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Verhandlungstag fünf im Prozess gegen die unbekannte AktivistinTronje Döhmer: SEK-Beamte waren nicht in Lebensgefahr

ALSFELD (akr). Die Staatsanwaltschaft Gießen wirft der unbekannten Aktivistin vor, SEK-Beamte durch Tritte und Schläge in 15 Meter Höhe in eine lebensgefährliche Lage gebracht zu haben. Das sieht die Verteidigung anders, wie sie am fünften Verhandlungstag nochmals unterstrich.

Verteidiger Tronje Döhmer brachte auch an diesem Dienstag wieder zahlreiche Beweisanträge mit. Diese sollten unter anderem zeigen, dass sich die SEK-Beamten, die die Aktivistin vom Baum holten, sich nicht in Lebensgefahr befunden haben, als die Frau nach ihnen getreten und geschlagen haben soll.

Laut Staatsanwaltschaft soll die Angeklagte, als sie sich in 15 Meter auf einer Seiltraverse befand, einem SEK-Beamten mit ihren Wanderschuhen mehrfach gezielt ins Gesicht getreten haben, sowie einmal gegen den Kopf. Zu diesem Zeitpunkt habe der Polizist noch keinen richtigen Standplatz gehabt, da er seine Sicherung noch nicht nachgebessert haben soll. Sie habe billigend in Kauf genommen, dass der SEK-Beamte, im Prozess K214 genannt, hätte abstürzen können. Gleiches gilt für den Kollegen D111, den die Aktivistin ihr Knie auf die Nase gestoßen haben soll.

Doch zunächst an den Anfang des fünften Verhandlungstages. Vergangene Woche entschied das Gericht, dass zwei weitere Polizeibeamte als Zeugen aussagen sollen – genauer gesagt zwei Polizeioberräte, die in ihren jeweiligen Berichten die Verletzungen dokumentierten, die durch die unbekannte Aktivistin am 26. November im Dannenröder Wald entstanden sein sollen.

Polizeioberräte auf dem Zeugenstuhl

Den Anfang machte ein Polizeioberrat des Polizeipräsidiums Düsseldorf. Dieser erklärte, dass er mehrere Gespräche mit dem SEK-Beamten D111 führte, dem die Angeklagte mit ihrem Knie auf die Nase gestoßen haben soll. D111 habe ihm mitgeteilt, dass die Angeklagte ihm mindestens einmal ins Gesicht getreten haben soll, er Schmerzen im Gesicht und eine Schwellung gehabt habe, die aber bereits abgeklungen sei.

Durch die telefonischen Schilderungen sei für den Polizeioberrat das Bild entstanden, dass die Schwellung, beziehungsweise die Verletzungen den Wangen-/Nasenbereich betroffen haben, schilderte er dem Verteidiger Tronje Döhmer. In seiner Zeugenaussage vor Gericht erklärte das Opfer jedoch, dass ihm seine Nase nur kurz weh getan habe, er aber nicht verletzt gewesen sei.

Der zweite Zeuge an diesem Tag war ein Polizeioberrat vom Polizeipräsidium in Köln, der dort auch das SEK leitet. Er dokumentierte die Verletzungen des anderen Opfers, des SEK-Beamten K214, anhand eines Attestes, das ein Arzt in einer sportorthopädischen Praxis ausgestellt hatte. In dieser Praxis sei K214 am 30. November 2020 gewesen, um sich untersuchen zu lassen – vier Tage, nachdem die Angeklagte mehrfach nach ihm getreten und geschlagen haben soll.

„Unstimmigkeit“ des ärztlichen Attestes

Durch die Tritte sei er an der Schulter verletzt worden, hätte den Schmerz der Verletzung aber durch das ganze Adrenalin erst später wahrgenommen, hatte der Polizist ausgesagt. Deswegen habe es auch in der ersten direkten Vernehmung geheißen, dass er unverletzt gewesen sei. In dieser Praxis wurde schließlich unter anderem eine Verhärtung der Schultermuskulatur sowie eine Zerrung und Prellung am linken Schultergürtel attestiert. In dem Attest hieß es, dass K214 drei Tage nach dem Vorfall im Dannenröder Wald die Praxis aufsuchte. „Das wäre dann aber der 27. und nicht 26. November gewesen“, merkte Döhmer die erste „Unstimmigkeit“ des Attestes an.

