Blaulicht9

Spezialisten bergen mit einem Abschleppfahrzeug und einem Kranwagen den LkwB 62 war nach Unfall drei Stunden voll gesperrt

ALSFELD (ol). Ein missglücktes Parkmanöver führte am Donnerstagabend zu einer über dreistündigen Vollsperrung der Bundesstraße 62 zwischen Alsfeld und der Autobahn 5.

Nach ersten Angaben wollte der Fahrer eines polnischen Sattelzuges eine kurze Pause auf einer Bankette der Bundesstraße einlegen, dabei rutschte der Lkw seitlich auf voller Länge ab. Die zur Hilfe gerufene Feuerwehr der Stadt Alsfeld sicherte das Fahrzeug sofort mit einer Seilwinde ab, damit es nicht weiter abrutschen oder gar umkippen konnte. Zur Bergung mussten Spezialisten mit einem Abschleppfahrzeug und einem Kranwagen anrücken, dazu musste die B 62 in der Nähe der Autobahnanschlussstelle Alsfeld-Ost über drei Stunden gesperrt bleiben. Die Polizeistation Alsfeld war mit zwei Streifen zur Sperrung der Straße im Einsatz.

9 Gedanken zu “B 62 war nach Unfall drei Stunden voll gesperrt

  1. @Kanake
    So hart, wie Sie hier urteilen, soll ich wohl davon ausgehen, daß Sie perfekt sind, weil Ihnen noch nie ein blöder/dummer Fehler passiert ist, den Andere für Sie ausbügeln mußten und daß Sie auch immer sämtliche Gesetze einhalten (egal welche, auch und -Fall-bezogen- zB gerade Park-/Halteverbote). Sie kennen doch sicherlich auch den Satz: „Wer ohne Fehler ist……“ und „Richtet nicht, auf daß Ihr nicht gerichtet werdet!“
    Dem Fahrer ist einfach ein blöder Fehler unterlaufen, der Untergrund war (nicht mehr) fest genug – das war aber kein Verbrechen, so wie Sie das offenbar gerne darstellen würden.

  2. Nur weil es zuwenig Parkplätze gibt, streite ich nicht ab, kann man aber nicht das Recht ableiten auf der Bundesstraße, Vorfahrtstrasse und auf der Autobahn (Ein/Ausfahrt Parkplatz) parken zu können.
    Mit einem 40t Eurosattel und 16,5m Länge auf den unbefestigten Randstreifen zu fahren ist obendrein Dummheit und die wurde auch zugleich bestraft.
    Nur leider müssen Helfer ihre Freizeit opfern und die Verkehrsteilnehmer erhebliche Umwege in Kauf nehmen. In vielen anderen Situationen hat es Tote gegeben, immer wieder an den Parkolatzeinfahrten bei Dunkelheit. Ich habe jedenfalls keinerlei Verständnis für ihre Entschuldigungsversuche. Daumen nach unten.

  3. @Kanake
    Warum ich das mitteile?
    Weil es mittlerweile leider offensichtlich Fakt ist, wie Jede/r es spätabendlich/nächtlich auf/an den Autobahnen beobachten kann, der selbige nicht nur gelegentlich nutzt, auch wenn es (zB das Parken direkt an der Autobahn) bis dato glücklicherweise nicht die Regel darstellt (das Parken in den Ein-/Ausfahrtspuren der Parkplätze leider eher schon eher zu beobachten ist) natürlich logischerweise lebensgefährlich ist, aber aus der Not entstand (Lenkzeit-Überschreitung und deren drastische Sanktionen, welche die Fahrer idR selbst bezahlen müssen).

    Die Ursachen dafür sind vielfältig, die von Ihnen im letzten Satz erwähnte „Geiz ist geil“-Mentalität (aber nicht nur der Verbraucher!) trägt natürlich ein gerütteltes Maß dazu bei, ist aber klarerweise nicht die einzige Ursache.

