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Erster Kreisbeigeordneter Krug: Pragmatische Lösung im Sinne aller BeteiligtenNeue Baugenehmigung für Schlitzer Kulturhalle

SCHLITZ (ol). Die Stadt Schlitz hat eine neue Baugenehmigung für die Kulturhalle auf dem Hahnekiez-Areal erhalten. Darin berücksichtigt der Vogelsbergkreis die Vorgaben des Verwaltungsgerichts Gießen, das die bisherige Genehmigung vom Jahr 2022 aufgehoben hatte. Die neue Genehmigung enthält unter anderem Vorgaben zu Lärmgrenzwerten, Veranstaltungen und Nachtruhe und kann bis zum 23. Oktober im Schlitzer Rathaus eingesehen werden.

Die Stadt Schlitz hat eine neue Baugenehmigung für die Kulturhalle auf dem Hahnekiez-Areal erhalten. „Uns geht es um eine pragmatische Lösung im Sinne aller Beteiligten, deshalb verzichten wir auf weitere Rechtsmittel“, erklärt Erster Kreisbeigeordneter und Baudezernent Patrick Krug. „Wir stellen das Baurecht wieder her mit einer Genehmigung, die die Vorgaben des Verwaltungsgerichts berücksichtigt.“

Hintergrund: Mit Urteil vom 25. August hatte das Verwaltungsgericht in Gießen die 2022 erteilte Baugenehmigung für die Kulturhalle aufgehoben, heißt es in der Pressemitteilung des Vogelsbergkreises. Gegen diese Entscheidung hätte der Vogelsbergkreis Berufung einlegen und in die nächste Instanz gehen können. „Wir haben uns bewusst gegen einen solchen Schritt entschieden, uns kommt es vielmehr auf eine positive Weiterentwicklung des gesamten Areals und auf ein friedliches Miteinander an“, betont Krug. Deshalb sei der Stadt Schlitz am Montag die neue Genehmigung des Amtes für Bauen und Umwelt zugegangen.

Darin sind die Vorgaben des Verwaltungsgerichts berücksichtigt. So ist in der neuen Genehmigung festgeschrieben, dass die Immissionswerte tagsüber von 6 bis 22 Uhr die Grenze von 60 Dezibel und nachts von 22 bis 6 Uhr von 45 Dezibel nicht überschreiten dürfen. An maximal zehn Tagen im Jahr darf bei sogenannten seltenen Ereignissen, bei denen bereits im Vorfeld bekannt ist, dass sie länger als bis 22 Uhr dauern, von diesen Richtwerten abgewichen werden.

Ein solches seltenes Ereignis darf nicht an mehr als zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden stattfinden und muss dem Ordnungsamt angezeigt werden. Zudem muss ein Veranstaltungskalender beziehungsweise Logbuch geführt werden, das der Bauaufsichtsbehörde auf Verlangen vorzulegen ist.

Bei solchen Veranstaltungen sind weitere Lärmschutzmaßnahmen vorgeschrieben: Fenster und Außentüren müssen spätestens ab 22 Uhr geschlossen sein. Vor Ort muss Sicherheitspersonal eingesetzt werden, das die Nachtruhe überwacht. Zudem müssen entsprechende Hinweisschilder am Ein- und Ausgang der Kulturhalle angebracht werden. An- und Lieferverkehr ist zwischen 22 und 6 Uhr nicht erlaubt. Eine Ausnahme gilt bei den seltenen Ereignissen.

„Wir hoffen, mit diesen Maßnahmen die Situation zu befrieden“, sagt Patrick Krug und verweist in diesem Zusammenhang auf einen Vergleich, der mit einer zweiten Klägerin geschlossen werden konnte. „Dies zeigt uns doch, dass es möglich ist, die Wogen zu glätten.“

Die Baugenehmigung kann von Mittwoch, 23. September, bis zum 23. Oktober im Rathaus der Stadt Schlitz am Empfang eingesehen werden. Dies ist montags von 8 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 16.30 Uhr, dienstags von 7 bis 12.30 Uhr, mittwochs von 8 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 18 Uhr, donnerstags von 13.30 bis 18 Uhr sowie freitags von 7 bis 12.20 Uhr möglich.

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