Das war nämlich nicht das einzige, das Döhmer an dem Schreiben des Arztes komisch vorkam. Da der Name des Arztes auf dem Attest geschwärzt worden war, erhob die Verteidigung den Verdacht, dass dadurch eine potentielle Vernehmung des Mediziners verhindert werden soll. Welche diagnostischen Maßnahmen ergriffen wurden, geht laut Döhmer aus dem Attest auch nicht hervor. „Falscher Tag, keine diagnostischen Maßnahmen und ein anonymer Arzt“, fasste der Verteidiger zusammen. Seiner Meinung nach beschreibt das Attest nicht den Vorfall vom 26. November. Nach etwa einer Stunde konnte der Zeuge schließlich den Gerichtssaal wieder verlassen.

Döhmer: Absturz wäre unmöglich gewesen

Dann stellte Tronje Döhmer die Beweisanträge vor. Ein Großteil drehte sich darum, dass das „Hessische Waldgesetz missbraucht wurde, um Maßnahmen gegen Demonstranten zu vollziehen“, weil es sonst keine rechtliche Grundlage gegeben hätte. „Die Rodung von Bäumen mit nachfolgender Einebnung und Versiegelung des
Bodens stellt keine Förderung der Forstwirtschaft dar“, „die Rodung von Bäumen mit nachfolgender Einebnung und Versiegelung des Bodens stellt keine nachhaltige und ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Waldes dar“ oder „allein durch das Betreten von Waldflächen im Bereich der geplanten A49-Trasse durch den Dannenröder Forst, insbesondere der Wege, waren keine besonderen Schäden des Waldbestandes zu erwarten“, erklärte Döhmer unter anderem. Um diese Behauptungen zu beweisen, soll der Diplom-Biologie Dr. Wolfgang Dennhöfer in den Zeugenstand gerufen werden. Dennhöfer ist in der Region bekannt, er ist beim BUND engagiert und kämpft gegen die A49.

Der andere Teil der Beweisanträge behandelte die Behauptung, dass die Angeklagte die beiden SEK-Beamtem D111 und K214 in eine lebensgefährliche Lage gebracht habe. Videoaufnahmen und Standbilder würden zeigen, dass die Spezialeinsatzkräfte richtig gesichert waren. „Die Sicherung war deutlich zu erkennen und gut sichtbar für die Angeklagte“, betonte Döhmer. Ein Absturz sei durch die zweite Sicherung unmöglich gewesen – und das sollten Videos beweisen, zusätzlich soll auch ein Baumsachverständiger in der Hauptverhandlung als sachverständiger Zeuge vernommen werden.

Die Videos wurden bereits vor den Beschlüssen des Gerichtes gezeigt. Döhmer betonte jedoch, dass die Aufnahmen ohne einen Sachverständigen nicht beurteilt werden könnten. „Das wurde aber so im Beweisantrag nicht gestellt“, erklärte Richter Dr. Bernd Süß. Die Videos wurden sich dennoch angeschaut, über die Beweisanträge, die die „lebensgefährliche Behandlung“ betreffen, wird erst am morgigen Mittwoch entschieden, da noch zusätzliche Verhandlungstage angesetzt wurden. Mit den übrigen Beweisanträgen scheiterte Döhmer. Ebenso mit dem Antrag, dass die Angeklagte nicht mehr an der Hauptverhandlung teilnehmen muss und dass der Haftbefehl nicht mehr aufrecht erhalten bleiben soll.

Erklärung der Angeklagten

Wie schon zum Prozessauftakt, gab die Angeklagte an diesem Dienstag wieder eine Erklärung ab. Zunächst las sie diese in Englisch vor, ehe der Dolmetscher das Ganze nochmal auf Deutsch wiederholte. Sie sprach davon, wie sie seit 207 Tagen in Untersuchungshaft sitze, dass das System „Gefängnis“ nicht funktioniere, da Menschen immer wieder rückfällig würden, weil sie keine Hilfe erhielten. „Ich glaube daran, dass Generationen, die später kommen werden, auf diese Praxis des Bestrafens so zurückblicken werden, wir wir auf die Sklaverei zurückblicken“, erklärte sie. Sie bat nicht nur um ihre Freiheit, sondern die Freiheit aller, die im Gefängnis sitzen und dass diese Menschen die Hilfe vom System bekämen, die sie bräuchten – so wurde es jedenfalls übersetzt.

