
Albert-Schweitzer-Schule bietet Fünftklässlern Webinar zum Thema CybermobbingDie Gefahren im Netz erkennen und ihnen begegnen
ALSFELD (ol). Die Fünftklässler der Albert-Schweitzer-Schule in Alsfeld beschäftigten sich in einem 90-minütigen Webinar mit Cybermobbing und Sicherheit im Internet. Rechtsanwältin Gesa von Schwerin informierte über die Folgen von Mobbing, den Schutz persönlicher Bilder und mögliche rechtliche Konsequenzen. Auch Gefahren durch fremde Online-Kontakte und künstliche Intelligenz wurden thematisiert. Die Veranstaltung ist Teil des Präventionsprogramms der Schule.
WhatsApp nutzen fast alle neuen Fünftklässler der Albert-Schweitzer-Schule, TikTok hingegen nur wenige. „Das ist doch erst ab achtzehn!“, riefen einige Schülerinnen und Schüler, als sie auf die erste Frage der Juristin Gesa von Schwerin antworteten, die damit ihr Webinar zum Thema Cybermobbing und Sicherheit im Netz eröffnete. Die Rechtsanwältin vertritt seit Jahrzehnten Mobbingopfer. Mit ihrem Programm „Law4School“ setzt sie sich für deren Schutz und Unterstützung ein und engagiert sich zugleich in der Präventionsarbeit. Auch an der Albert-Schweitzer-Schule ist sie regelmäßig per Video zu Gast, heißt es in einer Pressemitteilung des Gymnasiums.
Das Webinar ist Teil des altersgerechten Präventionsprogramms des Alsfelder Gymnasiums, das im Verlauf der Schulzeit auch Themen wie Alkoholmissbrauch, Drogen und Spielsucht behandelt. Für Schulleiter Christian Bolduan hat Prävention einen hohen Stellenwert, denn „alles, was wir durch Aufklärung und Wissensvermittlung im Vorhinein verhindern können, müssen wir hinterher nicht kurativ behandeln.“ Sein Dank gilt den Unterstützern des Webinars, dem Förderverein der Albert-Schweitzer-Schule und dem SI-Club Lauterbach-Vogelsberg.
90 Minuten lang beschäftigten sich die Zehn- bis Elfjährigen mit Mobbing im Internet und der Frage, was beim Umgang mit Bildern und Videos im Netz erlaubt ist. Anhand zahlreicher Beispiele und Umfragen erläuterte die Expertin die verschiedenen Aspekte des Themas. Mobbing, so erfuhren die Kinder, geschieht absichtlich, soll verletzen und erstreckt sich über einen längeren Zeitraum. Anders als früher auf dem Schulhof könne es durch digitale Medien rund um die Uhr und nahezu überall stattfinden. Die Folgen für Betroffene könnten schwerwiegend sein und bis zum Suizid reichen.
Von Schwerin riet Betroffenen, sich an ihre Eltern oder andere Vertrauenspersonen zu wenden und gegebenenfalls die Polizei einzuschalten. Diese könne auch anonyme Absender ermitteln. Beleidigende Nachrichten, Fotos, gefälschte Profile und andere Beweise sollten dokumentiert werden. Die zentrale Botschaft lautete, dass Mobbingopfer Rechte haben, die sie auch gegenüber jugendlichen Tätern durchsetzen können.
Die Rechtsanwältin erläuterte zudem mögliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen. Bei Verstößen gegen gerichtliche Unterlassungsanordnungen könnten Ordnungsgelder von bis zu 250.000 Euro verhängt werden. Hinzu kämen gegebenenfalls Schmerzensgeld sowie Anwalts- und Gerichtskosten. Bestimmte rechtskräftig festgestellte Zahlungsansprüche könnten noch nach 30 Jahren vollstreckt werden. Damit könne ein heute Zwölfjähriger unter entsprechenden Voraussetzungen auch später finanziell zur Verantwortung gezogen werden. Diese Informationen überraschten viele Schülerinnen und Schüler, die bislang davon ausgegangen waren, dass ausschließlich die Eltern hafteten oder Kinder aufgrund ihres Alters grundsätzlich nicht zur Verantwortung gezogen werden könnten.
Von Schwerin appellierte an die Kinder, auch die langfristigen Folgen für Mobbingopfer zu bedenken. Einmal im Internet verbreitete Inhalte ließen sich häufig kaum vollständig entfernen und könnten Betroffene über viele Jahre begleiten. Das gelte insbesondere für Fotos, die durch Screenshots oder das Abfotografieren auch nach einer vermeintlichen Löschung weiterverbreitet werden könnten.
Umso wichtiger sei die Wahrung des Rechts am eigenen Bild. Dass Bilder anderer Personen nicht ohne deren Einwilligung weitergegeben werden dürfen, war den meisten Schülerinnen und Schülern bereits bekannt. Die Juristin verdeutlichte, dass dies auch für Profilbilder und unter bestimmten Voraussetzungen für Fotos von Lehrkräften gilt. Besonders schwerwiegende Folgen könne die unerlaubte Verbreitung intimer Aufnahmen haben. Wer solche Bilder ohne Einwilligung weiterleite, müsse mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Foto: Schlitt
Von Schwerin erklärte außerdem, dass die Polizei bei Ermittlungen wegen unerlaubt verbreiteter Bilder, etwa in einem Klassenchat, unter entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen Mobiltelefone sicherstellen und auswerten könne. Zugleich betonte sie, dass die Verantwortung für die unerlaubte Weitergabe intimer Bilder nicht bei den Betroffenen liege, selbst wenn diese eine Aufnahme ursprünglich im Vertrauen an eine andere Person geschickt hätten: „Schuldig ist immer der Täter.“
Ein weiterer Themenblock befasste sich mit der Kontaktaufnahme im Internet. Die Juristin warnte davor, fremden Personen in Chats oder Online-Spielen vorschnell zu vertrauen. Hinter vermeintlich Gleichaltrigen könnten sich Erwachsene mit schädlichen Absichten verbergen. „Im Internet ist nichts sicher“, betonte sie mehrfach. Dabei verwies sie auch auf die Möglichkeiten künstlicher Intelligenz, mit der sich täuschend echt wirkende Avatare erstellen lassen.

Foto: Schlitt
Als Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche nannte von Schwerin die „Nummer gegen Kummer“ unter 116111. Weitere Hilfsangebote finden sich auf ihrer Internetseite www.law4school.de.
Im Verlauf der Veranstaltung zeigte sich, dass die Fünftklässler bereits ein Gespür für Recht und Unrecht sowie Einfühlungsvermögen mitbrachten. Viele der juristischen Informationen waren für sie jedoch neu und dürften sowohl in den Klassen als auch in den Familien weiteren Gesprächsbedarf ausgelöst haben. So wurde beispielsweise deutlich, dass auch beim Teilen von Bildern innerhalb einer Familiengruppe die Rechte der abgebildeten Personen beachtet werden müssen. Die Eltern hatten bereits im Vorfeld bei einem Elternabend zahlreiche Informationen zu diesen Themen erhalten.
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