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Als ehrenamtliche Richter in Jugendstrafprozessen mitentscheiden: Bewerber können sich noch meldenJugendschöffin und Jugendschöffe gesucht

VOGELSBERG (ol). Menschenkenntnis, Objektivität, Verantwortungsbewusstsein und Lebenserfahrung: Für die kommende Amtsperiode 2019 bis 2023 werden noch Interessenten für das Ehrenamt als Jugendschöffe/Jugendschöffin für das Amtsgerichte in Alsfeld und Büdingen und das Landgericht in Gießen gesucht.

Wie der Kreis in einer Pressemitteilung mitteilt, erstellt das Jugendamt des Vogelsbergkreises eine Vorschlagsliste mit 48 Interessenten für die Wahl der Jugendschöffinnen und -schöffen, aus der die Gerichte dann 24 Schöffen wählen. Einsatzorte der Jugendschöffen werden die Amtsgerichte in Alsfeld und Büdingen sowie das Landgericht Gießen sein. Für entstehende Kosten in diesem Ehrenamt werde eine Entschädigung gewährt.

Wer Jugendschöffe werden möchte, solle über Menschenkenntnis, Objektivität, Verantwortungsbewusstsein und Lebenserfahrung verfügen. Außerdem solle Erziehungsverantwortung oder Erfahrung aus der Jugendarbeit vorhanden sein. Eine besondere Ausbildung sei für das Schöffenamt nicht erforderlich. Zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste müssen die Bewerber bereits im Vogelsbergkreis wohnhaft sein. Jugendschöffe und Jugendschöffin könne werden, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitze, die deutsche Sprache ausreichend beherrsche und sich körperlich und geistig in der Lage fühle, aktiv am Prozessgeschehen teilnehmen zu können.

Interessenten müssen zu Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein. Weiterhin sollte kein Insolvenzverfahren gegen die Bewerber eröffnet worden sein, sie sollten keine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben, sie wurden zu keiner Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt und gegen sie solle kein Ermittlungsverfahren laufen, das die Bekleidung eines öffentlichen Amtes unmöglich mache. Auch sollen manche Berufsgruppen für das Schöffenamt ausscheiden wie beispielsweise Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs, hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer, Religionsdiener sowie Mitglieder der Bundes- oder einer Landesregierung.

Weitere Informationen
Bei Interesse oder falls Sie noch Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte bis zum 15. April an das Jugendamt unter Telefon 06641/977-4095 (Frau Scherer) und 06641/977-457 (Frau Philipp) oder per E-Mail an jugendamt@vogelsbergkreis.de oder Sie informieren sich unter www.schoeffenwahl.de. Dort ist auch ein Bewerbungsformular hinterlegt, welches gerne verwendet werden kann.

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