
Hinweis an Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer bei Schnee und EisStadt Alsfeld erinnert an Räum- und Streupflicht im Winter
ALSFELD (ol). Angesichts der winterlichen Wetterlage weist die Stadt Alsfeld auf die geltende Räum- und Streupflicht hin. Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer werden gebeten, Gehwege und vorgeschriebene Flächen regelmäßig zu reinigen und bei Glätte zu sichern. Ziel ist es, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten.
Aufgrund der aktuell winterlichen Wetterlage weist die Stadt Alsfeld in einer Pressemitteilung die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken freundlich darauf hin, ihrer Verpflichtung zur Straßen- und Gehwegreinigung regelmäßig nachzukommen.
Insbesondere bei Schnee- und Eisglätte sind die angrenzenden Gehwege sowie, sofern vorgeschrieben, weitere Flächen rechtzeitig zu räumen und bei Bedarf zu streuen, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten. Die Räum- und Streupflicht gilt entsprechend den örtlichen Satzungen in den festgelegten Zeiten.
Die Stadt Alsfeld bedankt sich für die Mithilfe und das verantwortungsbewusste Handeln der Bürgerinnen und Bürger, die damit einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit in der Winterzeit leisten.
Bei Rückfragen steht die Ordnungsbehörde der Stadt Alsfeld gerne telefonisch unter 06631/182-154 oder per E-Mail unter ordnungsbehoerde@stadt.alsfeld.de zur Verfügung.
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