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IG BAU empfiehlt Betrieben Nutzung des Saison-Kurzarbeitergeldes bei Frost und SchneeJobs auf dem Bau im Vogelsbergkreis sind winterfest

VOGELSBERGKREIS (ol). Die rund 1.040 Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter im Vogelsbergkreis sind auch in der kalten Jahreszeit abgesichert. Möglich macht dies das Saison-Kurzarbeitergeld, das Lohnausfälle bei witterungsbedingten Arbeitsausfällen abfedert. Die IG BAU Hessen-Mitte ruft Betriebe dazu auf, dieses Instrument konsequent zu nutzen. Davon profitieren sowohl Unternehmen als auch Beschäftigte.

Die Jobs der rund 1.040 Baubeschäftigten im Vogelsbergkreis sind „winterfest“: „Wer auf dem Bau arbeitet, kommt gut durch den Winter. Auch wenn bei Schnee und Frost kein Fundament ausgehoben, keine Straßen asphaltiert, keine Rohrleitungen und Kanäle verlegt werden: Arbeitsverträge und Lohnfortzahlungen laufen weiter“, sagt Gernot Sattler von der IG BAU Hessen-Mitte in einer Pressemitteilung.

Möglich macht das das Saison-Kurzarbeitergeld (kurz: Saison-Kug – das frühere Schlechtwettergeld), so die Bau-Gewerkschaft. „Vom Dezember bis zum März können Bauarbeiter dadurch weiterbeschäftigt werden. Auch wenn das Wetter das Arbeiten draußen unmöglich macht“, so der stellvertretende IG BAU-Bezirksvorsitzende Sattler. Die Arbeitsagentur biete Baubeschäftigten dazu eine Art „Winter-Brücke“: ein Ausfallgeld in Höhe von bis zu 67 Prozent des Nettolohns.

„Wichtig ist, dass möglichst viele der 116 Baubetriebe im Vogelsbergkreis das Saison-Kug als Chance begreifen und nutzen. Der Vorteil für die Firmen liegt auf der Hand: Sie brauchen keinen Bauarbeiter entlassen – und müssen sich dann, wenn es im Frühjahr auf dem Bau wieder richtig rundgeht, auch keine neuen Fachkräfte suchen“, sagt Gernot Sattler. Und die Beschäftigten hätten eine „365-Tages-Perspektive im Job und stabile Einkünfte“.

Sollten Aufträge wegen des Winterwetters nicht erledigt werden können, dann reiche es sogar, die Arbeitsagentur nachträglich darüber zu informieren: „Betriebe können so frei planen und flexibel auf jedes Wetter reagieren. Und Unternehmen müssen kein großes bürokratisches Rad drehen: Anträge für das Saison-Kurzarbeitergeld sind schnell gestellt – für die komplette Belegschaft oder auch nur für einen Teil vom Team“, so der stellvertretende Bezirksvorsitzende der IG BAU Hessen-Mitte. Neben den Bauunternehmen würden auch Dachdecker- und Gerüstbaubetriebe vom Saison-Kurzarbeitergeld profitieren. Ebenso Unternehmen im Garten- und Landschaftsbau.

„Bevor sie das Saison-Kug nutzen, müssten die Unternehmen allerdings prüfen, ob Beschäftigte noch andere Arbeiten im Betrieb übernehmen können: bei der Produktion in der Halle oder im Lager zum Beispiel“, erklärt der stellvertretende IG BAU-Bezirksvorsitzende Sattler. Auch alte Urlaubstage und Arbeitszeitkonten müssten Firmen im Vogelsbergkreis vor einem Saison-Kug-Antrag berücksichtigen.

Mehr Infos zum Saison-Kurzarbeitergeld unter:

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeldformen/saison-kurzarbeitergeld

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