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SPD-Fraktion im Zweckverband Abfallwirtschaft (ZAV) zeigt sich mit Entwicklungen und Vorschlägen unzufriedenSachpolitik sieht anders aus – ZAV kein Stammtisch

LAUTERBACH (ol). Mit Unverständnis reagiert die SPD-Fraktion im Zweckverband Abfallwirtschaft (ZAV) auf die derzeitigen Vorschläge im Rahmen der Gebührenberatungen.

Die letzten Vorschläge der Freien Wähler (FW) kommentiert der SPD-Fraktionsvorsitzende Helmut Weppler (Schlitz): „Wir haben die vergangene Legislaturperiode schon untaugliche Anträge der FW durch Herrn Bürgermeister Bott erleben müssen. Richtige Auswirkung bekamen sie jedoch erst durch die Unterstützung der CDU/FDP Fraktion, mit der Folge, dass der ZAV gegen sich selbst klagte, das Regierungspräsidium (RP) Ersatzvornahmen durchführen musste und Gebührengelder verausgabt wurden, deren genaue Gesamtsumme uns demnächst durch die Geschäftsführung des ZAVs mitgeteilt wird. Wer nun gedacht hat, dass sachorientierte Arbeit in den Gremien wieder einzieht, sieht sich getäuscht.“

Weppler moniert in einer Pressemitteilung dabei insbesondere den eingebrachten FW-Antrag, dass der Landkreis Marburg-Biedenkopf, die Wetterau und eine Gemeinde in Italien für die Nachsorgekosten beteiligt werden sollen. Seiner Ansicht nach handelt es sich dabei um einen Schaufensterantrag, der wieder durch die CDU/FDP Fraktion eine Mehrheit bekommen habe. „Nach nunmehr 27 Jahren der Mitbenutzungsanordnung dürften Ansprüche nicht nur verjährt, sondern auch grundsätzlich uneinbringlich sein. Die seinerzeit verlangten Gebühren haben bereits damals einen Anteil der Nachsorgekosten beinhaltet, wenn auch anders kalkuliert. Man überlege sich nur, nach 20 Jahren käme mein italienischer Urlaubsort auf mich zu und möchte mich an den Kosten einer Straßensanierung beteiligen, weil sich die Sanierungsbedingungen geändert haben und ich 19-mal dort mit meinem Wagen gefahren war“, so Weppler.

Doch unabhängig dieses Schaufensterantrags habe es die FW-Fraktion mit der Unterstützung der CDU zusätzlich wieder geschafft, dass ein Verbandsvorsteher mit einem Umsetzungswiderspruch drohe. „Die gerichtlichen Auseinandersetzungen hinsichtlich der Biotonne ist noch nicht ganz vorbei, da riskiert man schon den nächsten aussichtlosen Krach mit dem RP“, so Ulrich Höhn (Freiensteinau), der weiterhin anmerkt, dass es doch obskur sei, wenn sich die CDU gegen ihren eigenen Verbandsvorsteher, den Bürgermeister der Kreisstadt Lauterbach, Hans-Rainer Vollmöller (CDU) stelle. Der Ausgleich von laufenden Verlusten aus dem Eigenkapital des ZAVs sei ablehnend durch das RP beschieden. Auch sei laut Höhn dem Ansinnen, laufende Verluste über Kreditaufnahme zu finanzieren, eine Absage zu erteilen. Hier habe das RP ebenso negativ reagiert. Man erkaufe sich mit solchen „Taschenspielertricks nur Zeit und die Gebührenanpassung fällt hinterher umso höher aus“.

Hinsichtlich der Zinsbelastung hält Jörg Gaudl (Romrod) den Fraktionen von CDU/FDP sowie FW mangelnde Ernsthaftigkeit vor. „Wie kann man stets bei öffentlichen Haushalten von einer schwarzen Null für zukünftige Generationengerechtigkeit sprechen, aber gleichzeitig wichtige und gesetzlich vorgeschriebene Rückstellungen für die Deponienachsorge für einen kurzfristigen Punktsieg aufs Spiel setzen. Was ist hier mit der zukünftigen Generation?“

Abschließend appelliert Weppler in der Mitteilung insbesondere an die CDU zur Sachpolitik zurückzukehren und die Gebühren moderat anzupassen. Wenn man dem Vorschlag des Vorstands folge, könne man die Rückstellungsaufholung aufgrund der Niedrigzinsen statt mit 1,4 Millionen Euro mit 0,7 Millionen Euro einplanen. „Diese Überlegung ist sachgerechter und durchdachter, als in Italien Gelder für eine Deponienachsorge einzufordern – ohnehin wir derzeit über eine Gebührenerhöhung von rund 1,20 Euro pro Monat und Person sprechen, obwohl der ZAV bereits in 2015 insbesondere ohne Biotonne einen Verlust von 0,78 Millionen Euro zu verzeichnen hatte.“

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