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Rückgabe der WKA-Genehmigungen für die FledermausflächeWindpark Elbenröder Dick genehmigt

ALSFELD (ol). Am Donnerstagnachmittag ist die bestehende Genehmigung für acht Windkraftanlagen in der sogenannten Fledermausfläche zurückgegeben worden, so dass dort keine Anlagen mehr errichtet werden können.

Am 15. Februar 2016 hat das Regierungspräsidium Gießen acht Windkraftanlagen des Typs Vestas V-126 mit 137 Meter Nabenhöhe und je 3,3 Megwatt in der Elbenröder Dick bei Alsfeld genehmigt. Vorausgegangen war ein Mediationsverfahren zwischen der Antragstellerin, der Stadt Alsfeld, der Hessen-Forst und dem Regierungspräsidium Gießen, das die Konfliktsituation und anhängige Klagen des Windparks in Alsfeld erfolgreich löste.

Das Planungsbüro Wenger-Rosenau aus Neuruppin hat in kurzer Zeit und mit Einbeziehung der Öffentlichkeit und vielfältigen Anregungen aus der Bevölkerung den Antrag nach Bundesimmisionsschutzgesetz, sowie die Umweltverträglichkeitsprüfung in nur 1zehn Monaten abgearbeitet. Die Rodungsarbeiten von 13 Hektar Wald wurden bis Ende Februar abgeschlossen und voraussichtlich ab Mitte Mai wird mit den Wege- und Tiefbauarbeiten begonnen.

Dieser Windpark mit moderner Anlagengeneration der 3,3 Megawatt Klasse kann pro Windkraftanlage etwa 9.000.000 Kilowattstunden produzieren. Damit kann der 26,4 Megawatt-Windpark etwa 20.000 Haushalte versorgen. Die Investitionssumme des Projekts beträgt rund 40 Millionen Euro.

Das Statement vom Verein Schöner Ausblick zur Rückgabe

Die Rückgabe der WKA-Genehmigungen für die Fledermausfläche ist für den Verein Schöner Ausblick e.V. zwar ein Meilenstein nach mittlerweile sechs Jahren langen und kontinuierlichen ehrenamtlichen Engagements, durchaus aber kein Jubelfest. Ein aktueller Grund hierfür sei, dass der versprochene Vertrag mit der Firma Wenger-Rosenau für die Sicherstellung der Trinkwasserqualität für Elbenrod trotz gegenteiliger Versicherungen noch immer ausstehe.

Auch insgesamt sei die Mediation aus Sicht der Bürgerinitiative nicht nur positiv verlaufen: Einwendungen der betroffenen Bürger vor Ort bezüglich der Trinkwasser­gefährdung, der Mängel bei den Schallgutachten oder eine sachgerechte Berücksichtigung streng geschützter, vor Ort vorkommender Tierarten wie Haselmaus, Rotmilan, Wespenbussard und Kolkrabe seien teilweise ignoriert oder mit nicht belastbaren Gegengutachten aus dem Weg geräumt worden.

Hier wurde aus Sicht des Vereins das programmatische Versprechen des ergebnisoffenen ordnungsgemäßen Vorgehens durch das Regierungspräsidium zum Teil mit Füßen getreten und einem raschen Fortgang der Planungen geopfert.

Daher wird der Verein auch weiterhin ein kritisches Auge auf die gegenwärtigen Baumaßnahmen haben und dabei auch in Zukunft für schutzwürdige Grundrechte der Bürger eintreten: Gesundheit, sauberes Trinkwasser und Nachtruhe ohne Schalldämmungsfenster und Ohrenstöpsel sollen auch für Alsfeld, Ottrau, und Schrecksbach incl. aller Stadt- und Ortsteile in Zukunft Bestand haben.

 

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