
KOLUMNE von Peter Rein, Niederlassungsleitung der Firmenkunden Frankfurt von MRH-TroweBetriebsschließung aufgrund Corona: ist dies versichert?
REGION (ol). Corona hat uns noch immer voll im Griff. Deutschlandweit sind zahlreiche Betriebe geschlossen oder haben nur eingeschränkt geöffnet, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Viele Unternehmer bringt das in eine finanzielle Notlage. Hier stellt sich für viele die Frage: Bin ich als Unternehmer dagegen versichert? Peter Rein, Niederlassungsleitung der Firmenkunden Frankfurt von MRH-Trowe, liefert Antworten. Die Kolumne im Wortlaut.
„Ein Großteil aller gewerblichen und industriellen Unternehmen verfügt über eine Betriebsunterbrechungsversicherung. Grundlage für die Leistung dieser Versicherung ist jedoch ein vorausgegangener Sachschaden (zum Beispiel Feuerschaden). Betriebsunterbrechungsversicherungen die keinen Sachschaden voraussetzen, sind nur sehr vereinzelt und individuell im Markt installiert. Grund hierfür ist, dass die Prämien solcher Policen sowie die dort vereinbarten Selbstbeteiligungen sehr hoch sind und ergänzend solche Deckungen nicht für jeden Betrieb zugänglich waren.
Eine Besonderheit stellt hier die Betriebsschließungsversicherung dar. Diese wurde in der Vergangenheit für bestimmte Branchen von Seiten der Versicherungen zur Verfügung gestellt. Insbesondere sind dies Gastronomie- und Hotelbetriebe sowie Betriebe der Lebensmittelproduktion und -technik.
Die Betriebsschließungsversicherung tritt in der Regel ein, wenn der Betrieb aufgrund einer im Infektionsschutzgesetz benannten Krankheit oder eines benannten Erregers von behördlicher Seite geschlossen wird, oder ein Tätigkeitsverbot gegen die Mitarbeiter ausgesprochen wird. Ziel ist es, das Risiko der Verbreitung und Ausbreitung einer hochansteckenden Krankheit oder eines hochansteckenden Erregers einzudämmen und zu vermeiden.
Die Leistung der Versicherung erfolgt in Form eines Tagessatzes, der den Gewinn und die fortlaufenden Kosten des Betriebes, oder einen gewissen Anteil davon, abbilden soll. Die Leistung ist üblicherweise für eine definierte Anzahl von Tagen begrenzt, beispielsweise 30 Tage. Aber greift diese Betriebsschließungsversicherung auch bei Corona ?
Eine abschließende pauschale Antwort hierauf ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Neben der Tatsache, dass es in Teilen unterschiedliche Versicherungsbedingungen zur Betriebsschließungsversicherung gibt, hat sich in den letzten Wochen auch eine konkurrierende Rechtsauffassung ausgebildet. Auf der einen Seite stehen die Versicherer, die mit zwei Hauptargumenten gegen den Versicherungsschutz argumentieren:
Versicherer vs. Makler
Der Virus SARS-COV-2 ist im Rahmen der Bedingungswerke nicht als versicherte Krankheit oder Erreger benannt. Dafür ist der Virus ja auch „zu neu“. Auch im Infektionsschutzgesetz ist keine Benennung vorhanden, sondern es gibt nur eine Rechtsverordnung, die den Virus den genannten Krankheiten und Erregern gleichstellt. Viele der betroffenen Betriebe wurden nicht durch eine individuelle Anordnung der zuständigen Behörde geschlossen, sondern vielmehr aufgrund der Allgemeinverfügung und präventiven Verordnung der einzelnen Bundesländer.
Auf der anderen Seite positionieren sich Makler, individuell sowie auch vereint über den Bundesverband deutscher Versicherungsmakler e.V.- und Fachanwälte, die gemeinsam die Interessen der Versicherten vertreten. Die Argumente beider Parteien wiegen aktuell annähernd gleich schwer. An der Reaktion der Versicherer kann man erkennen, dass ein solches Kumulszenario (Unter Kumul wird eine Anhäufung mehrer Schäden aufgrund eines Ereignisses bei einem Versicherungsunternehmen verstanden) bei der Betriebsschließungsversicherung nicht berücksichtigt wurde. Das Neugeschäft wurde umgehend nach der Verschärfung der Situation in Deutschland quasi vollständig eingestellt.
Es bleibt somit abzuwarten, wie sich die Versicherungswirtschaft abschließend positioniert. Die derzeitig abwehrende Haltung würde nach unserer Auffassung einen deutlichen Imageschaden für die Versicherer und auch die Betriebsschließungsversicherung nach sich ziehen. Dies scheinen auch die Versicherer nach und nach so zu bewerten. In Bayern wurde bereits ein kleiner Kompromiss zu einer Kulanzlösung einzelner Versicherungsunternehmen ausgehandelt. Ziel der Versicherer ist es, diesen auf den ganzen Bund auszudehnen. Andere Versicherer stellen derzeit auf stur.
Wie sich die Versicherer abschließend positionieren muss somit abgewartet werden. Es bleibt spannend. Wir halten auf unserer Homepage wichtige Informationen und Tipps zur aktuellen Situation für Sie bereit.“
Anmerkung der Redaktion: Die Kolumne spiegelt nicht zwangsläufig die Meinung von Oberhesssen-Live wider. Der Verfasser und redaktionell Verantwortliche ist:
MRH Trowe
Peter Rein
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