ um eine Soll-Vorschrift. Eine solche Soll-Vorschrift schreibt der Gemeinde im Regelfall eben ein Tun, Dulden oder Unterlassen vor, nur in Ausnahmefällen kann von der gesetzlich vorgeschriebenen Rechtsfolge abgewichen werden. Der Ermessensspielraum ist somit äußerst gering. Im Falle der Stadt Alsfeld als Schutzschirmkommune dürfte er sich gegen Null belaufen.

    Ein Blick auf die Homepage der Stadt Romrod zeigt, dass es auch dort eine Straßenbeitragssatzung gibt. Auch in Schlitz wurde eine solche, trotz Klage gegen den Landrat, erlassen. In Kirtorf scheinen die Uhren (noch) anders zu ticken, doch auch da wird Künz in Zeiten immer knapperer Kassen nicht mehr ewig vor der Straßenbeitragssatzung weglaufen können.

  3. An Schinderhannes: Knapp daneben ist auch vorbei! Meine Antwort war übrigens vernünftig und sollte Ihnen keineswegs irgendwelche Rechte abschneiden, was sie auch nicht getan hat.

  4. Lieber Nachgedacht, das Recht ein Pseudonym zu nutzen steht mir und Ihnen in gleichem Maße zu. Anspielungen und Vermutungen können Sie sich sparen, es war eine Frage und die war mit bedacht gewählt. Sie wollen doch einem Bürger nicht sein demokratisches Recht nehmen politische oder auch Kommunale Entscheidungen zu hinterfragen. Die Frage die sich eher stellt, ist die ob ein Wie ich vermute Mitarbeiter der Verwaltung hier mit einem Pseudonym antworten muss. Außerdem kann auf eine vernünftige Frage vernünftig antworten. Aber wie heisst es so schön der betroffene Hund bellt.

  5. Hallo Schinderhannes (Sie hatten doch schon mal einen anderen Namen hier oder?), es handelt sich hierbei nicht um eine Verkehrsinsel, sondern um ein Grundstück, welches im Bebauungsplan schon immer als Gewerbegrundstück zur Bebauung vorgesehen war. Daher sind auch die verkehrlichen Aspekte berücksichtigt.

  6. Manchmal verstehe die Diskussion die bei sowas entsteht nicht. Sicher fällt es jedem Bürger leichter 150 Euro jährlich zu zahlen, dies wäre aber wieder ein Verwaltungsakt und kostet Personal, was nicht gewollt ist da es den Haushalt belastet. Wenn ich frühzeitig Bescheid bekomme, dass eine Sanierung ansteht, kann ich doch auch jeden Monat etwas beiseite legen. Reicht dies nicht kann ich es mir auch noch stunden lassen.

    Viel interessanter finde ich die Vermarktung der Verkehrinsel, hoffentlich nimmt das wie auch immer geartete Bauwerk nicht den Verkehr die Sicht bzw. behindert die ausrückende Feuerwehr.

    Auch die Überlegung die Stadtwerke wieder einzugliedern oder eine GmbH daraus zu machen ist ein interessantes Thema. Es darf die Leistung der Stadtwerke nicht schmälern sowie die Kosten für Bürger und Stadt nicht nach oben treiben. Bin gespannt!

  7. Die Befürchtung der Luxussanierung kann man doch ganz klar begegnen, wenn man sagt, alle notwendigen Straßen werden Standard saniert. Man könnte meinen die Alsfelder CDU und UWA haben sich diese Sache so schnell wie möglich erledigt wollen. „Tu du mir nichts ,so tu ich dir nichts“.

  8. Jedem Eigentümer fällt es doch leichter z.B 150.-€ im Jahr zu Zahlen als 5.000.-€ und mehr auf einmal.Die Stundung/Ratenzahlung ist doch eine Abhängigkeit die keiner will.

  9. UWA, die Wahl ist vorbei und schon setzt der Meinungswandel ein. Das was in vielen Gemeinden „in Deutschland“ gut ist, ist auf einmal…, mir fehlen die Worte. Was für ein Sinneswandel. Die CDU muss doch überzeugend sein!!!

  10. @Chrislissy
    Muss ihnen recht geben. Hier geht es ganz einfach um die Bequemlichkeit. Die „Eingabe“ der Verwaltungskosten ist nur eine Ausrede. Wo anders geht es ja auch, sogar ohne Strassenbauebühr.

  11. Da Gemeinden ohne Strassenbauebühr auskomme und Andere nicht ,ehebt sich die Frage WARUM!!! Jeder Unternehmer muss ,für Sonderausgaben Kapital zurückstellen und kann auch nicht willkürlich seine Einnahmen erhöhen.Scheinbar wird hier von heute auf morgen gedacht. Der Bürger hat hier das Nachsehen,und die Entscheider der Sache betrifft es eventuell im Anwendungsfall ,erst gar nicht.

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