Das Gefängnis selbst mache ihr nicht viel Angst. Aber sie habe Angst, dass die Menschen den Blick für die größeren Dinge der Welt verlieren würden. „Sinnlose Anschuldigen“, dass die Aktivistin Spaß an diesen Aktionen hätten, wies sie emotional zurück. Sie werde weiterhin anonym bleiben und den Kampf um die schöne Welt über ihre eigene Freiheit stellen – „wir möchten diesen ökologischen Selbstmord beenden.“

Lesen Sie hier nochmal alle Berichte zum Prozess.

5 Gedanken zu “Tronje Döhmer: SEK-Beamte waren nicht in Lebensgefahr

  1. Also ich fasse mal zwei wesentliche Punkte der Verteidigung zusammen:

    1. Wenn ein Polizeibeamter gesichert ist, darf man ihn kratzen, beißen und treten. Er kann ja nicht mal mehr abstürzen. Tritt ins Gesicht ist nicht so schlimm, wenn die Nase nicht durch ist.

    2. Alle Gefangenen frei, da es wie Sklaverei ist. Ich bin gespannt was passiert, wenn 400.000 hochaggressive Mörder, Kinderschänder und andere Serienstraftäter freikommen.

    Bei solch wirren Aussagen fehlen einem die Worte. Und dem Verteidiger hoffentlich bald die Zulassung als Anwalt.

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  2. Wie muss man sich den Ablauf in 15m Höhe vorstellen? Hat die Angeklagte die Polizisten gefragt, ob sie sicher stehen, um ihnen dann ins Gesicht zu treten? Oder hat sie sich den Polizisten so weit angenähert, dass Sie ausschließen konnte, dass für die Polizisten Absturzgefahr besteht, um ihnen dann ins Gesicht zu treten?

    Natürlich ist das Quatsch. Uabhängig davon, ob tatsächlich eine Absturzgefahr bestand hat die Frau den Tod der beiden Polizisten in Kauf genommen. Nach meiner Meinung kann man hier schon von versuchtem Mord sprechen.
    Wer einen anderen ins Gesicht tritt, der kann auch dessen Auge treffen. Auch das hat die Frau in Kauf genommen. Alles für eine „schönere Welt“? Eine Welt voller engstirniger, egoistischer Besserwisser, für die das Faustrecht zum Alltag gehört.

    Ein weiterer Umstand, den ich als besonders Abstoßend empfinde: Die Frau verfügt ja anscheinend über Kletterkenntnisse. Ein unbeschriebenes Gesetz ist, dass man einen anderen in der Höhe nie in Gefahr bringt, egal ob Freund oder Feind. Sie hat dieses Tabu eiskalt gebrochen gegenüber jemandem, der einfach nur seine Arbeit machen wollte.

    Ich finde es schlimm, dass die Frau völlig uneinsichtig ist, sich noch nicht mal entschuldigt hat.

    Egal wo Sie herkommen, liebe Unbekannte, gehen Sie zurück in Ihre neue „schöne Welt“. Ich möchte dort nicht leben.

    P.S.: War Herr Dennhöfer Zeuge bei dem Vorfall? Das wäre neu. Dass er hier auftritt, das zeigt, dass diese Verhandlung für politische Polemik missbraucht wird. Daher auch der wunderliche Anwalt, der nach meiner Meinung von der BI „empfohlen“ wurde.

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  3. Hört auf mit dem unwürdigem Spiel,die Polizei und Justiz macht sich lächerlich. Herr vergib ihnen den sie Wissen nicht was sie tun.

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  4. Wenn man das ganze hier liest, bekommt man echt die Wut. Den Verteidiger müsste man zusammen mit der Angeklagten mit in eine Zelle stecken. Es ist echt nicht zu glauben was hier mittlerweile los ist. Unsere Polizei wird von solchen Aktivisten beschimpft,bespuckt und mit Vekalien beschmissen. Zum Schluss dürfen sich die Beamten auch noch Körperlicher Gegenwehr aussetzen. Meinen allerhöchsten Respekt gilt immer noch den Beamten für diesen Unermüdlichen Einsaz in diesem ach so friedlichem Wald.

    Der Angeklaten macht das Gefängnis keine Angst ? Ist doch gut, dann soll sie doch einfach dort bleiben und dem Gericht den ganzen Aufwand ersparen.

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