  4. Alyeska, warum teilen Sie uns laufend Sachen mit, die schlicht und ergreifend verboten sind, und das zu Recht !
    Zitat Anfang:
    „sogar die Ein- und Ausfahrten von Park- & Rastplätzen zuzuparken und mittlerweile vereinzelt sogar noch auf den Standstreifen zu stehen!“
    Zitat-Ende
    Das ist LEBENSGEFÄHRLICH und mir völlig Egal ob sich der LKW-Fahrer darum reißt oder nicht !
    „Just in Time“ ist auch ein Abfallprodukt der „Geiz ist Geil“ Mentalität und wurde von uns Verbrauchern letztendlich produziert.

  5. Alyeska, ist alle nicht relevant was Sie Schreiben.
    Parken ist auf Bundes- u. Landstraßen außerhalb von geschlossenen Ortschaften nicht erlaubt, auch für PKW.
    (dort wo Zeichen 365 steht, überall!)
    Ferner ist grundsätzlich Parken und Halten nur am rechten Fahrbahnrand erlaubt und nicht abseits der Fahrbahn auf unbefestigten Randstreifen.
    28 Tage Speicherzeit und Nachweisbarkeit über die Lenk-u. Ruhepausen stimmt für die Fahrerkarte, im Gerät befindet sich allerdings ein Massenspeicher für 365 Tage.
    Und „kostenlose“ Parkplätze, naja, schauen Sie sich Rasthöfe wie Pfefferhöhe und andere an wie die und das Umfeld aussehen. Die Kosten trägt mindestens schon mal jeder Steuerzahler. Die Steuereinnahmen aus dem „Verkehr, Maut etc. sind nicht Zweckgebunden und laufen in den Staatshaushalt und versickern damit zum überwiegenden Teil in xxxx!
    (ich spreche es hier nicht aus)

  6. @Großvater
    Es wäre schön, wenn die Realität bzgl der LKW-Fahrer/Fahrzeit-Regelung mit Ihrer Schilderung übereinstimmen würde. Es wird aber aufgrund der mittlerweile üblichen Terminfrachten („Just-in-Time“ = die Lagerhaltung wird „auf die Straße“ verlagert) so lange wie möglich gefahren, um sowenig Zeit wie möglich zu verlieren. (Alternative, wie von Ihnen geschildert: Früh-/Vorzeitig Pause gemacht, zwztl hat sich womöglich ein Stau auf dem vorausliegenden Streckenabschnitt aufgebaut)
    Glauben Sie mir: Die LKW-Fahrer „reißen“ sich nun wirklich nicht darum, sogar die Ein- und Ausfahrten von Park- & Rastplätzen zuzuparken und mittlerweile vereinzelt sogar noch auf den Standstreifen zu stehen!

  7. @Alyeska
    für mich als Arbeitnehmer gilt lt. Arbeitszeitgesetz die Vorgabe:
    bei einer Arbeitszeit von > 6 Std. muss mind. 30 Pause gemacht werden (spätestens nach 6 Std.), diese kann in 2 Pausen von mind. 15 Minuten aufgeteilt werden; bei Arbeitszeit >9 Std. müssen 45 Min Pause gemacht werden.
    Jetzt kann ich pünktlich nach 6 Std. egal wo ich gerade bin mein Werkzeug fallen lassen und die vorgeschrieben 30min. Pause machen und pünktlich 3 Std. später wieder und noch mal 15 Min Pause machen. – Ich kann aber auch nach 5:20 (weil da die Gelegenheit gerade günstig ist) die 1. Pause und 8:30 schon die 2. Pause machen.
    Genau so ist es bei LKW-Fahrern – die Pause muss nicht nach xy Std. Fahrt pünktlich sondern spätestens nach xy Std. Fahrt gemacht werden. Kein Kontrolleur hätte dem Fahrer einen Vorwurf machen können, wenn er die Pause 10, 20 oder 40 Minuten vorher an einer geeigneten Haltemöglichkeit gemacht hätte.

  8. Einerseits gibt es rigorose Strafen, wenn die vorgeschriebenen Pausen nicht pünktlich = ohne (= auch nur die kleinste!) Überziehung der Fahrzeit gemacht/eingehalten werden (und diese Pausen sind bis zu 28 Tagen nachträglich feststellbar), andererseits gibt es unbestrittenermaßen viel zuwenig (kostenfreie) LKW-Park-/Rastplätze.

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